Das Auswärtsspiel des IGR-Bundesligateams der Herren gegen die SG Eldagser Falcons am 24. Oktober fällt aus, das gegnerische Team hat zur Zeit kein einsatzbereites Team zur Verfügung. Das Spiel der IGR-Bundesligistinnen gegen den SC Bison Calenberg findet wie geplant in der Sporthalle der Grundschule Eldagsen statt. Anpfiff am 24. Oktober 2020 ist um 17 Uhr.
Diese Ausgabe vom Fernsehformat „Die Woche“ mit Lokalnachrichten aus Remscheid wird präsentiert von Nicole Dahmen und Daniel Pilz. Sendetermin ist immer montags ab 18.30 Uhr.
Das sind die Themen der aktuellen Sendung:
Wie ist die gegenwärtige Situation bei Schulpraktika und Ausbildungsplätzen?
„Die Woche“ ist ein Kooperation vom Remscheider Stadtfernsehen rs1.tv und Lüttringhauser. Weltweit gesendet wird jeden Montag ab 18.30 Uhr auf den Plattformen Youtube, Facebook, Twitch und den Webseiten von rs1.tv und Lüttringhauser. „Die Woche“ wird außerdem landesweit auf NRWision im digitalen Kabelfernsehen in Nordrhein-Westfalen ausgestrahlt. Bundesweit ist NRWision auf Magenta TV (Programmplatz 492) und Zattoo (in der Senderliste „Regional“) zu sehen. Die nächsten Sendetermine finden Sie allein auf der Webseite von NRWision unter „nächste Sendetermine“.
Die Freien Demokraten in Remscheid werden in den nächsten Wochen zu digitalen Bürgersprechstunden für die Stadtbezirke einladen. Den Anfang macht am kommenden Donnerstag, 25. Februar 2021, um 11 Uhr der Südbezirk.
Bezirksvertreter Sven Chudzinski, der auch stellvertretender Bezirksbürgermeister ist, freut sich über Besuch von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, um über deren Anliegen zu sprechen. Bei Interesse wird um Anmeldung unter Telefon 02191 21653 (FDP-Geschäftsstelle) oder per E-Mail unter information@fdp-remscheid.de bis Donnerstag, 25. Februar 2021, um 9 Uhr gebeten. Die Interessierten erhalten dann den Zugangslink zum Online-Konferenzraum.
Das Gesundheitsamt berichtet heute von insgesamt 33 PCR-bestätigten infizierten Remscheider Personen mit der britischen Coronavariante 1.1.7. (03. bis 22.02.). Die südafrikanische Variante wurde bislang noch nicht in Remscheid nachgewiesen. Ab heute werden Neufälle von Genmutationen im Rahmen der aktuellen Gesundheitslage berichtet.
Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81 zu erreichen!
Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 112 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.
Damit gibt es insgesamt 3.552 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 3.310 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 130 Menschen sind leider verstorben.
Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 361 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.
Das Gesundheitsamt berichtet heute von insgesamt 33 PCR-bestätigten infizierten Remscheider Personen mit der britischen Coronavariante 1.1.7. (03. bis 22.02.). Die südafrikanische Variante wurde bislang noch nicht in Remscheid nachgewiesen. Ab heute werden Neufälle von Genmutationen im Rahmen der aktuellen Gesundheitslage berichtet.
Die Krankenhäuser vermelden 9 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 4 intensivpflichtige Behandlungen (4 beatmet), Stand 22.02.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).
Quelle: Stadt Remscheid
Robert Koch Institut für Remscheid heute
Es gibt insgesamt 3.552 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Inzidenzwert Remscheid: Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 66,5. 130 Menschen sind leider verstorben.
Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81 zu erreichen!
Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 115 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.
Damit gibt es insgesamt 3.550 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 3.305 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 130 Menschen sind leider verstorben. Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 384 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.
Die Krankenhäuser vermelden 14 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 5 intensivpflichtige Behandlungen (5 beatmet), Stand 19.02.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).
Quelle: Stadt Remscheid
Robert Koch Institut für Remscheid heute
Es gibt insgesamt 3.550 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Inzidenzwert Remscheid: Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 67,4. 130 Menschen sind leider verstorben.
Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81 zu erreichen!
Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese aktuelle Rechtsverordnung ist am 8. Februar 2021 in Kraft getreten.
Zur Zeit sind nach der Rechtsverordnung Impfberechtigt:
Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege von älteren Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden:
Tageseinrichtung
Wohngemeinschaften
Beschäftigte (auch ehrenamtlich) in Hospizen und ambulanten Hospizen
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Ausgeschlossen sind Eingliederungshilfen)
Personal aus ambulanten Pflegediensten für ältere Menschen
Personal, das regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig ist: (Das können sein: PhysiotherapeutInnen, MasseurInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, FußpflegerInnen, WundversorgerInnen und WundmanagerInnen [1], Zahnärzte und Zahnärztinnen (eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal), Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind, BetreuungsrichterInnen, Prüf – und Begutachtungskräfte des Medizinischen Dienstes, Personal von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, FriseurInnen, SeelsorgerInnen, MedizinprodukteberaterInnen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern oder bei ambulanten Operationen, MitarbeiterInnen der ambulanten Spezialpflege z.B. Stoma und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird, Personal von Kliniken nach § 30 GewO (Privatkrankenanstalten), Personal aus Maßregelvollzugsanstalten) Bitte beachten Sie, entscheidend für die Impfberechtigung ist nicht der angegebene Beruf sondern der regelmäßige Einsatz in einer Vollstationären Einrichtung und muss durch diese schriftlich bestätigt werden.
HeilmittelerbringerInnen, in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
Personen, die in Bereichen med. Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko, in Bezug auf das Coronavirus, tätig sind:
Intensivstationen
Notaufnahmen
Rettungsdienste
Personal in den Impfzentren
Personen, die regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht:
Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus der Transplantationsmedizin
Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus onkologischen Praxen
Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus Dialysepraxen
Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln z.B. Bronchoskopie, Laryngoskopie, Abnahme von Sputumproben, In- und Extubation, zahnärztliche Tätigkeiten [1] Bei der Wundversorgung ist die Besonderheit, dass die Berufsgruppe dann zur Priorität 1 zuzurechnen ist, wenn die Behandlung in der vollstationären Einrichtung patientennah erbracht wird.
Ich gehöre zu den derzeit Impfberechtigten, wie bekomme ich einen Termin?
Ich bin über 80 Jahre alt: rufen Sie bitte die 0800/11611701 an und vereinbaren dort einen Termin.
Ich gehöre zum unter den Punkten 2 bis 8 genannten Personenkreis: Rufen Sie bitte NUR in diesem genannten Fall die 0202 563-4845 an. Diese Zugehörigkeit muss schriftlich über den Arbeitgeber oder die betreuende Einrichtung nachgewiesen werden.
Diese Nummer ist zu folgenden Zeiten freigeschaltet: Mo-Fr von 7 bis 19 Uhr, Sa, So und Feiertag von 10 bis 14 Uhr
Leider sind ein 81-jähriger Remscheider und eine 86-jährige Remscheiderin mit der Coronavirus-Infektion verstorben. Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 110 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.
Damit gibt es insgesamt 3.539 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 3.299 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 130 Menschen sind leider verstorben. Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 380 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.
Die Krankenhäuser vermelden 14 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 5 intensivpflichtige Behandlungen (5 beatmet), Stand 19.02.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).
Quelle: Stadt Remscheid
Robert Koch Institut für Remscheid heute
Es gibt insgesamt 3.539 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Inzidenzwert Remscheid: Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 62,9. 130 Menschen sind leider verstorben.
Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81 zu erreichen!
Am 1. März beginnt wieder die sogenannte „Sperrfrist“ für Gehölzschnitte. Grund ist der Schutz von Brut und Nistplätzen in den Gehölzen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Ziffer 2, BNatSchG) ist es verboten „Bäume, die außerhalb des Waldes (…) oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen (…)“ insbesondere, um brütende Vögel zu schützen und deren Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu sichern.
Bis zu 5000 Euro Bußgeld
Die Erfahrungen des Ressorts Umweltschutz in den letzten Jahren haben gezeigt, dass im Februar der Wunsch auf Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums besteht. Eine allgemeine Aussetzung der Sperrzeiten ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Aufgrund der Witterung in der Zeit vom 1. Oktober letzten Jahres bis zum 1. März dieses Jahres stand ein ausreichender Zeitraum für die erforderlichen Schnittarbeiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, kann je nach Schwere des angerichteten Schadens mit einem Bußgeld zwischen 50 und 5.000 Euro bestraft werden.
Baumschutzsatzung schützt besondere Bäume
Ganzjährig sind Arbeiten an Naturdenkmalen, an Bäumen in denkmalgeschützten Bereichen, an festgesetzten Bäumen in vielen Bebauungsplänen sowie an Gehölzen in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.
Erklärung von Oberbürgermeister und Bündnis für Toleranz und Zivilcourage
Der Anschlag von Hanau jährt sich zum ersten Mal. Aus diesem Anlass hat Oberbürgermeister Tim Kurzbach heute seinem Hanauer Amtskollegen Claus Kaminsky geschrieben: „Wir Solingerinnen und Solinger können das Entsetzen und den Schmerz nachempfinden, den ein solches Verbrechen in einer Stadtgesellschaft auslöst. Die Trauer um die Opfer und das Mitgefühl mit den Hinterbliebenen werden Hanau lange begleiten, so wie die Trauer und das Mitgefühl um fünf ermordete junge Solingerinnen unsere Stadt seit 1993 nicht verlassen haben“. Darin gründe der nicht nach lassende Einsatz Solingens für eine friedliche und demokratische Gesellschaft, die in der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen und ihrer Lebensentwürfe ihre Stärke erkennt, betont Kurzbach.
Als Zeichen der Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hanau übermittelte er eine Erklärung des Oberbürgermeisters und des Solinger Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage. Sie mahnt zur Wachsamkeit gegenüber Gedankengut, dass die Gesellschaft spaltet und ruft auf zu respektvollem, solidarischem Miteinander.
Die gemeinsam Erklärung im Wortlaut
Am 19. Februar vergangenen Jahres ermordete ein Täter aus rassistischen und verschwörungsideologischen Motiven neun Menschen, bevor er sich und seiner Mutter das Leben nahm. Heute, genau ein Jahr nach der Tat, halten wir einen Augenblick inne und gedenken
Ferhat Unvar Hamza Kurtović Said Nesar Hashemi Vili Viorel Păun Mercedes Kierpacz Kaloyan Velkov Fatih Saraçoğlu Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin.
Unsere Gedanken sind bei Ihren Nächsten und Angehörigen.
Gleichzeitig rufen wir dazu auf, auch hier in Solingen immer wieder wachsam zu sein. Rassismus, Rechtsextremismus und Verschwörungserzählungen sind, vermittelt über unzählige Wege, schon wieder viel zu tief in die Mitte unserer Gesellschaft vorgedrungen. Dort wirken sie und machen aus dem Nächsten einen Feind. Diese Logik spaltet nicht nur unsere Gesellschaft, sie ebnet den Weg zu Taten wie in Hanau am 19. Februar vergangenen Jahres. Wir mahnen auch zu Wachsamkeit gegenüber all denjenigen, die das Produzieren von Feindbildern zu ihrem politischen, redaktionellen oder wirtschaftlichen Geschäft gemacht haben. In Zeiten, in denen die Verbreitung von Hass, vermittelt über Klicks, sich für Einzelne auszuzahlen scheint, sind wir besonders gefragt.
Wir rufen daher zu Respekt und Anerkennung, Dialog und Austausch, Solidarität und Herzlichkeit auf. Dies sind unsere Mittel für ein friedliches, von gegenseitiger Achtung geprägtes Miteinander aller hier in Solingen lebenden Menschen.
Benefiz-Song für Hanau: Bist Du wach?
Alle Einnahmen des Songs werden an die Amadeu Antonio Stiftung gespendet, die sich für die Hinterbliebenen und Überlebenden des Anschlags von Hanau einsetzt.
Die Fröschligruppe der KTE Honsberg wird heute geschlossen. Sieben Kinder gehen bis 1. März in häusliche Quarantäne. Die restlichen Kinder der Fröschligruppe, die derzeit nicht kommen, müssen solange gleichfalls zu Hause bleiben.
Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81 zu erreichen!
Ab nächster Woche dürfen die Schulklassen der Primarstufe (Klassen 1. – 4.) und die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen wieder in den Präsenzunterricht.
Hygienekonzepte und Wechselunterricht mit festen Schüler*innen-Gruppen sollen das Infektionsrisiko in der Schule mindern. Infektionsketten sollen damit begrenzt werden, bestenfalls erst gar nicht zustande kommen.
Doch was nutzen die schulischen Hygienekonzepte, feste Gruppen und Cluster, wenn sich die Kinder nachmittags im Kinderzimmer verabreden – ganz ohne Hygienekonzepte… Aus den vergangenen Monaten wissen wir, dass die Infektionsketten unter Kindern und Jugendlichen überwiegend im privaten Rahmen in der Familie und in der Freizeit entstehen. In der Schule führen die Infektionen jedoch zu den weitreichenden Quarantänen. Viele von Ihnen mussten diese Erfahrung bereits machen. Der zugrunde liegende Gedanke der Eltern lautet: „Die Kinder sind ja sowieso zusammen in der Schule. Dann können sie sich auch nachmittags treffen. “
Dieser Gedanke kann für die Schule jedoch fatal sein, denn wie gesagt: Schulen haben zwingend ein Hygienekonzept, das Kinderzimmer jedoch nicht!
Bitte achten Sie, liebe Eltern, deshalb auch in der Freizeit darauf, dass sich ihre Kinder nicht im Kinderzimmer tummeln. Gemeinsame Aufenthalte in engen Räumen und wechselnde Kontakte sollten vermieden werden. Sobald das Wetter es erlaubt, am besten an die frische Luft gehen. Der Frühling steht vor der Türe! Sorgen Sie mit dafür, dass bald auch die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 wieder in die Schule dürfen und dämmen wir alle gemeinsam das Infektionsrisiko da, wo es möglich ist, ein.
Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81 zu erreichen!
Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 108 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. Leider ist ein 83jähriger Remscheider mit der Coronavirus-Infektion verstorben.
Damit gibt es insgesamt 3.525 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 3.289 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 128 Menschen sind leider verstorben. Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 370 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.
Die Krankenhäuser vermelden 14 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 5 intensivpflichtige Behandlungen (5 beatmet), Stand 19.02.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).
Quelle: Stadt Remscheid
Robert Koch Institut für Remscheid heute
Es gibt insgesamt 3.525 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Inzidenzwert Remscheid: Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 57,5. 128 Menschen sind leider verstorben.
Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81 zu erreichen!