Stadt erweitert Verbote im Stadtgebiet Remscheid

Zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 zeigt die Stadt Remscheid weiter Entschlossenheit. Die neue Allgemeinverfügung mit heutigem Datum ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 13. März und ergänzt sie inhaltlich um weitere kontaktreduzierenden Maßnahmen. Die Stadt Remscheid folgt damit einem gleichlautenden Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. März.

Ab sofort bis auf weiteres wird für das Stadtgebiet Remscheid folgendes angeordnet:

Alle auf Remscheider Stadtgebiet stattfindenden Veranstaltungen sind untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen sind nur Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dies sind beispielsweise Wochenmärkte.

Folgende Einrichtungen sind zu schließen:

  • alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen
  • alle Fitness-Studios, Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder und Saunen,
  • alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und private außerschulische Bildungseinrichtungen,
  • Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport-, Kult- und Freizeiteinrichtungen,
  • Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros,
  • Prostitutionsbetriebe.

Der Betrieb von Restaurants und Gaststätten sowie von Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist unter nachfolgenden Auflagen erlaubt

  • Besucherregistrierung mit Telefonnummer
  • Reglementierung der Besucherzahl
  • Einhaltung von Mindestabständen von 2 Metern zwischen Tischen
  • Aushänge mit Hinweisen zu Hygienemaßnahmen
  • Bereitstellung ausreichender Hygienemittel (Waschgelegenheiten, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher)

Der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufzentren oder vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 Einzelgeschäfte umfassen, ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

(Anmerkung: Alle Geschäfte im Allee-Center Remscheid bleiben geöffnet. Das Betreten des Centers ist nur erlaubt, um Einkäufe für den täglichen und dringenden Bedarf zu tätigen. Ein Aufenthalt im Center für andere Zwecke ist nicht gestattet.)

Link-Tipp

Link zur Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/Amtsblatt-5_20-16._Maerz-_Sonder.pdf.

Notbetreuung in Schulen ab Mittwoch, 18. März

Mit Erlass vom 15. März hat das Schulministerium die Schließung aller Schulen beschlossen. Gleichzeitig erging an die Schulen der Auftrag, für Kinder der Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung einzurichten, wenn deren Eltern in den im Folgenden aufgelisteten kritischen Infrastrukturen arbeiten:

  • Sektor Gesundheit
  • Sektor Wasser und Entsorgung
  • Sektor Ernährung und Hygiene
  • Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
  • Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
  • Sektor Transport und Verkehr
  • Sektor Medien
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen
  • Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
  • Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Eine ausführliche Auflistung finden Sie in der Anlage unten auf dieser Seite.

Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen werden kann, trifft die Schulleitung. Sie organisiert die Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule. Der Umfang der Betreuung entspricht dem Zeitraum des Schulbetriebs, wie er an der jeweiligen Schule stattfinden würde.

Grundlage der Entscheidung ist der vorliegende Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) in den beschriebenen Bereichen arbeiten und nicht in der Lage sind, die Betreuung selbst zu organisieren. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung der Arbeitgeber beider Elternteile / des alleinerziehenden Elternteils vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Für jeden Elternteil müssen die Voraussetzungen gegeben sein und dementsprechend auch ein Vordruck bei der Schule eingereicht werden.

Das Formular für die Beantragung finden Sie ebenfalls in der Anlage.

Anlagen

Ab 17.3.: Neues Bürgertelefon im Gesundheitshaus

Neues Bürgertelefon im Gesundheitshaus beantwortet ab morgen (17.03.) medizinische Fragen.

In Ergänzung zum Bürgertelefon für allgemeine Fragen rund um das Corona-Virus im Bergischen ServiceCenter mit der Rufnummer (0 21 91) 16 – 2000 und dem Hilfetelefon für ältere oder vorerkrankte Menschen mit der Rufnummer (0 21 91) 4 64 53 51 geht am Dienstag, 17. März, ein weiteres Bürgertelefon an den Start.

Ärzt*innen beantworten medizinische Fragen

Das Besondere: Unter der Rufnummer (0 21 91) 16 – 35 55 beantwortet eine Ärztin oder ein Arzt von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr konkrete medizinische Fragen. Die Hotline steht darüber hinaus auch ganztägig für allgemeine Fragen zum neuen Virus zur Verfügung, sie ist bis 17 Uhr besetzt.

Einschränkung des Publikumsverkehrs im Ämterhaus – Fachdienst Zuwanderung

Auf Grund der aktuellen Gesundheitssituation sind das Ämterhaus für den allgemeinen Publikumsverkehr nur noch sehr eingeschränkt zugänglich. Alle bereits vereinbarten Termine der Ausländerbehörde und der Abteilung Wirtschaftliche Hilfen und Betreuung für Flüchtlinge werden bis auf weiteres abgesagt. In dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten können diese per E-Mail dargelegt werden. Über die Dringlichkeit wird durch die Behörde entschieden. Durch den eingeschränkten Dienstbetrieb entstehen keine Nachteile bei ausländerrechtlichen und leistungsrechtlichen Angelegenheiten.

Ausländerbehörde

Dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten des Ausländerwesens sind schriftlich an auslaenderamt@remscheid.de zu richten. Bitte hinterlassen Sie zwecks Kontaktaufnahme Ihre Email-Adresse und Telefonnummer.

Persönliche Vorsprachen sind dann nur nach vorheriger Abstimmung und Rückmeldung durch die Behörde möglich. In welcher Form, wird schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.

Weitere Informationen erhalten auf der Homepage der Ausländerbehörde Remscheid.

Einbürgerung

Zur Kontaktaufnahme kann die E-Mail-Adresse einbuergerung@remscheid.de genutzt werden.

Wirtschaftlichen Hilfe und Betreuung für Flüchtlinge

Aktuelle Informationen für diesen Bereich, sowie Emailadressen und Telefonnummern der Sachbearbeitungen finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://remscheid.de/leben/integration-und-migration/hilfen-fuer-fluechtlinge/146380100000082702.php.

Um Ihnen die Kontaktaufnahme und das Vorbringen Ihres Anliegens zu erleichtern, benutzen Sie bitte das auf der Internetseite verlinkte Antragsformular, welches Sie ausgedruckt oder per Mail nach dem Ausfüllen an den Fachdienst Zuwanderung zurücksenden können.

E-Mail Adresse Leistungsgewährung: aufnahme@remscheid.de

E-Mail Adresse Unterbringung von Flüchtlingen: unterbringung@remscheid.de

Einschränkung des Publikumsverkehrs im Ämterhaus und im Standesamt

Auf Grund der aktuellen Gesundheitssituation sind das Ämterhaus und das Standesamt für den allgemeinen Publikumsverkehr nur noch sehr eingeschränkt zugänglich. Alle bereits vereinbarten Termine werden bis auf weiteres abgesagt. In dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten können diese per E-Mail dargelegt werden. Über die Dringlichkeit wird durch die Behörde entschieden. Durch den eingeschränkten Dienstbetrieb entstehen keine Nachteile, da bei eventuellen Fristversäumnissen keine Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Bürgerservice

Dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten des Melde- und Ausweiswesens (wie z.B. das Ausstellen von vorläufigen Dokumenten zum Identitätsnachweis bei unaufschiebbaren Terminen oder Anmeldungen zum Wohnsitznachweis bei der Beantragung finanzieller Hilfen) sind schriftlich an meldebehoerde@remscheid.de und dringende unaufschiebbare Angelegenheiten des Zulassungswesens (wie z.B. die Zulassung eines Fahrzeuges zur dringenden Berufsausübung) an zulassungsbehoerde@remscheid.de zu richten. Bitte hinterlassen Sie zwecks Kontaktaufnahme Ihre Email-Adresse und Telefonnummer.

Persönliche Vorsprachen sind dann nur nach vorheriger Abstimmung und Rückmeldung durch die Behörde möglich. In welcher Form, wird schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Als „nicht dringlich“ werden Dienstleistungen eingestuft, die verschiebbar sind wie z.B. Abmeldungen des Wohnsitzes oder Fahrzeuges, Beglaubigungen, Beantragung von Reisedokumenten, Kurzzeitkennzeichen oder ähnliches.

Führerscheinstelle

Nach Absprache mit der Führerscheinstelle sind in dringenden Angelegenheiten Termine möglich. Zur Darlegung ist die E-Mail-Adresse fahrerlaubnisbehoerde@remscheid.de zu nutzen.

Dringende Angelegenheiten sind

  • Angelegenheiten von Berufskraftfahrern
  • Dringende private Führerscheinangelegenheiten

KEINE dringende Angelegenheiten sind

  • Umschreibung eines EU-Führerscheins aus einem anderen Staat
  • Antrag EU-Umtausch (alter Führerschein auf EU-Scheckkarte)
  • Informationsgespräche
  • Entziehungsverfahren
  • Freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Gewerbeangelegenheiten

Die meisten Anliegen können über das Portal https://gewerbe.nrw/gewerbe-service durchgeführt werden.

Sonstige dringende Angelegenheiten können über die E-Mail-Adresse gewerbeangelegenheiten@remscheid.de dargelegt werden.

Jagd- und Fischereiangelegenheiten

Zur Kontaktaufnahme kann die E-Mail-Adresse ordnungsamt@remscheid.de genutzt werden.

Fundbüro

Zur Kontaktaufnahme kann die E-Mail-Adresse ordnungsamt@remscheid.de genutzt werden.

Bußgeldstelle

Zur Kontaktaufnahme kann die E-Mail-Adresse ordnungsamt@remscheid.de genutzt werden.

Straßenverkehrsregelung

Alle Angelegenheiten der Verkehrsregelung können über die E-Mail-Adresse verkehrsregelung@remscheid.de abgewickelt werden.

Standesamt

Ab sofort finden im Standesamt keine Vorsprachen mehr ohne Terminvereinbarung statt. Bereits vergebene Termine werden vorerst storniert. Soweit dies möglich ist, werden Betroffene über die Terminabsage persönlich informiert.

Dringende, unaufschiebbare Anliegen können per Email an standesamt@remscheid.de mitgeteilt werden. Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer, damit das Standesamt Sie auch telefonisch kontaktieren kann. Personen mit dringenden, unaufschiebbaren Anliegen werden gezielt eingeladen. Über die Dringlichkeit entscheidet das Standesamt! Persönliche Vorsprachen ohne vorherige persönliche Kontaktaufnahme sind ab sofort bis auf weiteres nicht mehr möglich.

Trauungen, die bereits terminiert sind, finden statt, jedoch unter der Beschränkung, dass sich maximal 5 Personen im Trauzimmer aufhalten dürfen. Also maximal der Standesbeamte/die Standesbeamtin, das Ehepaar sowie zwei Gäste. Weitere Personen dürfen sich nicht im Trauzimmer oder auf dem Flur aufhalten! Neue Trautermine werden bis auf weiteres nicht vergeben.

Unterlagen in Sterbefällen können – wie bisher auch – an der Pforte abgegeben und nach telefonischer Vereinbarung abgeholt werden.

Bürgerbus stellt bis nach Ostern den Dienst ein

Wegen des Corona-Shutdown stellt der 1. Bürgerbusverein Remscheid seinen Dienst Bürgerbus vorübergehend ein.

Zunächst steht der Bürgerbus bis zum 18. April still. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Fahrgäste und Fahrer*innen, die größtenteils den Hauptrisikogruppen zuzuordnen sind. Im Bürgerbus kann im Gegensatz zu den Großraumbussen der Stadtwerke Remscheid kein ausreichender Abstand zwischen den Menschen hergestellt werden.

Die Busse der Stadtwerke Remscheid fahren nun nach dem eingeschränkten Ferienfahrplan.

Ein weiterer Infizierter im Stadtgebiet Remscheid

Presseinformation der Stadt Remscheid: Corona-Virus l Ein weiterer Infizierter im Stadtgebiet Remscheid l Betreuung in Schulen ab morgen

Aktuelle Lage

In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist dem Gesundheitsamt eine weitere Person gemeldet worden, die sich am Virus SARS CoV-2 infiziert hat. Damit steigt die Infektionszahl in Remscheid auf acht. Bei dem Erkrankten handelt es sich um einen Urlaubsheimkehrer aus Bad Ischel in Oberösterreich, der nach seiner Rückkehr am vergangenen Donnerstag (12.03.) Erkältungssymptome zeigte und sich deswegen am Folgetag (13.03.) krankgemeldet hat. Bei seiner Arztkonsultation wurde er abgestrichen. Er befindet sich seitdem gemeinsam mit seiner Frau in häuslicher Isolation, Kinder gibt es nicht.

Den acht infizierten Personen geht es gut, sie befinden sich in häuslicher Isolation.

Schule und Betreuung

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt: Morgen und am Dienstag (16./17.03.) schicken Eltern ihre Kinder nur dann in die Schule, wenn sie absolut keine alternative Betreuungsmöglichkeit haben. Diese Regelung gilt für alle Schulen und Schulformen in Remscheid. Die Lehrerinnen und Lehrer stellen an diesen Tagen die Betreuung der Kinder sicher.

Ab Mittwoch (18.03.) wird der dringend erwartete Schulerlass die Notbetreuung für Schulkinder der Klassen 1 bis 6 regeln. Sicher ist: Auch hier wird es ausschließlich um die Betreuung von Kindern gehen, deren Eltern als Schlüsselpersonen in sogenannten kritischen Strukturen arbeiten. Trifft das zu, wird außerdem darauf abgestellt, ob zumindest eines der Elternteile zur Betreuung der Kinder zur Verfügung steht.

Link-Tipps:

Weiteres Vorgehen bei der Krisenbewältigung in Remscheid

In der Nachbetrachtung des vergangenen Wochenendes wird der Remscheider Krisenstab in seiner morgigen Sitzung diskutieren, inwieweit das in der vergangene Woche beschlossene Maßnahmenpaket zum Schutz der Bevölkerung noch erweitert wird.

Außerdem wird sich der Krisenstab mit konkreten Regelungen zur Sicherstellung von städtischen Basisleistungen bei maximaler Reduktion des Publikumsverkehrs beschäftigen. Über die Ergebnisse wird zeitnah informiert.

Corona: Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz zur aktuellen Lage

Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz äußert sich in diesem Video zur aktuellen Lage der Corona-Situation in Remscheid. Gemeinsam schaffen wir das, so seine hoffnungsvolle Aussage.

Neue Information des MAGS NRW zur allgemeinen Kita-Schließung und Betreuungsübernahme für Schlüsselpersonen

Gestern Abend (14.03.) hat die Stadt Remscheid eine neue Information des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Sie enthält aktualisierte Vorgaben zum sogenannten Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen ab kommenden Montag, 16. März, bis Osterferienende am Sonntag, 19. April. Mit Betretungsverbot ist gemeint: Kinder bis zum Einschulungsalter, Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte beziehungsweise Betreuungspersonen wird der Zutritt zu den Betreuungsangeboten untersagt.

Die Stadt Remscheid hat bereits gestern Abend (14.03.) die aktualisierte Information des Ministeriums an die relevanten beteiligten Akteure in Remscheid weitergeleitet. Die Remscheider Arbeitsgruppe „Kita“, städtische Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Jugendamtselternbeirat sind über die neuen Regelungen informiert und bereiten sich vor.

Die wesentlichen Vorgaben

  • Das Betretungsverbot gilt ab Montag, 16. März, bis zum Osterferienende am Sonntag, 19. April, für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen.
  • Alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen öffnen am Montag, 16. März, zunächst und bis auf weiteres mit der regulären Personalbesetzung.
  • Es werden ausschließlich Kinder betreut, deren Eltern beruflich aktiv eine sogenannte Schlüsselposition wahrnehmen. Was eine Schlüsselposition ist, definiert die beiliegende Arbeitgeberbescheinigung.
  • Schlüsselpersonen, die alleinerziehend sind, können ihre Kinder weiterhin in die gewohnte Betreuung bringen.
  • Schlüsselpersonen, die beide sorgeberechtigt sind und beide in Schlüsselpositionen aktiv tätig sind, können ihre Kinder weiterhin in die gewohnte Betreuung bringen.

Wichtig für alle Schlüsselpersonen, die weiter Betreuung benötigen!

Alle Schlüsselpersonen, die die gewohnte Betreuung weiterhin nutzen müssen, müssen bis spätestens Mittwoch, 18. März, in der Einrichtung/Kindertagespflege eine Arbeitgeberbescheinigung (siehe Anlage) vorlegen.

Kontakt für Rückfragen/Arbeitgeberbescheinigung

Fachdienst Jugend, Kerstin Biedebach, Telefon (0 21 91) 16 – 28 93, E-Mail Kerstin.Biebebach@remscheid.de

Anlage

Die Hoffmann: „Dann lies doch was…“

…heißt es in einem Sketch von Loriot. Eine schöne Aufforderung, nicht nur bei empfohlenem Hausarrest.

Dank Social Media bin ich auf die Werke des Remscheider Autors Hagen Thiele gestoßen. (Es wir hier zu einem späteren Zeitpunkt noch ein ausführlicheres Interview geben). Bücher des Genres Horror findet man eigentlich eher nicht in meinem Bücherregal, jedoch haben mich die kurzen Ausschnitte und Schnipsel, die man auf Facebook lesen konnte, direkt in den Bann gezogen, dass ich mir die Werke „Geschichten aus dem unteren Reich Band 1“ und „Die Pflicht“ zugelegt habe.

Horrorroman spielt in Remscheid

„Die Pflicht“ ist ein Horrorroman, der in Remscheid spielt. Ortskundige Leser werden einige Ecken unserer Heimatstadt sofort entdecken, wenn sie den 18-jährigen Protagonisten Erik begleiten, der jede Nacht im Keller seines Hauses DIE Pflicht verrichtet. Der an seiner Schule als Außenseiter geltende Junge verliebt sich in seine Mitschülerin Laura, die sich auch zu ihm hingezogen fühlt. Bald lässt sich nicht mehr vermeiden, dass die junge Frau in Eriks Geheimnis eingeweiht wird, was Dinge in Bewegung setzt, die bald nicht mehr überschaubar sind, nicht für die Protagonisten oder den Leser, dessen Nägel nicht so schnell nachwachsen können, wie er sie wohl abkauen wird.

Wie schon erwähnt, bin ich in Sachen Horror eine echte Schissbuxe und greife sofort zum Kissen, um es mir vors Gesicht zu halten. Bei Hagen Thieles Roman jedoch sind die Horrorelemente so subtil beschrieben, dass keine Szene wie ein Splatter-Movie daher kommt.

Thiele hat seine Charaktere sorgsam gezeichnet, so vermittelt er ein Gefühl, die Menschen sofort wie gute Bekannte vor Augen zu haben. Was aber die Pflicht, das Hauptthema anbelangt, so gibt er viel Raum für die eigene Fantasie. Jeder Leser wird hier sein eigenes Bild formen, das kann ich wohl voraussagen.

Alle Kapitel haben eine sehr angenehme Länge und wer einmal mit Erik in den Keller des Hauses gegangen ist, der wird das Buch bis zu seinem ungewöhnlichen Ende nicht mehr aus der Hand legen.

Von Hagen Thiele sind bisher erschienen

  • Bluttinte (ISBN-13: 978-1793278296)
  • Die Pflicht (ISBN-13: 978-3750403505)
  • Geschichten aus dem Unteren Reich Band 1 (ISBN-13: 978-1699997246)
  • Geschichten aus dem Unteren Reich Band 2 (ISBN-13: 979-8607043216)
  • Tödliches Talent: Ein Fußballkrimi aus Leverkusen, erschienen im Lüttringhauser Gardez!-Verlag (ISBN-13: 978-3897962804)

Webseite des Autors: www.hagen-thiele.de

Hinweis wegen des Corona-Shutdown

Und nun ein Hinweis, weil es mir am Herzen liegt. Durch Corona und dem damit verbundenem Shutdown in Remscheid, wurden auch Lesungen abgesagt, Hagen Thiele hätte u.a. in der Thalia Buchhandlung gelesen. Hagen hat sich natürlich im Vorfeld mit Büchern eingedeckt, die er jetzt leider nicht oder nur gering veräußern kann. Wer also ein signiertes Exemplar erhalten möchte, kann den Autor direkt anschreiben. Bestellen kann man die Bücher auch im Lüttringhauser Flair-Weltladen oder im Onlinehandel.

Gewinnspiel

Wie heißt der Protagonist aus Hagen Thieles Roman „Die Pflicht“? – Wer die richtige Lösung in den Kommentaren postet, kann das Buch GESCHICHTEN AUS DEM UNTEREN REICH BAND 2 gewinnen. Es entscheidet das Los. Einsendeschluss ist der 20. März 2020 um 20.20 Uhr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Absage: Bürgerdialog vor Ort am 18. März auf dem „Alter Markt“

Angesichts der aktuellen Entwicklung zum COVID-19-Geschehen wird der Bürgerdialog des Oberbürgermeister am 18. März auf dem „Alter Markt“ in Lennep abgesagt und ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

LTV: Coronavirus und Einstellung aller sportlichen Aktivitäten

Die Stadt Remscheid hat am 13. März 2020 bekanntgegeben, dass alle Schulen, Kitas, Bäder und auch Sporthallen ab sofort bis zum 19. April 2020 geschlossen bleiben.

Der Vorstand des Lüttringhauser Turnverein hat in seiner Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, dass neben der Geschäftsstelle des Lüttringhauser Turnvereins und des Billardraumes auch das SPOZ an der Remscheider Str. 150-160 geschlossen wird.

Bei dringenden Fällen ist der LTV unter der Telefonnummer 02191 / 793 4988 oder per mail vorstand@ltv1869.de zu erreichen.

Ob die für den 24. April 2020 terminierte Jahreshauptversammlung stattfinden wird, wird in zwei Wochen seitens des LTV bzw. der Stadt Remscheid entschieden. Sollte das Veranstaltungsverbot über den 19. April 2020 andauern, wird die Jahreshauptversammlung auf unbestimmte Zeit verschoben.

Presseinformation des LTV