Umzug der Stadtteilbibliothek wird konkreter

Nachdem mit den beiden Mietparteien, die im 1. Obergeschoss der Alten Feuerwache wohnen, in den vergangenen Wochen einvernehmliche Lösungen bezüglich ihres Umzugs herbeigeführt werden konnten, können die Planungen für den Umzug der derzeit in der Gertenbachstraße 22 befindlichen Lüttringhauser Stadtteilbibliothek konkretisiert werden.

Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung der Erdgeschoss-Räumlichkeiten der Alten Feuerwache mit dem Stadtteilbibliotheks-Förderverein „Die Lütteraten“ sowie einer sich daran anschließenden Diskussionsrunde im Lüttringhauser Rathaus hat der von Verwaltungsseite mit den Planungen beauftragte Architekt Jens Mennenöh Mitte Oktober sein Konzept der Umnutzung der Alten Feuerwache vorgestellt: Vorgesehen ist eine Nutzung der Flächen im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss. Neben einem Wintergarten und einem kleinen Außenbereich zum Lesen und Verweilen sind Räumlichkeiten für Veranstaltungen wie Lesungen, Kamishibai-Vorführungen, Kinderkino sowie die Arbeit mit Schülergruppen geplant. Ebenfalls vorgesehen sind eine 24-Außenrückgabe, ein Kaffeeautomat und Arbeitsplätze, an denen mittels Laptops recherchiert und gelernt werden kann.

Die Bilbliothek als „Dritter Ort“

Sven Wiertz, Stadtdirektor und Beigeordneter für Kultur der Stadt Remscheid, und Nicole Grüdl-Jakobs, Leiterin des Kommunalen Bildungszentrums aus VHS, Bibliothek und Musik- und Kunstschule, begrüßen das Konzept, das darauf abzielt, die Lüttringhauser Stadtteilbibliothek zu einem modernen barrierefreien Dritten Ort werden zu lassen. Ein solches Vorhaben, so Sven Wiertz, hätte an dem derzeitigen Standort nicht realisiert werden können. Nach Schätzungen des städtischen Gebäudemanagements könnten die baulichen Maßnahmen voraussichtlich in 2023 abgeschlossen sein, so dass ein Umzug der Stadtteilbibliothek an den neuen Standort in 2023/24 realistisch scheint.

Der Förderverein der Lüttringhauser Stadtteilbibliothek, „Die Lütteraten“, zeigt sich erfreut über die konkreter werdenden Planungen und signalisiert Bereitschaft, sich sowohl inhaltlich als auch finanziell in das Vorhaben einbringen zu wollen. Schließlich setzt sich der Verein „Die Lütteraten“ seit mehr als zehn Jahren für den Erhalt und einen neuen Standort der Lüttringhauser Stadtteilbibliothek ein. Viele Ehrenamtliche helfen seit Beginn der Vereinsgründung unentgeltlich in der Bibliothek und tragen mit Spenden und Buchbasaren dazu bei, dass mit diesen Geldern neue Medien angeschafft werden können. Ohne die tatkräftige Mitarbeit der Lütteraten wäre der Erhalt der Stadtteilbibliothek nicht gewährleistet gewesen. Hinsichtlich der Gestaltung des Innenausbaus der „neuen“ Stadtteilbibliothek werden die Lütteraten ein Meinungsbild der Lüttringhauser Bevölkerung wie auch Erfahrungen mit Dritten-Ort-Bibliotheken im näheren Umkreis einbringen.

15.12.2020: Neuinfektionen an Schulen

Neu betroffen von Corona-Quarantänen sind ab heute:

  • Käthe Kollwitz Berufskolleg, Kurs SOAU1,5 Schülerinnen und Schüler,
  • Nelson-Mandela-Sekundarschule, Kurs 10a, 5 Schülerinnen und Schüler.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

15.12.2020: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 253 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. Damit gibt es insgesamt 2.478 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 2.174 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 51 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage241
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW216,5
Fälle gesamt2.478
Fälle gesamt/100.000 EW2.225,7
Todesfälle gesamt51
Einwohnerzahl111.338
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 951 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Krankenhäuser vermelden 25 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 4 intensivpflichtige Behandlungen (2 beatmet), Stand 15.12.2020 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

Quelle: Stadt Remscheid – Aktualisiert: 19.05 Uhr

Corona in Remscheid

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Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

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Auswirkungen der Corona-Schutzverordnung auf die Stadtverwaltung Remscheid

Die epidemiologische Lage erfordert gegenüber den bisherigen Maßnahmen weitergehende Schritte im alltäglichen Leben. Hieraus ergeben sich auch Veränderungen für die Stadtverwaltung Remscheid, die nachfolgend erläutert werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Einschränkungen, die erforderlich sind, um persönliche Kontakte möglichst zu vermeiden und damit die dynamische Entwicklung der Pandemie zu stoppen und abzuschwächen.

Alle bisher in den Verwaltungsgebäuden getroffenen Schutzmaßnahmen – das sind die gängigen AHA-L-Regeln Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen Abstand, Lüften – gelten auch weiter. Darüber hinaus gilt ab dem 16.12.2020 bis auf Weiteres ein Regelbetrieb unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen.

Technische Betriebe Remscheid (TBR)

Abfallwirtschaft

Der Wertstoffhof an der Solinger Straße wird ab Mittwoch den 16.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen.

Friedhöfe

In Anlehnung an die Regelungen der Coronaschutzverordnung ab dem 16. Dezember für Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten in den Trauerhallen der städtischen Friedhöfe folgende Einschränkungen:

  • Die Teilnehmerzahl an den Trauerfeiern in den Trauerhallen wird zur Sicherstellung der Mindestabstände auf maximal 25 begrenzt
  • Die Kontaktdaten der Teilnehmer an den Trauerfeiern müssen erfasst werden.
  • Die Teilnehmer an der Trauerfeier sind verpflichtet, eine Alltagsmaske auch am Sitzplatz zu tragen.
  • Bei Trauerfeiern wird auf Gesang verzichtet.
  • Die bisherigen Reglungen für Beerdigungen, die an der Grabstätte gelten (Abstandsregel und Maskenpflicht), gelten weiterhin fort.

Kleingartenanlagen:

Ab Mittwoch (16.12.) werden die Vereinsheime der Kleingartenanlagen – wie schon im Frühjahr – gesperrt.

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Ämterhaus

Das Ämterhaus (Elberfelder Straße 36) bleibt weiterhin für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Personen mit gültigem Termin haben Zutritt.

Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung

Bürgerservice (Ausweisbeantragung und Meldevorgänge)

Über den 16. Dezember hinaus werden weiter Termine für Ausweis- und Meldewesen (Bearbeitung im Großraumbüro) durch den Bürgerservice vergeben. Eine Buchung über das Internet oder das Service-Center wird nicht möglich sein. Allerdings beschränken sich diese persönlichen Vorsprachen nur auf Notfälle, die nachgewiesen und/oder der Daseinsvorsorge dienen. Bereits gebuchte Termine, die nicht Notfälle sind, muss die Meldebehörde per E-Mail leider absagen. In ihrer Absage wird sie Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.

Abholung von Ausweisdokumenten

Die Termine für die Abholung von Ausweisdokumenten bleiben bestehen. Die Aushändigung erfolgt an der Infotheke, damit ein weiterer Weg im Haus vermieden werden kann.

Zulassungswesen

An der bisherigen Verfahrensweise, Zulassungsvorgänge nur durch Zulassungsdienste und Autohäuser durchführen zu lassen, wird festgehalten, um die Anzahl der sich im Gebäude befindlichen Personen gering zu halten.

Allerdings erfolgt die Abgabe und Entgegennahme der Unterlagen im Eingangsbereich und nicht mehr in den Hintergrund-Büros wie bisher, um auch hier weitere Wege innerhalb des Gebäudes zu vermeiden.

Führerscheinstelle

Die Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet weiterhin dringliche Anliegen von Berufskraftfahrern und Personen, die zur Beförderung von Fahrgästen berechtigt sind. Ohne dies wäre die weitere Berufsausübung der betroffenen Personengruppen nicht sichergestellt.

Standesamt

Eheschließungen

  • Das Standesamt Remscheid wird bis auf Weiteres Eheschließungen annehmen und durchführen.
  • Das Anmeldeverfahren wird wie bisher schriftlich durchgeführt. Den Anmeldebogen finden Interessierte auf der städtischen Webseite.
  • Zum Eheschließungstermin sind neben dem Brautpaar noch zwei weitere Personen (z.B. Trauzeugen oder Kinder oder Dolmetscher) und die Standesbeamtin, also maximal 5 Personen zulässig.
  • Das Brautpaar und die maximal zwei weiteren Personen melden sich bitte 10 Minuten vor dem Eheschließungstermin beim Pförtner im Rathaus. Sie werden dann von dem/der Standesbeamtin abgeholt und zum Trauzimmer im Erdgeschoss geführt.

Geburten

  • Wie bisher werden Geburtsanzeigen soweit wie möglich nur schriftlich entgegengenommen. Die Beurkundung und Ausstellung von Geburtsurkunden erfolgt so schnell wie möglich.

Sterbefälle

  • Sterbefallanzeigen können jederzeit beim Pförtner im Eingangsbereich des Rathauses abgegeben werden. Die Beurkundung und Abholung erfolgt nach Möglichkeit noch am gleichen Tag bzw. bei Sterbefallanzeigen von Anzeigenden (Bestattern), die mehr als 10 km von Remscheid entfernt ihren Geschäftsbetrieb angemeldet haben, in der Regel innerhalb von 1 Stunde.

Notwendige Termine

  • Bis auf Weiteres werden nur dringend notwendige Termine vereinbart. Über die Dringlichkeit entscheidet der/die jeweilige Standesbeamtin.

Kontakt Führerscheinstelle: Fahrerlaubnisbehoerde@remscheid.de

Kontakt Melde- und Ausweisangelegenheiten: Meldebehoerde@remscheid.de

Kontakt Zulassungsangelegenheiten: Zulassungsbehoerde@remscheid.de

Kontakt Abholung von Dokumenten: Abholung.Ausweis@remscheid.de

Kontakt Standesamt:

Infotelefon: Für Fragen jeglicher Art ist das Standesamt unter der Telefonnummer 02191- 16 3811 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstagnachmittag von 14 bis 16 Uhr erreichbar oder über das

Bergische Service-Center unter 02191 – 16 00 oder über die

Email-Adresse an standesamt@remscheid.de oder an die

Postanschrift Standesamt Remscheid, Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid

Fachdienst Zuwanderung

Grundsätzlich bleibt die Ausländerbehörde für den Kundenverkehr geschlossen.

Alle Termine werden abgesagt. Notfalltermine und Termine bei Neuzuweisungen werden belassen/vergeben.
Termine für die Aushändigung der elektronischen Aufenthaltstitel bleiben bestehen. Die Aushändigungen finden an der Info-Theke im Foyer Ämterhaus statt.

Kontakt Ausländerbehörde / Einbürgerungsbehörde:

Ausländerbehörde: auslaenderamt@remscheid.de

Einbürgerungsbehörde: einbuergerung@remscheid.de

Kontakt Wirtschaftliche Hilfen und Betreuung für Flüchtlinge

Leistungen für Flüchtlinge: aufnahme@remscheid.de

Unterbringung von Flüchtlingen: unterbringung@remscheid.de

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Fachdienst Soziales und Wohnen

Die Dienststellen des Fachdienstes Soziales und Wohnen in der Alleestraße 66 und in der Haddenbacher Straße 38-42 bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Alle bereits vereinbarten Termine werden zunächst bis zum 10.01.2021 abgesagt. Die allermeisten Angelegenheiten lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären, auch wenn’s dringend sein sollte. Der Fachdienst steht montags – freitags von 8.15 bis 16 Uhr gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Kontakte

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsbetreuung

Telefon: 16-3017, 16-3629, 16-3603, 16-3759

E-Mail: elternbeitraege@remscheid.de

Besonderer Hinweis dazu aus aktuellem Anlass

Es wird gebeten, Anfragen zur Zahlung von Elternbeiträgen für Kinder, die aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht in die gewohnte Betreuung gegeben werden können, ausschließlich per E-Mail zu stellen.

Die Beantwortung erfolgt gesammelt zu einem späteren Zeitpunkt.

Grundsicherung und Sozialhilfe

Telefon: 16-3343 oder 16-3760

E-Mail: grundsicherung@remscheid.de

Hilfen zur Pflege und für behinderte Menschen

Telefon: 16-3343 oder 16-3760

E-Mail: Hilfen-in-Einrichtungen@remscheid.de

Pflegeberatung

Telefon: 16-2744 oder 16-2740
E-Mail: annette.mertens@remscheid.de oder angela.schwarz@remscheid.de

Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsheranziehung

Telefon: 16-3285 oder 16-2750

E-Mail: sabine.girbig@remscheid.de oder werner.kamp@remscheid.de

Wohnberatung

Telefon: 16-2639

E-Mail: sabine.schneider@remscheid.de

Wohnberechtigungsscheine und Wohnbauförderung

Telefon: 16-3182 oder 16-3388

E-Mail: wohnen@remscheid.de

Wohngeld

Telefon: 16-3752 oder 16-3757

E-Mail: wohngeld@remscheid.de

Wohnungsnotfallhilfe (Obdachlosenwesen)

Telefon: 16-2894, 16-2857 oder 16-2589

E-Mail: zf.wohnungshilfen@remscheid.de

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Fachdienst Jugend

Die Dienststellen des Fachdienstes Jugend (Jugendamt) in der Alleestraße 66 und in der Haddenbacher Straße 38 sind für den allgemeinen Publikumsverkehr zunächst bis zum 10.01.2021 geschlossen.

Zur Terminvereinbarung in dringenden Fällen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 23.12.2020 und ab dem 04.01.2021 unter den bekannten Telefonnummern und E-Mailadressen erreichbar (https://remscheid.de/leben/kinder-jugend-und-familie/kinder-und-jugendliche/146380100000070823.php).

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Psychologische Beratungsstelle der Stadt Remscheid

Die Psychologische Beratungsstelle ist zu den üblichen Sprechzeiten telefonisch unter den Rufnummern 02191-16-3888 oder 16-3660 zu erreichen: Mo bis Do von 8 bis 16 Uhr, Fr von 8 bis12 Uhr.

Das Beratungsteam führt telefonische Beratungen durch und in Krisenfällen auch persönliche Beratungen in der Dienststelle, Hastener Straße 15.

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Fachdienst Schule und Bildung

Persönliche Vorsprachen im Schulamt und im Schulverwaltungsamt (Schützenstraße 57) sind nur in Notfällen und nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Die meisten Angelegenheiten lassen sich sicherlich per Post, per E-Mail oder telefonisch erledigen.

Kontakte

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Fachdienst Sport und Freizeit

Der Fachdienst Sport und Freizeit (Kreuzbergstraße 15) ist telefonisch während der regulären Dienstzeiten erreichbar: https://remscheid.de/freizeit-und-kultur/sport-und-fitness/146380100000070901.php.

Zusätzlich steht er unter sport@remscheid.de für Rückfragen oder Terminabsprachen zur Verfügung.

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Bildungsbüro/KoKo

Das Bildungsbüro und die Kommunale Koordinierungsstelle (Theodor-Heuss-Platz 1) sind bis zum 22.12.2020 und ab dem 04.01.2021 in Präsenz unter den bekannten Nummern telefonisch und unter koko.rbb@remscheid.de zu erreichen.

Am 23.12.2020 ist die Stabstelle nur per Mail  unter koko.rbb@remscheid.de zu erreichen.

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Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung

Der Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung ist in der Zeit vom 16. bis 23.12.2020 und vom 04. bis 10.01.2021 zu den angegebenen Öffnungszeiten (https://remscheid.de/vv/oe/4.12.php) telefonisch oder per E-Mail (https://remscheid.de/vv/oe/4.12.php#tab-kontakt)

erreichbar. Besprechungs- und Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden und werden grundsätzlich online per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt. Persönliche Termine müssen auf absolut notwendige Fälle nach vorheriger Terminvereinbarung beschränkt werden.  Das Dienstgebäude Ludwigstraße 14 ist für den allgemeinen. Besucherverkehr auch weiterhin geschlossen.

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Fachdienst Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften

Eine Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail (https://remscheid.de/vv/oe/dir-10/4.13.php#tab-kontakt; https://remscheid.de/vv/oe/dir-10/4.13.1.php#tab-kontakt) ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr gewährleistet. Ein Austausch/Gespräch kann per E-Mail, Telefon und Videokonferenz erfolgen.

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Fachdienst Bauen, Vermessen und Kataster, Untere Denkmalbehörde

In dringenden Fällen können diese Bereiche telefonisch zentral wie folgt erreicht werden:

  • Bauaufsicht –Technik: 02191 -16 -2429
  • Bauaufsicht – Verwaltung, Bauaktenarchiv: 02191 -16- 3822
  • Untere Denkmalbehörde: 02191 -16-2302 / 3991 

Bauanträge und sonstige für diese Bereiche bestimmte Unterlagen können in die jeweiligen Einwurfs Postkästen am Dienstgebäude Ludwigstraße 14 oder am Rathaus der Stadt Remscheid (Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid) eingeworfen werden. Diese werden regelmäßig geleert. Darüber hinaus sind die im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes über ihre dienstlichen E-Mail-Adressen erreichbar.

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Städtische Kulturbetriebe

Öffentliche Bibliothek im Kommunalen Bildungszentrum
Die Hauptstelle und die Stadtteilbibliotheken schließen ab 16. Dezember 2020.

Musik- und Kunstschule im Kommunalen Bildungszentrum

Der Unterricht wird bis zum 22. Dezember 2020 ausschließlich digital fortgeführt, danach beginnt die Weihnachtspause.

Volkshochschule (allgemeine Weiterbildung) im Kommunalen Bildungszentrum

Die Volkshochschule bleibt weiterhin geschlossen.

Volkshochschule (Schulabschlusskurse) im Kommunalen Bildungszentrum

Die Schulabschlusskurse werden unter Beachtung der AHA+AL-Regeln bis zum 17. Dezember fortgeführt, um die abschlussrelevanten Klassenarbeiten schreiben zu können. Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat am Freitag eine entsprechende Regelung mitgeteilt.

Volkshochschule (Integrationskurse) im Kommunalen Bildungszentrum

Die Integrationskurse werden ab dem 16. Dezember bis auf Weiteres unterbrochen.

Teo Otto Theater

Auch das Teo Otto Theater weiterhin geschlossen.

Kulturmanagement

Die Kolleginnen und Kollegen des Kulturmanagements sind zu den üblichen Bürozeiten telefonisch und per Mail sowie schriftlich erreichbar.

Städtisches Archiv im Historischen Zentrum

Das Stadtarchiv ist zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch und per Mail erreichbar.

Deutsches Werkzeugmuseum im Historischen Zentrum

Das Museum bleibt weiterhin geschlossen.

Deutsches Röntgen-Museum

Das Museum bleibt weiterhin geschlossen.

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Allgemeine Verwaltungsschließung zwischen den Feiertagen

Wie bereits berichtet, bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Remscheid aus Gründen der Kostenersparnis von Montag, 28. Dezember, bis Mittwoch, 30. Dezember, geschlossen.

Not- und Bereitschaftsdienste

  • Die Friedhofsverwaltung ist von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Auf den Friedhöfen werden Bestattungen zu den üblichen Zeiten (9 – 14 Uhr) durchgeführt.
  • Im Standesamt steht nur zur Beurkundung von Sterbefällen jeweils von 9 bis 12 Uhr ein Notdienst zur Verfügung.
  • Die Bereitschaftsdienste der Unteren Wasserbehörde, des Allgemeinen Sozialdienstes, der Wohnungsnotfälle sowie des Ärztlichen Dienstes können im Bedarfsfall über die Leitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer (0 21 91) 16 – 24 00 erreicht werden.

Sana-Klinikum: Neue Dimension im Herzkatheterlabor

Bei der Diagnostik und Behandlung von Herzerkrankungen hat das Sana-Klinikum Remscheid einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft getan. Nachdem mit dem in 2018 in Betrieb genommenen modernen Hybrid-OP insgesamt drei Herzkatheterlabore zur Verfügung stehen, wurde jetzt die technische Modernisierung des Herzkatheterlabors 1 (HKL 1) abgeschlossen. Die hochmoderne, strahlenschonende Anlage ermöglicht Eingriffe mit deutlich verbesserter Bildqualität und modernster Bildverarbeitung.

Bei der Herzkatheteruntersuchung werden krankhafte Veränderungen der Herzkranzgefäße, der Herzklappen und des Herzmuskels sichtbar gemacht. Der Herzkatheter ist ein dünner, biegsamer Kunststoffschlauch, der von der Leiste oder dem Handgelenk über eine Arterie eingeführt und unter genauer Röntgenkontrolle vom Arzt über das Gefäßsystem bis in die Herzkammer und die Abgänge der Herzkranzgefäße vorgebracht wird. Das Katheterlabor ist das Herzstück der interventionellen Kardiologie im Sana-Klinikum Remscheid mit einer großen Bandbreite innovativer Techniken, so Professor Dr. Burkhard Sievers, Chefarzt der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Nephrologie und Intensivmedizin. Als interventionell werden in der Kardiologie Eingriffe bezeichnet, die mittels minimal-invasiver Kathetertechnik über einen arteriellen oder venösen Gefäßzugang durchgeführt werden können. Diagnostik und Therapie werden hier nach Möglichkeit unmittelbar miteinander verknüpft, was in vielen Fällen dazu beiträgt, eine Operation zu vermeiden. Die Untersuchung und Behandlung im Herzkatheterlabor sind somit für die Patientinnen und Patienten Eingriffe mit einer vergleichsweise geringen Belastung.

Schonend in Diagnostik und Therapie

„Im nun technisch weiterentwickelten HKL 1 behandeln wir die kardiologischen Notfälle und führen planbare Kathetereingriffe an den Herzkranzgefäßen durch“, erklärt Dr. Martin Oels, Sektionsleiter Kardiologie und Nephrologie in der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Nephrologie und Intensivmedizin am Remscheider Sana-Klinikum. Die modernisierte Anlage bedeute sowohl für Patientinnen und Patienten, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine deutlich geringere Strahlenbelastung bei gleichzeitig besserer Bildqualität. „Der technische Fortschritt ist sehr eindrucksvoll. Auch die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Bilder sind vielfältiger geworden“, sagt Dr. Oels. So könne die Vermessung von Herzkranzgefäßen und die Platzierung von Stents mit einer beeindruckenden Genauigkeit erfolgen. 

Weiterhin steht das Herzkatheterlabor 2 (HKL 2) zur Verfügung, das vor allem für elektrophysiologische Behandlungen bei Herzrhythmusstörungen eingesetzt wird. Hier erfolgen im Bereich des Herzens kathetergestützte Eingriffe zur Behandlung von elektrischen Kurzschlüssen des Herzens.  Außerdem bietet das Labor auch die Möglichkeit an den Herzklappen, Herzkranzgefäßen und an den Becken-/Beingefäßen minimal-invasiv zu arbeiten, so Professor Sievers.

Absolut bewährt hat sich der Bau des 2018 in Betrieb genommenen dritten Herzkatheterlabors, das als Hybrid-OP von verschiedenen Fachabteilungen interdisziplinär genutzt wird. „Hier haben wir alle Möglichkeiten der modernen Bildgebung und es können unter sterilen Bedingungen auch operative Eingriffe erfolgen“, erläutert Dr. Martin Oels weiter. Der Raum bietet zudem ausreichend Platz für die Anästhesie, sodass auch unter Vollnarkose operiert werden kann. Im Hybrid-OP führen Kardiologen, Angiologen, Gefäßchirurgen und Neuroradiologen teils gemeinsam minimal invasive Untersuchungen und Behandlungen an sämtlichen Gefäßen des Körpers durch. Das Spektrum reicht von Becken-Beingefäß-Eingriffen über Herzschrittmacher-, Defibrillatorimplantationen, Herzklappeninterventionen bis hin zu Thrombektomien, der Entfernung von Blutgerinnseln bei akuten Schlaganfällen.

CineStar: Remscheider Kino bleibt

Die seit Monaten vorangetriebene Fusion zwischen den Branchenriesen CinemaxX und CineStar ist geplatzt.

Das Bundeskartellamt hatte die Fusion der Kinoketten CinemaxX und CineStar unter der Bedingung freigegeben, dass zuvor Kinos an sechs verschiedenen Standorten an andere Betreibende veräußert werden müssen. Dazu hätte auch das Remscheider Kino gehört, das nun weiter unter dem Dach der Marke CineStar betrieben wird.

Derzeit sind aufgrund der Corona-Pandemie alle Kinos geschlossen.

Neufassung der Coronaschutzverordnung zum 16. Dezember

Angesichts der hohen Infektions- und Todeszahlen in Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung wird das öffentliche Leben nach entsprechenden Beschlüssen von Bund und Ländern am vergangenen Sonntag ab morgen (16.12.) heruntergefahren. Die neue Coronaschutzverordnung ab dem 16. Dezember setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Nordrhein-Westfalen um. Nachstehend die verschärften Regeln, die vorerst bis 10. Januar 2021 gelten (Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer).

Private Zusammenkünfte

Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.

Daneben ist vom 24. bis zum 26. Dezember das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs. Das sind beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs.
    • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Gäste müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und der Daseinsorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.

Quelle: Stadt Remscheid

Corona in Remscheid

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Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Die Woche – KW51/2020

Die Lokalnachrichten aus Remscheid, immer montags um 18.30 Uhr auf rs1.tv und Lüttringhauser.

Diese Ausgabe der Lokalnachrichten aus Remscheid wird präsentiert von Sarah Stahlschmidt und Sabrina Ottersbach. Heute mit diesen Themen:

  • Brettspiele vorgestellt. Zwei Remscheider stellen analoge Spiele im Netz vor.
  • Weihnachtsengel tun Gutes in Remscheid.
  • Hoch hinaus auf den Kirchturm der Evangelischen Stadtkirche Lüttringhausen.
  • RS1.tv feiert Geburtstag und wir bieten eine Zeitreise durchs Archiv. Linda Lux war 2014 bei der Oldtimer-Ausfahrt „MG Y-Sommertreff“ in Lennep.

So schauen wir Die Woche im TV

In Remscheid vorerst keine Ausgangssperre

Harter Shutdown ab 16. Dezember 2020. Zunächst keine Ausgangssperre in Remscheid.

Der Krisenstab hat sich heute mit den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Tag befasst und gegebenenfalls für Remscheid zusätzlich erforderliche Regelungen diskutiert. Auch der Verwaltungsvorstand wird sich hierzu noch positionieren.

Es kann jedoch schon mitgeteilt werden, dass eine Ausgangssperre als nicht notwendig erachtet wird. Hintergrund ist unter anderem, dass sich das überwiegende Infektionsgeschehen auf Hotspots in den Alten- und Pflegeeinrichtungen beschränkt. Auch ist kein außergewöhnlich aktives Remscheider Nachtleben feststellbar, das zum jetzigen Zeitpunkt eine so einschränkende Maßnahme erforderlich machen würde.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

14.12.2020: Neuinfektionen an Kitas

In der am 12. Dezember vermeldeten Ev. Kita Siepen sind die Gruppen 1 und 4 mit 37 Kindern betroffen.

Corona in Remscheid

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Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

14.12.2020: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 311 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. Damit gibt es insgesamt 2.468 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 2.106 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 51 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage247
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW221,8
Fälle gesamt2.468
Fälle gesamt/100.000 EW2.216,7
Todesfälle gesamt51
Einwohnerzahl111.338
BundeslandNordrhein-Westfalen
Meldung des RKI.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 931 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Krankenhäuser vermelden 29 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 4 intensivpflichtige Behandlungen (4 beatmet), Stand 14.12.2020 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

Quelle: Stadt Remscheid – aktualisiert um 16.12 Uhr.

Corona in Remscheid

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Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Informationen zum Remscheider Impfzentrum in der Halle West im Stadtteil Reinshagen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im November 2020 die Einrichtung von 53 Impfzentren beschlossen, die die priorisierten Personengruppen gegen das SARS-CoV-2 Virus impfen sollen. In der Krisenstabsitzung vom 25.11.2020 der Stadt Remscheid wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieser Aufgabe einzurichten.

Dieser Arbeitsgruppe, die durch Herrn Ltd. Branddirektor Eul-Jordan geleitet wird, gehören die Kassenärztliche Vereinigung, das Gesundheitsamt, das Gebäudemanagement sowie der Katastrophenschutz der Stadt Remscheid an. In dieser Arbeitsgruppe wurden verschiedenen Verfahren erarbeitet, die es ermöglichen, die komplexen Anforderungen an ein solches Impfzentrum umzusetzen. Nachstehend wichtige Informationen zum Remscheider Impfzentrum in der Halle West im Stadtteil Reinshagen.

Interview von rs1.tv

rs1.tv – das Stadtfernsehen für Remscheid, war vor Ort und sprach mit Dr. Bettina Stiel-Reifenrath (Kassenärztliche Vereinigung) und Feuerwehrchef Guido Eul-Jordan.

Organisation und Betrieb

14. Dezember 2020: Remscheider Impfzentrum wird von Expertenrunde vorgestellt. Foto: Viola Juric
14. Dezember 2020: Remscheider Impfzentrum wird von Expertenrunde vorgestellt. Foto: Viola Juric

Das Impfzentrum wird organisatorisch von der Stadt Remscheid verantwortlich geführt. Für die eigentlichen Impfungen sowie für die medizinisch- administrative Tätigkeit ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Diesbezüglich wurde hierfür ein Kooperationsvertrag zwischen dem Land NRW und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen. Medizinischer Leiter des Impfzentrums ist Herr Dr. Michael Kohlmeyer.

Standort und Einsatzbereitschaft

Das Impfzentrum der Stadt Remscheid wird am 15.12.2020 in der Sporthalle West, Wallburgstraße 23, einsatzbereit sein.

Sobald eine volle Auslastung des Impfzentrums absehbar wird, sind die täglichen Öffnungszeiten (7 Tage die Woche) von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

Ausstattung und Impfstart

Zu einem Impfzentrum, was als Oberbegriff zu verstehen ist, gehören einmal der Standort der eigentlichen „Impfstraßen“ und mobile Impfteams, die die vulnerable Gruppe in Alten- und Pflegeheimen impft. Für einen reibungslosen Betrieb wird eine Koordinierungsgruppe der Stadt und der Kassenärztlichen Vereinigung sorgen. Das Impfzentrum Remscheid ist so dimensioniert, dass die geforderte Impfquote von 10.000 Impfungen im Monat realisiert werden kann. Diese ist jedoch abhängig von der Versorgung mit Impfstoff.

Wann die ersten Impfdosen in Remscheid eintreffen, kann zum heutigen Tag nicht beantwortet werden.

Wie erfahre ich, dass ich mich impfen lassen kann?

Das Land bereitet zusammen mit dem Bund entsprechende Kampagnen unter dem Slogan „Ärmel hoch“ vor. Aus diesen soll hervorgehen, welche Personengruppe wann geimpft wird.   

Terminvergabe und Impfunterlagen

Termine können, sobald der Auslieferungstermin und die Anzahl der verfügbaren Impfdosen bekannt sind, über die Kassenärztliche Rufnummer 116117 telefonisch vereinbart werden. Da die Impfung gegen das Corona-Virus eine zweite Impfung erforderlich macht, wird bei der ersten Terminvergabe auch der zweite Impftermin vergeben. Nach der Terminvereinbarung erhalten die Impfberechtigten die erforderlichen Unterlage zur Impfung auf dem postalischen Weg. Diese müssen ausgefüllt und gemeinsam mit einem amtlichen Ausweisdokument zum Impftermin mitgebracht werden. Um eine Gruppenbildung vor dem Impfzentrum zu vermeiden, wird dringen darauf hingewiesen, dass Impfberechtigte erst kurz vor dem eigentlichen Termin am Impfzentrum erscheinen.

Impfablauf

Im Vorfeld der Impfung wird geprüft, ob die erschiene Person impfberechtigt ist und ob Symptome vorliegen, wie z.B. Fieber, die eine Impfung ausschließen würde. Für den Fall, dass es in einer Impfstraße zu einer Verzögerung gekommen ist, steht ein Wartebereich zur Verfügung. Hier werden die Wartenden vom Personal des Impfzentrums betreut. Anschließend findet, wenn gewünscht, ein Impfgespräch mit einem Arzt in der Impfstraße statt, in dessen Anschluss die Impfung durchgeführt wird. Im allgemeinen können nach jeder Impfung  Impfreaktionen auftreten, was es erforderlich macht, die geimpfte Person für ca. 30 Minuten zu beobachten. Hierfür wurde ein weiterer Wartebereich eingerichtet.

Grundsätzlich gelten auch im Impfzentrum und auf dem Gelände die AHA-Regeln – Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen.

Anfahrt

Für Personen, die mit dem eigenen Fahrzeug zu Impftermin erscheinen, stehen Parkplätze zur Verfügung. Grundsätzlich wird aber die Sporthalle West mit dem ÖPNV gut zu erreichen sein.  

Welche Parkplätze angefahren werden können und mit welchem Bus das Impfzentrum am besten erreicht werden kann, wird zeitnah bekanntgegeben.

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