22.10.2020: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 155 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 766 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 591 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 20 Menschen sind leider verstorben.

Fälle766
Fälle/100.000 EW688,0
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW96,1
Todesfälle20
Einwohnerzahl111.338
Aktualisierung22.10.2020, 00:00
Aktuelle Meldungen vom RKI.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 372 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.

Die Krankenhäuser vermelden 17 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter vier intensivpflichtige Behandlungen, Stand 22.10.2020 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

HG Remscheid spielt ohne Publikum

Die HG Remscheid hat sich dazu entscheiden die anstehenden Spiele in der Halle Neuenkamp ohne Publikum auszutragen, so lange Remscheid mit einem Inzidenzwert von über 50 als Risikogebiet gilt. Der Verein wird versuchen den Fans die Spiele online zu präsentieren und live zu übertragen: https://hg-remscheid.de

Vordereinstieg und Fahrscheinverkauf in allen Bussen wieder möglich

Anfang August hat der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Remscheid damit begonnen, festinstallierte Trennscheiben aus Glas im Fahrerbereich ihrer Citaro-Busse einzubauen. Diese dienen als dauerhafte Möglichkeit zum Schutz von Fahrgästen und Fahrern und sollen die Ge-fahr einer Infektion mit dem Coronavirus minimieren. Ende August waren ca. 80 % damit ausgestattet. Seit kurzem haben auch die 14 MAN-Busse die Trennscheiben. Daher können Fahrgäste wieder vorne in den Bus einsteigen und beim Fahrpersonal Tickets kaufen. Die vorderen Sitzplätze, die bislang gesperrt waren, stehen ebenfalls wieder zur Verfügung.

Tickets auch wieder im Bus

ÖPNV: Der Fahrerbereich der Busse ist nun mit einer festen Glastrennscheibe versehen. Foto: Stadtwerke Remscheid
ÖPNV: Der Fahrerbereich der Busse ist nun mit einer festen Glastrennscheibe versehen. Foto: Stadtwerke Remscheid

Aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie war der Vordereinstieg aus Sicherheitsgründen seit Mitte März nicht mehr möglich gewesen. Provisorisch wurde der Fahrerbereich mit Folie vom Fahrgastraum abgetrennt.

Fahrgäste hatten lediglich die Möglichkeit über die SR- oder HandyTicket-App, die Vorverkaufsstellen oder über das MobilCenter die Möglichkeit Tickets vor Fahrtantritt zu kaufen. Der Verkehrsbetrieb bittet Fahrgäste weiterhin um Vor- und Rücksicht und um Einhaltung der Hygienevorschriften. Um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten, gilt verpflichtend, in Bussen und an Haltestellen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei einem Verstoß wird seit dem 12. August 2020 ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro erhoben.

Remscheid: Falscher Microsoft-Mitarbeiter betrügt Seniorin

Eine 63-jährige Remscheiderin erhielt gestern (21.10.2020) Vormittag einen Anruf eines vermeintlichen Mitarbeiters einer Computerfirma (Microsoft), der sie im Verlauf des dreistündigen Gesprächs überzeugen konnte, unterschiedlichste Software auf ihrem Computer zu installieren. Erst im Anschluss erhielt sie die Aufforderung für die Beratungsdienste mehrere Zahlungen in Höhe von jeweils 50-600 EUR von ihrem Onlinekonto zu tätigen.

Achtung: Microsoft oder andere Sicherheitsfirmen werden Sie nie anrufen! Legen Sie bei derartigen Anrufen direkt auf – auch wenn die Täter sie mehrfach anrufen! Gehen Sie niemals auf solche Angebote ein! Schalten Sie nie nach Aufforderung durch Fremde den Rechner ein! Geben Sie niemals am Telefon Ihre Bankdaten preis! Installieren Sie niemals für Fremde per Telefon Fernwartungssoftware auf Ihrem Computer. (hm)

Zeugen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Wuppertal: Falsche Polizeibeamte betrügen Senioren

Gestern (21.10.2020) Vormittag fiel ein 86-Jähriger Betrügern zum Opfer, die sich am Telefon als Polizeibeamte ausgaben. Die Unbekannten brachten den Wuppertaler dazu, einen hohen fünfstelligen Geldbetrag aus einem Bankschließfach abzuholen und an sie zu übergeben.

Die Täter erschlichen sich bei dem Wuppertaler Vertrauen, indem sie ihm schilderten, es habe in der Nachbarschaft einen Einbruch gegeben und man habe bei den Einbrechern auch Unterlagen zu seinem Besitz gefunden. Aus diesem Grund wurde er aufgefordert sein Bargeld in „sichere“ Verwahrung bei der Polizei zu geben. Erst nach der Geldübergabe machte der Senior sich Gedanken und informierte die richtige Polizei.

Achtung: Lassen Sie sich nicht ausfragen! Die echte Polizei fragt NIE nach Kontostand, Bank-/Kreditkartendaten, Passwörtern und PIN. Fordert man Sie auf, im laufenden Telefonat 110 zu wählen oder sich von dem Anrufer mit 110 verbinden zu lassen: Legen Sie sofort auf! Warten Sie unbedingt das Freizeichen ab. Wählen Sie 110 selbst!

Übergeben Sie NIEMALS Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen! Sind Sie Opfer geworden? SOFORT die Polizei informieren!

Zeugen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Lautstarke Nachbarn: Was man dulden muss und was nicht

Wer hätte es nicht schon erlebt: Lärm aus der Nachbarwohnung, aus anderen Bereichen eines Wohnhauses oder auch aus der Umgebung kann zermürbend sein. Vor allem dann, wenn er sich über längere Zeit hinzieht und ein Ende nicht in Sicht ist. Im Gegenzug gibt es auch überempfindliche Zeitgenossen, denen bereits jedes Alltagsgeräusch zu viel ist und die gerne immer komplette Ruhe hätten. Diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS befasst sich mit entsprechenden Urteilen deutscher Gerichte. Die Spanne reicht dabei von bolzenden Kindern bis zu Klopfgeräuschen der Heizung.

Ein Wohnungseigentümer hatte in seinen eigenen vier Wänden renoviert und den Teppichboden durch Fliesen ersetzt. Eine wenig überraschende Konsequenz: Die unter ihm Wohnenden wurden von da an durch vermehrten Trittschall gestört. Sie forderten Maßnahmen dagegen. Der Lärmverursacher entgegnete, dass es schließlich im ganzen Hause um den Schallschutz nicht besonders gut stehe. Das Gebäude erfülle nicht die aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen. Doch der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 173/19) erkannte das Argument nicht an. Der Betroffene habe durch die Wahl eines neuen Bodenbelags für einen Nachteil gegenüber den Nachbarn gesorgt und müsse diesen wieder ausgleichen. Mit der Gesamtsituation des Hauses habe das nichts zu tun.

Mietminderung bei nächtlichem Lärm

Shisha-Lounges gibt es inzwischen in vielen deutschen Städten. Oft verfügen sie über eine starke Lüftungsanlage, um den Rauch der Wasserpfeifen abzusaugen. Wenn allerdings der Lärm, der von solch einer Lüftung ausgeht, die zulässigen Grenzwerte überschreitet, kann das zum Problem werden. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 63 S 223/15) sprach Mietern, die in ihrem Schlafzimmer von dem Lärm belästigt wurden, eine Minderung um zehn Prozent zu.

Dazugezogene sorgen oft für Ärger

Nicht jede Geräuschentwicklung führt allerdings zu Beseitigungs- oder Minderungsansprüchen. So befand sich über Jahrzehnte in der Innenstadt von Solingen an einer Hausfassade ein Glockenspiel, das wochentags von 9 bis 19 Uhr eine Melodie spielte. Ein neu zugezogener Nachbar empfand die Geräusche als störend und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Solingen (Aktenzeichen 13 C 278/13) stellte fest, dass es sich nur um eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzen handle und das Glockenspiel aus öffentlichem Interesse bleiben dürfe.

Wer es gerne hätte, dass ihm zuhause die Stunde schlägt, der kann sich eine Pendeluhr mit Glockenschlag anschaffen. Die Nachbarn muss er dabei – zumindest im Regelfalle – nicht fürchten. Denn das Amtsgericht Spandau (Aktenzeichen 8 C 13/03) entschied, dass der Betrieb einer Pendeluhr mit halbstündigem Schlagen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehöre. Diese Uhren seien seit über 100 Jahren Bestandteil vieler Haushalte.

Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen

Niemand wird bestreiten, dass fußballspielende Kinder für eine gewisse Geräuschentwicklung sorgen. Jubelschreie, Anfeuerungsrufe und das Aufprallen des Balles sind weithin zu hören. Trotzdem gibt es keine allzu großen Chancen, das zu unterbinden bzw. eine Mietminderung dafür zu erhalten. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 197/14) stellte in einem wegweisenden Urteil fest, Kinderlärm sei laut Gesetz hinzunehmen. Dieser höchstrichterliche Spruch schränkt die Möglichkeiten von Nachbarn, die etwas dagegen unternehmen wollen, erheblich ein.

Kinderlärm gibt es schon immer, Rasenmähroboter dagegen erst seit wenigen Jahren. Doch diese Geräte verbreiten sich immer mehr, denn sie erleichtern Grundbesitzern die Pflege ihrer Rasenflächen deutlich. Aber auch die Roboter arbeiten nicht geräuschfrei. Bleiben sie jedoch unterhalb der offiziell geltenden Lärmgrenzen, kann der Betrieb nach Ansicht des Amtsgerichts Siegburg (Aktenzeichen 118 C 97/13) nicht untersagt werden. Ruhezeiten (unter der Woche von 20 bis 7 Uhr, dazu Mittagspausen) sind allerdings aus Rücksicht auf die Nachbarn trotzdem einzuhalten.

Zu den unangenehmsten Entwicklungen dürfte es gehören, wenn die Straße vor der eigenen Wohnung nach Abschluss des Mietvertrages zum Zubringer für eine Autobahn wird. Denn in diesem Fall ist mit mehr und damit mit lauterem Straßenverkehr zu rechnen. Konkret waren es etwa 1.000 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Der Mieter konnte deswegen eine Minderung durchsetzen. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 4 C 116/10) und sprach dem lärmgeplagten Anwohner 7,5 Prozent Abzug von seiner Miete zu.

Trompetespiel kann nicht grundsätzlich untersagt werden

Zu den Klassikern der Ruhestörung gehört – zumindest nach Ansicht mancher Menschen – das Trompetenspiel. Unter einer gewissen Lautstärke ist das Üben nur schwerlich möglich, weswegen viele Menschen Trompetenspieler in ihrer Nachbarschaft fürchten. Doch trotzdem kann einem Musiker auch in einem Reihenhaus das Üben und Unterrichten nicht komplett verboten werden. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 143/17) gestattete das Trompetenspiel in einem Rahmen von zwei bis drei Stunden an Wochentagen und von ein bis zwei Stunden an Wochenenden und Feiertagen. Auf die üblichen Ruhezeiten sei Rücksicht zu nehmen.

Manchmal sind es keine Menschen, die Geräusche verursachen, sondern technische Geräte. Eine Heizung etwa gab regelmäßig ein Klopfen von sich, so dass die darüber wohnenden Mieter keine Ruhe fanden. Das Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 1 S 317/17) musste in der Beweisaufnahme zur Kenntnis nehmen, dass die Mieter nur noch mit Ohrstöpseln schlafen konnten. Das sei während der Heizperiode eine Minderung von 25 Prozent wert.

Wer auf dem Lande wohnt, der lernt manchmal ungewöhnliche Arten der Ruhestörung kennen. So wurde der Nachbar eines Weinberges regelmäßig von akustischen Schussanlagen aufgeschreckt, die Vögel vertreiben sollten. Das wollte der Betroffene nicht über eine ganze Saison hinweg miterleben und war damit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1663/11) erfolgreich. Das zuständige Landratsamt sei hier wegen der Gesundheitsgefahr für die Anwohner zum Einschreiten verpflichtet. In Frage kämen unterschiedliche Maßnahmen wie die Abschirmung der Schussanlagen hin zu den Nachbarn oder die Verringerung der Schussfrequenz.

Immer mehr Wildunfälle: ACV warnt vor erhöhtem Risiko zur Zeitumstellung

Die Zahl der Wildunfälle ist so hoch wie nie zuvor. 2019 ereigneten sich fast 300.000 solcher Zusammenstöße, das sind 27.000 mehr als im Vorjahr. Zur Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Risiko noch einmal deutlich steigen. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr. Der ACV setzt mit einer Kampagne auf Prävention: Ziel ist es, mit einem aufrüttelnden Video speziell bei jungen Fahrern ein Gefahrenbewusstsein zu entwickeln.

Wenn im Herbst die Felder abgeerntet sind und die Zeitumstellung unseren Tagesrhythmus verändert, dann wirkt sich das auch auf Wildtiere aus: Hirsche, Rehe und Wildschweine suchen nach Deckung und sind mehr unterwegs als üblich – auch auf den Straßen, die ihren Lebensraum zerschneiden. Das hat oft dramatische Folgen: Rund 295.000 Zusammenstöße pro Jahr meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Statistisch gesehen bedeutet dies jeden Tag 800 Wildunfälle. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr.

Mit Zeitumstellung am 25. Oktober steigt Unfallrisiko

Hier setzt die Kampagne an mit dem Titel „Tiere kennen keine Verkehrsregeln“. Der ACV Automobil-Club Verkehr und der Deutsche Jagdverband haben sie 2019 gemeinsam ins Leben gerufen, Initiatoren sind Diana Kaiser und Mareike Schlösser. Der Schwerpunkt liegt auf Prävention. Speziell junge Fahrer und Fahrschüler sollen für die Gefahr durch Wildunfälle sensibilisiert werden. Im Mittelpunkt steht der Vergleich mit afrikanischen Wildtieren. Die Kraft von zirka fünf Tonnen wirkt auf das Fahrzeug ein, wenn es bei 60 Kilometern pro Stunde zu einem Zusammenstoß mit einem Rothirsch kommt. Diese enorme Wucht wird durch das einprägsame Motiv eines ausgewachsenen Elefanten veranschaulicht.

Multimediales Konzept

Neben einer Webseite und Informationsmaterialien umfasst die Kampagne den Spot „Wie schwer ist ein Elefant?“. Darin wird die Geschichte eines jungen Autofahrers erzählt, der ohne jegliches Gefahrenbewusstsein in einen düsteren Wald fährt und alle Warnsignale am Straßenrand ignoriert. Plötzlich kommt es zum Zusammenstoß. Zu den Inhalten der Webseite gehören auch Tipps zur Unfallvermeidung, etwa „Gekonnt verjagen“, „Gefahrenzonen erkennen“ oder „Geschwindigkeit anpassen“. Zum Datum der Zeitumstellung am 25. Oktober wird das Unfallrisiko wieder steigen. Denn der Berufsverkehr verschiebt sich um eine Stunde und fällt so in die Dämmerung, während der die Wildtiere wie gewohnt unterwegs sind. Zu den Unterstützern der Kampagne zählen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Weitere Partner sind die Filmproduktionsfirma Butterfilm und die Bergische Universität Wuppertal. Der Spot wird auf der Kampagnen-Webseite gezeigt: www.wildunfall-vermeiden.de

Maskenpflicht im Innenstadtbereich bedeutet auch: Kein Rauchen vor der Kneipe!

Die mit Allgemeinverfügung vom 20. Oktober festgelegte Maskenpflicht für den öffentlichen Raum in der Remscheider Innenstadt bedeutet zugleich, dass auch vor Kneipen, Restaurants und Gaststätten im öffentlichen Raum (Straße/Plätze) das Rauchen untersagt ist. Wer sich im Regelungsbereich auf öffentlichen Flächen bewegt, muss immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese darf nur abgelegt werden, solange gegessen oder getrunken wird. Der Geltungsbereich kann der Veröffentlichung unter https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.31-20Oktober-Sonderausgabe.pdf entnommen werden. Der Bereich ist auch in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Jugendsparwochen verlängert: Fleißig sparen mit Feldmaus Freddy

Sparen unter Corona-Bedingungen: Die Stadtsparkasse Remscheid verlängert die Jugendsparwoche bis zum Jahresende.

Corona hat zwar alles ziemlich durcheinandergewirbelt, dem Wert des Sparens kann das Virus indes nichts anhaben – im Gegenteil. „Gerade in Krisenzeiten wird noch einmal deutlich, dass es wichtig sein kann, auf Rücklagen zurückgreifen zu können. Der jungen Generation einen bewussten Umgang mit Geld näher zu bringen, ist das Anliegen des Weltspartages am 30. Oktober“, erläutert Ann-Kristin Soppa, Abteilungsleiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadtsparkasse Remscheid. Damit die Kinder und Jugendlichen auch unter Corona-Bedingungen ihre Sparschweine und -dosen zur Sparkasse bringen können, wird die bekannte und beliebte Jugendsparwoche im KundenCenter an der Alleestraße und in allen Sparkassen-Geschäftsstellen im Stadtgebiet bis zum Jahresende verlängert.

Bis zum Jahresende können die jungen Sparkassenkundinnen und -kunden ihre Schätze auf ihre Konten einzahlen und dürfen sich im Gegenzug über kleine Geschenke zum Aussuchen als Anerkennung für ihr Durchhaltevermögen freuen. Als da wäre allen voran die niedliche Plüschmaus Freddy, die die fleißigen Sparer gerne nach Hause begleiten wird. „Münzgeldeinzahlungen sind selbstverständlich weiterhin für Minderjährige kostenlos“, betont die Sparkassen-Sprecherin.

Selbstverständlich finden alle Einzahlungen unter Einhaltung aller vorgeschriebenen hygienischen Maßnahmen statt.

Hintergrund Weltspartag

Um den Gedanken des Sparens und der Sparerziehung der nachwachsenden Generation weltweit im Bewusstsein zu halten, wurde der Weltspartag auf dem 1. Internationalen Sparkassenkongress (Weltvereinigung der Sparkassen) im Oktober 1924 in Mailand von
Vertretern aus 29 Ländern beschlossen und von den europäischen Sparkassen am 31. Oktober 1925 erstmalig begangen.

REO-Mitarbeiter entwickeln innovative Regelanlage für Solarkollektoren

Forschung, Entwicklung und Weiterbildung gehen bei der REO AG Hand-in-Hand. Dies beweist eindrucksvoll das aktuelle Projekt zweier REO-Techniker, die im Rahmen der Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker eine völlig neue Solarregelanlage konstruiert haben.

Markus Rawiel und Christian Dors haben die Chance der Weiterbildung nicht nur genutzt, sondern sie auch mit etwas Sinnvollem verbunden: die Entwicklung einer innovativen Regelanlage für Solarkollektoren. Mit einer spürbaren Portion Stolz berichten die beiden, durch das Heinrich Hertz – Berufskolleg in Düsseldorf frisch ausgezeichneten, staatlich geprüften Techniker: „Wir haben uns ganz bewusst dazu entschieden die Weiterbildung anzugehen, da sich dadurch eine breite berufliche Perspektive öffnet. Es war eine riesen Chance die einzelnen Techniken und Bereiche unserer Arbeit im Rahmen der Examensaufgabe zu einem Gesamtsystem zu verbinden.“ sagt Markus Rawiel und Christian Dors fügt an: „Wir sind dankbar, dass die REO AG uns die Chance gegeben hat unser Wissen im Bereich der Elektrotechnik vertiefen zu könnenDas ganze Projekt war ein super Beispiel für interdisziplinäres Arbeiten.“ Unterstützung bekamen die beiden von ihrem Kollegen Marvin Grüten.

Innovativer Solarladeregler aus Solingen

Ziel des Projekts war die vollständige Entwicklung eines vernetzten MPPT Solarladereglers mit grafischem Benutzerinterface. Bei diesem System fangen mehrere Solarkollektoren Sonnenenergie ein und geben sie an einen Regler weiter. Der Regler lädt einen Akkumulator, welcher im Inselbetrieb, ein Mindestladezustand vorausgesetzt, jederzeit als Energiequelle für angeschlossene Systeme genutzt werden kann.

Da bei Solarmodulen der optimale Betriebspunkt nicht konstant ist, sondern unter anderem von der Strahlungsstärke, der Temperatur am Solarmodul und schließlich vom Typ der Solarzellen abhängt, haben die Techniker ein MPPT (Maximum-Peak-Point-Tracking) verbaut. Unter MPPT versteht sich ein Verfahren, bei dem die elektrische Belastung der in Reihe geschalteten Solarmodule so adaptiert wird, dass den Solarzellen stets die größtmögliche Leistung entnommen werden kann. Die Energieausbeute steigt dabei signifikant und es können ohne Probleme verschiedenste Solarmodule kombiniert werden. In der Praxis ist dies häufig der Fall, wenn ältere Module mit neueren ergänzt werden.

Selbstprogrammierte Module

Das neuentwickelte System eignet sich sowohl für kleine Solaranlagen als auch für große Reihenschaltungen. Die zwei REO-Techniker haben hierfür ein eigenes Bussystem entwickeln müssen, welches mehrere Regler, verschiedene Sensoren und Aktoren verbindet. „Dies war eine der größten Herausforderungen“ erinnert sich ihr Kollege Marvin Grüten und führt fort: „alle Mikrocontroller des Typs ATMega mussten wir selbst programmieren. Nur so konnten wir die korrekte Ausführung der Regelungsaufgaben und die Kommunikation zwischen den Busteilnehmern garantieren.“ In solch großen Anlagen dient ein selbst entwickeltes LC-Display als Anwenderschnittstelle und Zentrale.

Die REO AG fördert die internen Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter. In diesem Fall stellte das Unternehmen Material zur Verfügung und ermöglichte technische Hilfestellungen durch Fachabteilungen.

Der staatlich geprüfte Techniker ist eine Weiterbildungsmaßnahme. Als Voraussetzung für die Teilnahme muss eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen und zum Tag der Prüfung mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Hintergrund

Die REO AG ist ein Familienunternehmen in der vierten Generation. Mit ca. 30 Millionen Euro Jahresumsatz gehört die REO AG zu den Marktführern in den Bereichen der Produktion von induktiven, resistiven und elektronischen Komponenten und Komplettlösungen und ist Innovationstreiber in der Antriebs- und Bahntechnik, in der Medizin-, Prüf- und Fördertechnik sowie in der Leistungselektronik. Mit weltweit 11 Standorten, 400 Mitarbeitern und mehr als 11.000 Produkten auf Weltstandard präsentiert sich die REO AG mit Hauptsitz in Deutschland auch auf internationalen Märkten und steht für Qualität und Effizienz.

Meldepflicht bei Reiserückkehr aus Risikogebiet

Online-Formular für Reiserückkehrende vereinfacht Meldepflicht beim Gesundheitsamt.

Für all diejenigen, die entgegen der dringenden Empfehlung des Remscheider Corona-Krisenstabs dennoch in ein ausländisches Corona-Risikogebiet fahren, wird die Meldepflicht beim Gesundheitsamt einfacher. Reiserückkehrende aus ausländischen Risikogebieten finden im Internetportal der Stadt Remscheid ab sofort eine online-Hilfe für ihre pflichtige Sofort-Meldung beim Gesundheitsamt.

Auf der Webseite der Stadt ist ein Online-Formular (Klick!) hinterlegt, über das Ein- und Rückreisende direkt das Gesundheitsamt kontaktieren können, um ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet und eventuelle Symptome anzuzeigen. Sofern ein Corona-Testergebnis bereits vorliegt, kann es direkt über das Formular hochgeladen werden. Ein später eintreffendes Corona-Testergebnis muss ohne gesonderte Aufforderung an das Gesundheitsamt versendet werden: Corona@remscheid.de.

In jedem Fall gilt: BLEIBEN SIE ZU HAUSE!

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts sind die aktuellen Risikogebiete gelistet: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Die neu ausgewiesenen Risikogebiete sind wirksam ab Samstag, 17. Oktober 2020, um 0:00 Uhr. Dazu gehören:

  • Frankreich: es gilt nun gesamt Kontinentalfrankreich sowie auch das franz. Überseegebiet Martinique als Risikogebiet.
  • Irland: es gelten nun auch die Regionen Mid-West, South-West, Mid-East, West und Midlands als Risikogebiete.
  • Italien: die Regionen Campania und Ligurien gelten als Risikogebiete.
  • Kroatien: es gelten nun auch die Gespanschaften Grad (Stadt) Zagreb und Međimurska als Risikogebiete.
  • Malta: das gesamte Land Malta gilt als Risikogebiet.
  • Niederlande: es gilt nun das gesamte Land Niederlande (inkl. autonome Länder) als Risikogebiet.
  • Polen: die Regionen Kujawsko-pomorskie, Małopolskie, Podlaski, Pomorskie und Świętokrzyskie gelten als Risikogebiete.
  • Portugal: es gilt nun auch die Region Norte als Risikogebiet.
  • Schweden: die Provinzen Jämtland, Örebro, Stockholm und Uppsala gelten als Risikogebiete.
  • Schweiz: es gelten nun auch die Kantone Fribourg, Jura, Neuchâtel, Nidwalden, Schwyz, Uri, Zürich und Zug als Risikogebiete.
  • Slowakei: es gilt nun das gesamte Land Slowakei als Risikogebiet.
  • Slowenien: es gelten nun auch die Regionen Jugovzhodna Slovenija, Pomurska und Podravska als Risikogebiete.
  • Ungarn: es gilt nun auch die Region/Komitat Veszprém als Risikogebiet.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland: England: es gelten nun auch die Regionen East Midlands und West Midlands als Risikogebiete

Digitaler Workshop: Gewusst wie – Stark durch finanzielle Förderung

Viele Menschen engagieren sich in Vereinen, Initiativen, Schulen oder Gemeinden für internationale Solidarität, in der Partnerschaftsarbeit und im Fairen Handel. So wird gezeigt: Wir leben in der Einen Welt und nur gemeinsam können wir unsere globalen Herausforderungen lösen. Mit Partner*innen im Süden oder hier im Bergischen Land werden vielfältige Veranstaltungen, Aktionen und spannende Projekte umgesetzt. Doch oft fehlen die finanziellen Mittel, um viele weitere innovative Ideen umzusetzen. Folgender Workshop kann einen neuen Weg finanzieller Förderung aufzeigen.

Vereine, Initiativen und Schulen sind auf Spenden oder Fördergelder zur Umsetzung von Projekten angewiesen. Der Dschungel der Förderlandschaft scheint allerdings auf den ersten Blick sehr undurchsichtig. In diesem Workshop dienen zwei Experten als Wegweiser, um die richtigen Fördermöglichkeiten für den jeweiligen Bedarf zu finden und neue Fördertöpfe zu erschließen.

Sascha Ivan vom Eine Welt Netz NRW e.V. ist Fachpromotor für Fundraising und wird hilfreiche Einblicke in dieses Thema und Tipps für Ihr Engagement geben.

Zudem wird Andreas Hennig, Leiter der Außenstelle Düsseldorf von Engagement Global gGmbH, Fördermöglichkeiten des Landes NRW und des Bundes vorstellen.

In dem Zoom-Meeting am Mittwoch, 4. November 2020, 17–19.15 Uhr lernt man wichtige Ansprechpartner*innen und Angebote kennen und bekommt seine Fragen rund um die Förderung eigener Ideen beantwortet.

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt oder spätestens bis zum 28. Oktober 2020 verbindlich für die Veranstaltung bei Sophia Merrem unter s.merrem@fsi-forum.de oder telefonisch unter 0163 6193827 an. Einen Link zur Einwahl sowie weitere technische Informationen gibt es mit der Anmeldebestätigung.

Download

Hier gibt es die vierseitige Einladung vom Forum für Soziale Innovation zum Download als .pdf.

Hintergrund

Durch die vielfältigen Vereine, Initiativen, Gemeinden und Schulen ist Solingen mit der ganzen Welt verbunden – von Mittelamerika, über den Nahen Osten und Afrika bis nach Südostasien. Mit verschiedenen Veranstaltungen möchten soll die Vernetzung der Engagierten in Solingen und dem Bergischen Land untereinander verstärkt werden. Informationen zu dem Forum für globale Verantwortung und Eine Welt: www.solingen.de/forum-fuer-globale-verantwortung-und-eine-welt/