Lenneper Weihnachtsreff endgültig abgesagt

Es hat sich schon abgezeichnet, jetzt ist es definitiv: Der Lenneper Weihnachtstreff wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Bis in den Frühherbst hatten die Aktiven vom Verein Lennep Offensiv noch etwas Hoffnung, dass es bei einem Abflauen der Corona-Pandemie eventuell eine Chance für den Weihnachtstreff geben könnte. Die neuste Entwicklung hat alle Erwartungen zunichte gemacht.

Selbst wenn eine solche Veranstaltung mit Auflagen überhaupt genehmigt werden würde, wäre es nicht die Art von Beisammensein, wie der Verein oder die Besucher es erwarten. Ein gemütliches Weihnachtsdorf mit freundschaftlicher Atmosphäre und netten Gesprächen in geselliger Runde wäre nicht zu realisieren. „Wir haben uns im Vorstand deshalb schweren Herzens entschlossen, den Weihnachtstreff abzusagen“ teilt der Vereinsvorsitzende Thomas Schmittkamp mit.

Offen bleibt natürlich, wie es im kommenden Jahr weitergehen wird. Mit Corona steht hinter allem ein großes Fragezeichen. Aber Lennep Offensiv rüstet sich auf jeden Fall, um bei einer Normalisierung der Lage auch mit seinen Festivitäten wieder voll durchstarten zu können.

Frau im Bökerspark ausgeraubt

Kurz vor Mitternacht überfiel gestern (22.10.2020, 23:40 Uhr) ein unbekannter Mann eine 35-Jährige im Bökerspark in Remscheid. Der Täter kam der Frau in Höhe des Montessori-Kinderhauses aus Richtung Hofstraße kommend entgegen und schlug ihr unvermittelt erst eine Bierflasche ins Gesicht und dann mit der Faust zu. Danach entriss er ihr einen Turnbeutel, und lief zurück über die Hofstraße, wo ein weiterer Unbekannter auf den Räuber wartete. Gemeinsam floh das Duo in Richtung Markt.

Der unbekannte Schläger war circa 170 cm groß, hatte eine normale Statur, trug eine schwarze Jacke mit Kapuze und einen medizinischen Einmalmundschutz.

Rettungskräfte brachten die 35-Jährige zur ambulanten Behandlung ihrer Verletzungen in ein Krankenhaus.

Zeug*innen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeug*innen und Hinweisgebende, die sich zu diesem Sachverhalt äußern können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Aktionstag „Riegel vor! Sicher ist sicherer“

Am 25.10.2020 findet zum achten Mal die landesweite Aktion der Polizei NRW „Riegel vor! Sicher ist sicherer“ rund um das Thema Einbruchschutz statt.

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein großer Schock. Die Verletzung der Privatsphäre, das verlorengegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, sind für die Betroffenen meist schlimmer als der rein materielle Schaden. Durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik können jedoch viele Einbrüche verhindert werden.

Am Sonntag, 25. Oktober 2020, können sich interessierte Bürger kostenlos in der Zeit von 11-16 Uhr im Polizeipräsidium Wuppertal in der Friedrich-Engels-Allee 228 rund um das Thema Einbruchschutz beraten lassen. Eine telefonische Voranmeldung ist unter der Rufnummer 0202-284-1811 erforderlich.

Termine in Solingen, Remscheid und Wuppertal

Bis Ende November werden zusätzliche Fachberatungen in Sachen Einbruchschutz durch unsere Experten der Kriminalprävention angeboten. Termine hierfür sind: jeden Dienstag in der Polizeiinspektion Solingen, Kölner Straße 26 jeden Mittwoch in der Polizeiinspektion Remscheid, Quimperplatz 1 und jeden Donnerstag im Polizeipräsidium Wuppertal, Friedrich-Engels-Allee 228.

Das Beratungsangebot findet jeweils in der Zeit von 8-16 Uhr in den örtlichen Beratungsräumen statt. Auch hier ist eine telefonische Voranmeldung über die Rufnummer 0202-284-1811 erforderlich.

Schlüsseldienst Empfehlung

Wer statt auf die Beratung durch die Polizei lieber auf die Erfahrungen eines Schlüsseldienstes setzen möchte, dem sei der Schlüsseldienst Peter Heimchen empfohlen, dessen Ladenlokal in Lüttringhausen in der Richthofenstraße 18, gegenüber vom Eiscafé Belfi zu finden ist. Alle Infos online unter www.onlineschluesseldienst.de

Bergische Skyline auf der Bankkarte

Volksbank-Kunden zahlen mit der bergischen Skyline: Wahrzeichen der Region zieren die neue Bankkarte.

Gut 14.000 Kunden der Volksbank im Bergischen Land bekommen in diesen Tagen turnusgemäß ihre neue girocard (Debitkarte) zum Geldabheben und Bezahlen im Handel zugeschickt, und dürfen sich über ein komplett neues Design freuen: Eine bergischen Skyline mit markanten Bauwerken und Wahrzeichen der Region ziert die kleine Plastikkarte. Müngstener Brücke und Schwebebahn sind genauso vertreten wie Schloss Burg, die Historische Stadthalle Wuppertal oder das Remscheider Rathaus.

In den Filialen können die Kunden zudem eine passend gestaltete Schutzhülle bekommen, die die kontaktlos einsetzbaren Karten vor ungewollter Auslesung schützen.

Die girocard Maestro wird jedes Jahr im Herbst an alle Kunden der Volksbank ausgeliefert, deren aktuelle Karte nur noch bis zum Jahresende gültig ist. Das Skyline-Motiv wird auch in den nächsten Jahren weiterverwendet, so dass die Karte im neuen Look nach und nach bei allen Kunden im Portemonnaie steckt.

22.10.2020: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 155 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 766 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 591 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 20 Menschen sind leider verstorben.

Fälle766
Fälle/100.000 EW688,0
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW96,1
Todesfälle20
Einwohnerzahl111.338
Aktualisierung22.10.2020, 00:00
Aktuelle Meldungen vom RKI.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 372 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.

Die Krankenhäuser vermelden 17 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter vier intensivpflichtige Behandlungen, Stand 22.10.2020 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

HG Remscheid spielt ohne Publikum

Die HG Remscheid hat sich dazu entscheiden die anstehenden Spiele in der Halle Neuenkamp ohne Publikum auszutragen, so lange Remscheid mit einem Inzidenzwert von über 50 als Risikogebiet gilt. Der Verein wird versuchen den Fans die Spiele online zu präsentieren und live zu übertragen: https://hg-remscheid.de

Vordereinstieg und Fahrscheinverkauf in allen Bussen wieder möglich

Anfang August hat der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Remscheid damit begonnen, festinstallierte Trennscheiben aus Glas im Fahrerbereich ihrer Citaro-Busse einzubauen. Diese dienen als dauerhafte Möglichkeit zum Schutz von Fahrgästen und Fahrern und sollen die Ge-fahr einer Infektion mit dem Coronavirus minimieren. Ende August waren ca. 80 % damit ausgestattet. Seit kurzem haben auch die 14 MAN-Busse die Trennscheiben. Daher können Fahrgäste wieder vorne in den Bus einsteigen und beim Fahrpersonal Tickets kaufen. Die vorderen Sitzplätze, die bislang gesperrt waren, stehen ebenfalls wieder zur Verfügung.

Tickets auch wieder im Bus

ÖPNV: Der Fahrerbereich der Busse ist nun mit einer festen Glastrennscheibe versehen. Foto: Stadtwerke Remscheid
ÖPNV: Der Fahrerbereich der Busse ist nun mit einer festen Glastrennscheibe versehen. Foto: Stadtwerke Remscheid

Aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie war der Vordereinstieg aus Sicherheitsgründen seit Mitte März nicht mehr möglich gewesen. Provisorisch wurde der Fahrerbereich mit Folie vom Fahrgastraum abgetrennt.

Fahrgäste hatten lediglich die Möglichkeit über die SR- oder HandyTicket-App, die Vorverkaufsstellen oder über das MobilCenter die Möglichkeit Tickets vor Fahrtantritt zu kaufen. Der Verkehrsbetrieb bittet Fahrgäste weiterhin um Vor- und Rücksicht und um Einhaltung der Hygienevorschriften. Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, gilt verpflichtend, in Bussen und an Haltestellen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei einem Verstoß wird seit dem 12. August 2020 ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben.

Remscheid: Falscher Microsoft-Mitarbeiter betrügt Seniorin

Eine 63-jährige Remscheiderin erhielt gestern (21.10.2020) Vormittag einen Anruf eines vermeintlichen Mitarbeiters einer Computerfirma (Microsoft), der sie im Verlauf des dreistündigen Gesprächs überzeugen konnte, unterschiedlichste Software auf ihrem Computer zu installieren. Erst im Anschluss erhielt sie die Aufforderung für die Beratungsdienste mehrere Zahlungen in Höhe von jeweils 50-600 EUR von ihrem Onlinekonto zu tätigen.

Achtung: Microsoft oder andere Sicherheitsfirmen werden Sie nie anrufen! Legen Sie bei derartigen Anrufen direkt auf – auch wenn die Täter sie mehrfach anrufen! Gehen Sie niemals auf solche Angebote ein! Schalten Sie nie nach Aufforderung durch Fremde den Rechner ein! Geben Sie niemals am Telefon Ihre Bankdaten preis! Installieren Sie niemals für Fremde per Telefon Fernwartungssoftware auf Ihrem Computer. (hm)

Zeug*innen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeug*innen und Hinweisgebende, die sich zu diesem Sachverhalt äußern können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Wuppertal: Falsche Polizeibeamte betrügen Senioren

Gestern (21.10.2020) Vormittag fiel ein 86-Jähriger Betrügern zum Opfer, die sich am Telefon als Polizeibeamte ausgaben. Die Unbekannten brachten den Wuppertaler dazu, einen hohen fünfstelligen Geldbetrag aus einem Bankschließfach abzuholen und an sie zu übergeben.

Die Täter erschlichen sich bei dem Wuppertaler Vertrauen, indem sie ihm schilderten, es habe in der Nachbarschaft einen Einbruch gegeben und man habe bei den Einbrechern auch Unterlagen zu seinem Besitz gefunden. Aus diesem Grund wurde er aufgefordert sein Bargeld in „sichere“ Verwahrung bei der Polizei zu geben. Erst nach der Geldübergabe machte der Senior sich Gedanken und informierte die richtige Polizei.

Achtung: Lassen Sie sich nicht ausfragen! Die echte Polizei fragt NIE nach Kontostand, Bank-/Kreditkartendaten, Passwörtern und PIN. Fordert man Sie auf, im laufenden Telefonat 110 zu wählen oder sich von dem Anrufer mit 110 verbinden zu lassen: Legen Sie sofort auf! Warten Sie unbedingt das Freizeichen ab. Wählen Sie 110 selbst!

Übergeben Sie NIEMALS Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen! Sind Sie Opfer geworden? SOFORT die Polizei informieren!

Zeug*innen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeug*innen und Hinweisgebende, die sich zu diesem Sachverhalt äußern können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Lautstarke Nachbarn: Was man dulden muss und was nicht

Wer hätte es nicht schon erlebt: Lärm aus der Nachbarwohnung, aus anderen Bereichen eines Wohnhauses oder auch aus der Umgebung kann zermürbend sein. Vor allem dann, wenn er sich über längere Zeit hinzieht und ein Ende nicht in Sicht ist. Im Gegenzug gibt es auch überempfindliche Zeitgenossen, denen bereits jedes Alltagsgeräusch zu viel ist und die gerne immer komplette Ruhe hätten. Diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS befasst sich mit entsprechenden Urteilen deutscher Gerichte. Die Spanne reicht dabei von bolzenden Kindern bis zu Klopfgeräuschen der Heizung.

Ein Wohnungseigentümer hatte in seinen eigenen vier Wänden renoviert und den Teppichboden durch Fliesen ersetzt. Eine wenig überraschende Konsequenz: Die unter ihm Wohnenden wurden von da an durch vermehrten Trittschall gestört. Sie forderten Maßnahmen dagegen. Der Lärmverursacher entgegnete, dass es schließlich im ganzen Hause um den Schallschutz nicht besonders gut stehe. Das Gebäude erfülle nicht die aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen. Doch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 173/19) erkannte das Argument nicht an. Der Betroffene habe durch die Wahl eines neuen Bodenbelags für einen Nachteil gegenüber den Nachbarn gesorgt und müsse diesen wieder ausgleichen. Mit der Gesamtsituation des Hauses habe das nichts zu tun.

Mietminderung bei nächtlichem Lärm

Shisha-Lounges gibt es inzwischen in vielen deutschen Städten. Oft verfügen sie über eine starke Lüftungsanlage, um den Rauch der Wasserpfeifen abzusaugen. Wenn allerdings der Lärm, der von solch einer Lüftung ausgeht, die zulässigen Grenzwerte überschreitet, kann das zum Problem werden. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 223/15) sprach Mietern, die in ihrem Schlafzimmer von dem Lärm belästigt wurden, eine Minderung um zehn Prozent zu.

Dazugezogene sorgen oft für Ärger

Nicht jede Geräuschentwicklung führt allerdings zu Beseitigungs- oder Minderungsansprüchen. So befand sich über Jahrzehnte in der Innenstadt von Solingen an einer Hausfassade ein Glockenspiel, das wochentags von 9 bis 19 Uhr eine Melodie spielte. Ein neu zugezogener Nachbar empfand die Geräusche als störend und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Solingen (Aktenzeichen 13 C 278/13) stellte fest, dass es sich nur um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzen handle und das Glockenspiel aus öffentlichem Interesse bleiben dürfe.

Wer es gerne hätte, dass ihm zuhause die Stunde schlägt, der kann sich eine Pendeluhr mit Glockenschlag anschaffen. Die Nachbarn muss er dabei – zumindest im Regelfalle – nicht fürchten. Denn das Amtsgericht Spandau (Aktenzeichen 8 C 13/03) entschied, dass der Betrieb einer Pendeluhr mit halbstündigem Schlagen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehöre. Diese Uhren seien seit über 100 Jahren Bestandteil vieler Haushalte.

Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen

Niemand wird bestreiten, dass fußballspielende Kinder für eine gewisse Geräuschentwicklung sorgen. Jubelschreie, Anfeuerungsrufe und das Aufprallen des Balles sind weithin zu hören. Trotzdem gibt es keine allzu großen Chancen, das zu unterbinden bzw. eine Mietminderung dafür zu erhalten. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 197/14) stellte in einem wegweisenden Urteil fest, Kinderlärm sei laut Gesetz hinzunehmen. Dieser höchstrichterliche Spruch schränkt die Möglichkeiten von Nachbarn, die etwas dagegen unternehmen wollen, erheblich ein.

Kinderlärm gibt es schon immer, Rasenmähroboter dagegen erst seit wenigen Jahren. Doch diese Geräte verbreiten sich immer mehr, denn sie erleichtern Grundbesitzern die Pflege ihrer Rasenflächen deutlich. Aber auch die Roboter arbeiten nicht geräuschfrei. Bleiben sie jedoch unterhalb der offiziell geltenden Lärmgrenzen, kann der Betrieb nach Ansicht des Amtsgerichts Siegburg (Aktenzeichen 118 C 97/13) nicht untersagt werden. Ruhezeiten (unter der Woche von 20 bis 7 Uhr, dazu Mittagspausen) sind allerdings aus Rücksicht auf die Nachbarn trotzdem einzuhalten.

Zu den unangenehmsten Entwicklungen dürfte es gehören, wenn die Straße vor der eigenen Wohnung nach Abschluss des Mietvertrages zum Zubringer für eine Autobahn wird. Denn in diesem Fall ist mit mehr und damit mit lauterem Straßenverkehr zu rechnen. Konkret waren es etwa 1.000 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Der Mieter konnte deswegen eine Minderung durchsetzen. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 4 C 116/10) und sprach dem lärmgeplagten Anwohner 7,5 Prozent Abzug von seiner Miete zu.

Trompetespiel kann nicht grundsätzlich untersagt werden

Zu den Klassikern der Ruhestörung gehört – zumindest nach Ansicht mancher Menschen – das Trompetenspiel. Unter einer gewissen Lautstärke ist das Üben nur schwerlich möglich, weswegen viele Menschen Trompetenspieler in ihrer Nachbarschaft fürchten. Doch trotzdem kann einem Musiker auch in einem Reihenhaus das Üben und Unterrichten nicht komplett verboten werden. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 143/17) gestattete das Trompetenspiel in einem Rahmen von zwei bis drei Stunden an Wochentagen und von ein bis zwei Stunden an Wochenenden und Feiertagen. Auf die üblichen Ruhezeiten sei Rücksicht zu nehmen.

Manchmal sind es keine Menschen, die Geräusche verursachen, sondern technische Geräte. Eine Heizung etwa gab regelmäßig ein Klopfen von sich, so dass die darüber wohnenden Mieter keine Ruhe fanden. Das Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 1 S 317/17) musste in der Beweisaufnahme zur Kenntnis nehmen, dass die Mieter nur noch mit Ohrstöpseln schlafen konnten. Das sei während der Heizperiode eine Minderung von 25 Prozent wert.

Wer auf dem Lande wohnt, der lernt manchmal ungewöhnliche Arten der Ruhestörung kennen. So wurde der Nachbar eines Weinberges regelmäßig von akustischen Schussanlagen aufgeschreckt, die Vögel vertreiben sollten. Das wollte der Betroffene nicht über eine ganze Saison hinweg miterleben und war damit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1663/11) erfolgreich. Das zuständige Landratsamt sei hier wegen der Gesundheitsgefahr für die Anwohner zum Einschreiten verpflichtet. In Frage kämen unterschiedliche Maßnahmen wie die Abschirmung der Schussanlagen hin zu den Nachbarn oder die Verringerung der Schussfrequenz.

Immer mehr Wildunfälle: ACV warnt vor erhöhtem Risiko zur Zeitumstellung

Die Zahl der Wildunfälle ist so hoch wie nie zuvor. 2019 ereigneten sich fast 300.000 solcher Zusammenstöße, das sind 27.000 mehr als im Vorjahr. Zur Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Risiko noch einmal deutlich steigen. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr. Der ACV setzt mit einer Kampagne auf Prävention: Ziel ist es, mit einem aufrüttelnden Video speziell bei jungen Fahrern ein Gefahrenbewusstsein zu entwickeln.

Wenn im Herbst die Felder abgeerntet sind und die Zeitumstellung unseren Tagesrhythmus verändert, dann wirkt sich das auch auf Wildtiere aus: Hirsche, Rehe und Wildschweine suchen nach Deckung und sind mehr unterwegs als üblich – auch auf den Straßen, die ihren Lebensraum zerschneiden. Das hat oft dramatische Folgen: Rund 295.000 Zusammenstöße pro Jahr meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Statistisch gesehen bedeutet dies jeden Tag 800 Wildunfälle. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr.

Mit Zeitumstellung am 25. Oktober steigt Unfallrisiko

Hier setzt die Kampagne an mit dem Titel „Tiere kennen keine Verkehrsregeln“. Der ACV Automobil-Club Verkehr und der Deutsche Jagdverband haben sie 2019 gemeinsam ins Leben gerufen, Initiatoren sind Diana Kaiser und Mareike Schlösser. Der Schwerpunkt liegt auf Prävention. Speziell junge Fahrer und Fahrschüler sollen für die Gefahr durch Wildunfälle sensibilisiert werden. Im Mittelpunkt steht der Vergleich mit afrikanischen Wildtieren. Die Kraft von zirka fünf Tonnen wirkt auf das Fahrzeug ein, wenn es bei 60 Kilometern pro Stunde zu einem Zusammenstoß mit einem Rothirsch kommt. Diese enorme Wucht wird durch das einprägsame Motiv eines ausgewachsenen Elefanten veranschaulicht.

Multimediales Konzept

Neben einer Webseite und Informationsmaterialien umfasst die Kampagne den Spot „Wie schwer ist ein Elefant?“. Darin wird die Geschichte eines jungen Autofahrers erzählt, der ohne jegliches Gefahrenbewusstsein in einen düsteren Wald fährt und alle Warnsignale am Straßenrand ignoriert. Plötzlich kommt es zum Zusammenstoß. Zu den Inhalten der Webseite gehören auch Tipps zur Unfallvermeidung, etwa „Gekonnt verjagen“, „Gefahrenzonen erkennen“ oder „Geschwindigkeit anpassen“. Zum Datum der Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Unfallrisiko wieder steigen. Denn der Berufsverkehr verschiebt sich um eine Stunde und fällt so in die Dämmerung, während der die Wildtiere wie gewohnt unterwegs sind. Zu den Unterstützern der Kampagne zählen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Weitere Partner sind die Filmproduktionsfirma Butterfilm und die Bergische Universität Wuppertal. Der Spot wird auf der Kampagnen-Webseite gezeigt: www.wildunfall-vermeiden.de

Maskenpflicht im Innenstadtbereich bedeutet auch: Kein Rauchen vor der Kneipe!

Die mit Allgemeinverfügung vom 20. Oktober festgelegte Maskenpflicht für den öffentlichen Raum in der Remscheider Innenstadt bedeutet zugleich, dass auch vor Kneipen, Restaurants und Gaststätten im öffentlichen Raum (Straße/Plätze) das Rauchen untersagt ist. Wer sich im Regelungsbereich auf öffentlichen Flächen bewegt, muss immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese darf nur abgelegt werden, solange gegessen oder getrunken wird. Der Geltungsbereich kann der Veröffentlichung unter https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.31-20Oktober-Sonderausgabe.pdf entnommen werden. Der Bereich ist auch in der beigefügten Karte gekennzeichnet.