Absage: Coronabedingt keine Präsenzveranstaltung zur Pogromnacht

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Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Hans Heinz Schumacher, Vorsitzender des Vereins Gedenk- und Bildungsstätte Pferdestall Remscheid e.V. haben sich mit Blick auf die aktuelle Pandemielage dazu entschieden, das diesjährige Gedenken an die Verbrechen in der Pogromnacht 1938 abzusagen. Eigentlich hatte man das Gedenken gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt und Verein sowie dem Vertreter der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal K.d.ö.R., Herrn Artour Gourari, gestalten wollen. Zudem waren Redebeiträge von NRW-Innenminister Herbert Reul und Polizeipräsident Markus Röhrl vorgesehen.

Das momentane Ausmaß der Coronakrise und die Beschlüsse der Kanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs machen eine Durchführung der geplanten Veranstaltung leider unmöglich.

Stilles Gedenken

Um dennoch gerade in der heutigen Zeit ein gemeinsames Zeichen gegen das Vergessen zu setzen, werden Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Remscheid und des Vereins vor der Gedenk- und Bildungsstätte Pferdestall zum vorgesehenen Termin ein Stilles Gedenken abhalten und einen Kranz für die Opfer der Pogromnacht niederlegen.

Auch wenn ein gemeinsames Gedenken vor Ort durch die momentane Situation nicht möglich ist, laden Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Hans Heinz Schumacher die Remscheiderinnen und Remscheider dazu ein, am Montag, 9. November, um 12.30 Uhr – wo immer sie sich befinden mögen – mit ihnen gemeinsam in Stille der Opfer zu gedenken.

Allee-Center: Aktion vom Sportbund Remscheid

Die Corona-Pandemie schränkt alle weiterhin ein, doch darf die Gesundheit dabei nicht vergessen werden. Sport verbessert die Sauerstoffversorgung des gesamten Organismus, einschließlich des Gehirns, steigert die Abwehrkraft des Immunsystems und wirkt belebend auf das Herz-Kreislauf-System.

Wer bewegt gesund bleiben will, sollte in den kommenden Tagen den Weg ins Allee-Center aufsuchen und sich die Gemeinschaftsaktion von Sportbund Remscheid und teilnehmenden Vereinen anschauen. Coronabedingt wurde die Aktion auf Plakate und Videos begrenzt. Liveauftritte sind aktuell nicht möglich.

Vielfalt verbindet

Der unabhängige Dachverband und die kooperierenden Sportvereine bewerben im Remscheider Einkaufszentrum mithilfe von großen Aufstellern und Videoclips gemeinsam den organisierten Sport. Getreu dem Motto „Vielfalt verbindet“, sind alle Menschen in den Sportvereinen herzlich willkommen.

Folgende Vereine nehmen an der Aktion teil: AFC Remscheid Amboss e.V., Bergische Pool Union e.V., 1. Karate Club Remscheid Ganbaru Dojo e.V., Hastener Turnverein 1871 e.V., Lenneper Turngemeinde 1860 e.V., Remscheider Turnverein von 1816 (Korp.), Rollsportverein IGR Remscheid e.V. und der Sportclub Rot-Weiss Remscheid e.V.

Informationen über die beteiligten Sportvereine und ihre jeweiligen Sportangebote finden Sie unter www.sportbund-remscheid.de, beim entsprechenden Sportverein oder können Sie den Flyern des Sportbundes entnehmen. Gefördert wird die Aktion im Rahmen der Programme „Bewegt GESUND bleiben!“ und „Integration durch Sport“ durch den Landessportbund NRW, die Staatskanzlei, das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat, sowie den DOSB.

Grüne: Stellungnahme der Fraktion zum DOC-Urteil

David Schichel, Fraktionssprecher der Remscheider Grünen nimmt zum Münsteraner Urteil wie folgt Stellung: „Wir sind vom Urteil des OVG Münster überrascht. Über die von den Klägern aufgeworfenen und beklagten Fragen wurde nicht diskutiert und nicht geurteilt. Damit wurde Verwirrung, statt Klarheit gestiftet. Nach der Pressemitteilung des OVG stellen sich neue grundsätzliche Fragen an die Stadtplanung und ihre Steuerungsmöglichkeiten in der Innenstadtentwicklung. Vor diesem Hintergrund werden wir die Begründung des Urteils sehr sorgfältig analysieren. Sollte sich der erste Eindruck bestätigen, erscheint uns eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht notwendig. Im Sinne Lenneps darf dies aber keinesfalls zu einer weiteren Hängepartie werden. Fragen wie die Entwicklung der Altstadt, die Wiederbelebung der Kölner Straße und die Aufwertung des Wohnbestandes müssen in der kommenden Ratsperiode – unabhängig vom DOC – dringend angegangen werden.“

Mofa-Fahrer verletzte sich beim Sturz schwer

Am frühen Donnerstagmorgen des 29.10.2020, gegen 05.15 Uhr, kam es auf der innerörtlichen Bogenstraße im Velberter Ortsteil Neviges zu einem Verkehrsunfall mit schwerem Personenschaden. Deshalb musste die wichtige Hauptverkehrs- und wichtige Verbindungsstraße im beginnenden Berufsverkehr für mehrere Minuten voll gesperrt werden.

Zur Unfallzeit hatte ein 57-jähriger Mann aus Velbert, mit einem blauen Mofa der Marke Zündapp Bergsteiger M25, die Bogenstraße im Velberter Ortsteil Neviges, aus Richtung Tönisheide kommend, bergab in Richtung Wilhelmstraße befahren. In einer scharfen Rechtskurve, in Höhe Tönisheider Straße und beginnender Wilhelmstraße, verlor er auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Zweirad. Da ihm nach eigenen Angaben die Reifen wegrutschten, stürzte er ohne Fremdeinwirkung auf den Asphalt. Hierbei zog sich der Zweiradfahrer so schwere Verletzungen zu, dass er von einem alarmierten Rettungswagen ins Helios Klinikum Niederberg gebracht werden musste, wo der Patient zur stationären ärztlichen Behandlung verblieb. Am schon historischen Mofa der Marke Zündapp entstand nur geringer Sachschaden.

Für die Dauer der Rettungs-, Bergungs-, Unfallaufnahme- und Aufräumarbeiten, zu denen auch die Beseitigung ausgetretener Betriebsstoffe auf der Fahrbahn zählte, wurde die Bogenstraße für rund 40 Minuten komplett gesperrt. Der Verkehr wurde um- bzw. abgeleitet.

Großer Fahndungseinsatz der Polizei nach Einbruch in Bankfiliale

In der Nacht zu Donnerstag (29. Oktober 2020) sind an der Hauptstraße in Heiligenhaus-Mitte bislang unbekannte Täter in eine Bankfiliale (SB-Service-Schalter) eingebrochen – augenscheinlich mit dem Ziel, einen Geldautomaten aufzusprengen. Dabei wurde der Alarm der Bank ausgelöst, woraufhin die Polizei mit einem Großaufgebot nach den Tätern fahndete und hierzu auch einen Polizeihubschrauber einsetzte. Leider konnten jedoch keine verdächtigen Personen angetroffen werden, weshalb das nun ermittelnde Kriminalkommissariat 11 der Kreispolizeibehörde Mettmann um Hinweise von möglicherweise noch nicht bekannten Zeugen bittet.

Um kurz nach Mitternacht verschafften sich die Täter auf gewaltsame Art und Weise Zugang in den Vorraum der sich in einem Mehrfamilienhaus befindlichen Bankfiliale. Augenscheinlich brachen die Täter dazu zunächst in einen neben der Bankfiliale befindlichen Gemüsehandel ein. Von dort gelangten sie durch eine Holztür in den Vorraum der Bank, wo sie versuchten, eine weitere Holztür aufzubrechen.

Als die Täter mit hoher Gewalteinwirkung an dieser Tür hebelten, wurde der Alarm ausgelöst, der zunächst bei dem zuständigen Sicherheitsdienst auflief. Von dort wurde jedoch sehr zeitnah auch die Polizei über den aktuell stattfindenden Einbruchsversuch informiert, sodass die Polizei schnell mit mehreren Kräften am Einsatzort eintraf. Auch die Heiligenhauser Feuerwehr wurde alarmiert, da bei der Alarmauslösung Nebel aus einer Nebelanlage in die Bankräumlichkeiten eingelassen wurde.

Bei Eintreffen der Polizei wenige Minuten später konnten keine verdächtigen Personen mehr in der Bank angetroffen werden. Auch bei einer daraufhin eingeleiteten Fahndung im Umfeld des Tatorts, bei der auch ein Polizeihubschrauber zur Unterstützung eingesetzt wurde, konnten weder verdächtige Personen noch Fahrzeuge festgestellt werden.

Bei ihren daraufhin weiter eingeleiteten Ermittlungen stellten Polizeibeamte fest, dass die Einbrecher zwei Gasflaschen mit sich führten, weshalb die Polizei aktuell davon ausgeht, dass die Täter den sich in den Bankräumlichkeiten befindlichen Geldautomaten aufsprengen wollten. Nachdem jedoch der Nebelalarm ausgelöst worden war, flüchtete das Duo, ohne den Geldautomaten beschädigt zu haben.

Beide Täter hatten während der Tat Skibrillen auf und trugen schwarze Hosen sowie schwarze Jacken mit einem Reflektorstreifen auf dem Rücken. Eine der beiden Personen trug außerdem noch einen grauen Kapuzenpullover, dessen Kapuze aus der Jacke ragte. Weitere Angaben, auch hinsichtlich eines Fluchtfahrzeuges oder weiteren Komplizen, liegen der Polizei zum aktuellen Zeitpunkt der Ermittlungen nicht vor.

Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und fragt

Wer hat den Einbruch in die Bankfiliale (SB-Service-Schalter) an der Hauptstraße in Heiligenhaus-Mitte mitbekommen oder weiß möglicherweise sogar, wer die Täter sind? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus jederzeit unter der Rufnummer 02056 9312-6150 entgegen.

Beim Rückwärtsfahren Fahrradfahrerin leicht verletzt

Am Mittwochmittag (28. Oktober 2020) touchierte der Fahrer eines Transporters auf dem Albert-Schweitzer-Weg beim Rückwärtsfahren eine 10-jährige Radfahrerin und verletzte sie hierbei leicht an der Hüfte. Der Fahrer entfernte sich von der Unfallörtlichkeit, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Die Polizei ermittelt wegen Verkehrsunfallflucht und bittet um Zeugenhinweise.

Gegen 13:00 Uhr befuhr ein 10-jähriges Kind mit seinem Fahrrad den Albert-Schweitzer-Weg in Hilden. An einer Engstelle versuchte der Fahrer eines weißen Kleintransporters zu wenden. Die junge Radfahrerin wartete zunächst in der Absicht, den Fahrer des Renault Traffic sein Wendemanöver durchführen zu lassen. Da der Transporter jedoch weiterhin hielt, entschied sich das Kind dazu, den Heckbereich des Fahrzeuges zu passieren. In diesem Moment setzte der Fahrer jedoch sein Wendemanöver fort, touchierte die Radfahrerin im Hüftbereich, so dass sie stürzte und sich leicht verletzte.

Der Fahrer des weißen Renault Traffic setzte seine Fahrt fort, ohne sich um das verletzte Kind zu bemühen. Die 10-Jährige begab sich zunächst zu ihrer Wohnanschrift und wurde anschließend im Krankenhaus ambulant behandelt.

Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den bisher noch unbekannten Fahrzeugführer des weißen Renault Traffic ein. Erste Ermittlungen nach dem Fahrer verliefen bisher ergebnislos. Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Angaben tätigen können, sich jederzeit mit der Polizei Hilden, Telefon 02103 / 898 6410, in Verbindung zu setzen.

Volksbank-Filiale Burscheid wird grundlegend umgebaut

In der Volksbank-Filiale in der Hauptstraße 22 in Burscheid weichen die Bankberater vorübergehend den Handwerkern: Die Volksbank im Bergischen Land baut ihre Filiale um. Von November bis voraussichtlich Anfang Februar laufen die Arbeiten, die für Mitarbeiter wie Kunden einige Umstellungen mit sich bringen.

Ab Donnerstag, 5. November, arbeitet ein Teil des Filialteams in einer Containerfiliale auf dem volksbankeigenen Parkplatz. Dort erledigen die Volksbanker alle Dienstleistungen rund ums Konto, auch Geldautomat und Kontoauszugsdrucker stehen im Container zur Verfügung. Beratungsgespräche finden während der Umbauzeit in den Räumen der SB-Filiale Blecher, Bergstraße 219, statt. Der Zugang zu den Schließfächern ist weiterhin möglich, die Kunden werden jedoch gebeten, dafür einen Termin bei ihrem Berater zu vereinbaren.

Grundlegende Modernisierung

Der Umzug von der Filiale in die Ersatzräume erfolgt am Mittwoch, 4. November. Die Mitarbeiter und auch der Geldautomat sind an diesem Tag nur eingeschränkt erreichbar.

1983 hatte die damalige Volksbank Remscheid das Gebäude an der Hauptstraße / Ecke Montanusstraße neu gebaut, der letzte Umbau war im Jahr 2001. Zeit also für eine grundlegende Modernisierung, auf dessen Ergebnis sich das Filialteam um Frank Bieber schon sehr freut. Die Filiale wird komplett entkernt, auf 250 Quadratmetern entstehen fünf große Beraterbüros. In einer sich verändernden Bankenwelt stehen für die Volksbank im Bergischen Land umfassende Beratung und persönliche Ansprechpartner für die Kunden an erster Stelle. Nach dem Umbau werden Kunden aus Burscheid und Blecher außerdem einen weiteren Geldautomaten und mehr Schließfächer in ihrer Filiale vorfinden.

OB Mast-Weisz und Krisenstabsleiter Neuhaus zur aktuellen Corona-Situation in Remscheid

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Corona-Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus wenden sich in einer gemeinsamen Videobotschaft an die Remscheiderinnen und Remscheider.

Coronafall in einer OGS Ferienbetreuungsgruppe

Es gibt einen positiven Corona-Fall im Betreuungsteam der OGS Ferienbetreuungsgruppe der GGS Adolf Clarenbach am Standort Goldenberg. Von Quarantänemaßnahmen betroffen sind 19 Kinder aller vier Klassen des Standortes und eine Betreuungsperson.

Hinweis

Die Frage nach der Testung von Geschwisterkindern oder Eltern der betroffenen Kinder stellt sich nach medizinischer Fachansicht nicht. Hier gilt der RKI-konforme Grundsatz: Kontaktpersonen von Kontaktpersonen werden nicht verfolgt, in diesen Fällen besteht kein Ansteckungsrisiko. Quarantäne und Testung sind also nicht erforderlich.

Diebe schlagen Fensterscheibe eines BMW ein

Mittwochfrüh, 28. Oktober 2020 zwischen 6.15 und 8.30 Uhr, haben Unbekannte in Bergisch Gladbach das Dreiecksfenster eines BMW X4 eingeschlagen.

Der Wagen stand in der Garagenzufahrt eines Mehrfamilienhauses in der Straße Kaule und kurz vor der Tat war der Besitzer noch mit dem Wagen zur Bäckerei gefahren.

Aus dem Innenraum haben die Diebe unter anderem das Navigationssystem, das Lenkrad und die Mittelkonsole ausgebaut. Der Schaden dürfte mehrere tausend Euro betragen.

Hinweise und Zeugen

Wer kann Aussagen treffen oder sachdienliche Hinweise geben? Bitte an die Polizei RheinBerg unter der Rufnummer 02202 205-0 wenden.

Auffahrunfall löst Kettenreaktion aus

Am Mittwochmorgen (28. Oktober 2020) kam es auf der Dieker Straße in Haan zu einem schweren Verkehrsunfall. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt – zudem entstand ein Sachschaden in Höhe von über 20.000 Euro.

Gegen 8:10 Uhr fuhr eine 56-jährige Haanerin mit ihrem VW Golf über die Dieker Straße in Richtung Flurstraße. Als die Frau plötzlich verkehrsbedingt abbremsen musste, bemerkte dies ein ihr hinterherfahrender 54-jähriger Hildener zu spät und prallte mit seinem Renault Trafic in das Heck des Golfs. Aufgrund des heftigen Zusammenstoßes wurde der Renault des Hildeners in einem am Fahrbahnrand abgestellten VW Eos geschleudert, welcher wiederum gegen einen Straßenbaum geschoben wurde. Außerdem wurden durch herumfliegende Fahrzeugteile auch noch ein Hyundai i10 beschädigt, welcher im Bereich der Unfallstelle geparkt war. Weitere Unfallteile beschädigten zudem auch noch die Regenrinne eines Mehrfamilienhauses.

Sowohl der 54-jährige Hildener als auch die 56-jährige Haanerin wurden bei dem Unfall leicht verletzt und mussten vorsorglich mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Renault Trafic sowie der VW Eos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Auch die anderen beiden Fahrzeuge wurden nicht unerheblich beschädigt. Insgesamt beläuft sich die Höhe des Gesamtsachschadens auf eine Summe von deutlich über 20.000 Euro.

Fotos: Polizei Mettmann

Frontalkollision von Pkw und Trecker

Zwei Verletzte und hoher Sachschaden – das ist die Bilanz eines schweren Verkehrsunfalls, der sich am heutigen Mittwoch auf der Asbrucher Straße in Velbert ereignete. Aus bislang ungeklärter Ursache waren eine 65-jährige Wülfratherin, die mit ihrem Mercedes Kombi in Richtung Wuppertal unterwegs war, und ein 23-Jähriger aus Meinerzhagen, der einen Trecker John Deere 6210 R mit Anhänger Richtung Wülfrath steuerte, in einer leichten Kurve frontal zusammengestoßen.

Dabei riss der Mercedes das linke Vorderrad des schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugs ab und schleuderte in den Straßengraben. Auf der anderen Straßenseite kippte der Trecker um, wobei der zweiachsige Anhänger auf die Fahrerkabine stürzte. Nachdem um 15.11 Uhr zunächst der Rettungsdienst mit zwei Rettungswagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug zum Asbruch alarmiert worden waren, wurde aufgrund der Schwere des Unfalls kurz darauf auch die hauptamtliche Wache aus Velbert-Mitte nachgefordert.

Fahrzeuge eigenständig verlassen

Bei Eintreffen der Rettungskräfte hatten sowohl die Wülfratherin wie auch der junge Mann aus Meinerzhagen ihre Fahrzeuge bereits eigenständig verlassen. Beide wurden umgehend vom Rettungsdienst erstversorgt, der Treckerfahrer anschließend in ein Wuppertaler Krankenhaus, die Wülfratherin ins Klinikum Niederberg transportiert.

Die Feuerwehr stellte derweil den Brandschutz sicher, streute ausgelaufene Betriebsstoffe mit Ölbindemittel ab und räumte die Trümmer von der Fahrbahn. Da aus dem Trecker eine unbekannte Menge Hydrauliköl ausgelaufen war, wurde außerdem die Untere Wasserbehörde informiert. Die Bergung der beiden Fahrzeuge dauerte bis zum Abend, erst gegen 20 Uhr war die Asbrucher Straße wieder befahrbar.

Der Einsatz der Feuerwehr war gegen 16.30 Uhr beendet. Die Höhe des erheblichen Sachschadens ist zur Zeit noch nicht bekannt.

Fotos: Feuerwehr Velbert

DOC: Unverständnis bei der Stadt

OVG NRW erklärt Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam. Stadt und Investor gehen in Revision.

Das OVG NRW hat heute den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam erklärt. Die Stadt Remscheid bedauert diese Entscheidung, die auf einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht. Diese konnte logischerweise im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden.

Die Stadt Remscheid hat hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.

Noch schwerer ist dabei zudem für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend anwendet. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.

Künftig erschwerte Stadtentwicklungsplanung

Mit dieser Entscheidung wird eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung noch schwerer bis unmöglich, da eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Baurecht in den Bauleitplanverfahren nicht vorhersehbar ist und entsprechend berücksichtig werden kann.

Positiv ist, dass das OVG die Revision gegen das Urteil zugelassen hat. Damit eröffnet das OVG auch von sich aus eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht.

Investor und Stadt Remscheid haben heute gemeinsam erklärt, in Revision gehen zu wollen. Gemeinsam mit dem Investor wird die Stadt Remscheid außerdem weitere Schritte prüfen und abstimmen.

Die vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung des OVG NRW keinerlei Rolle gespielt.

Der 2. Lockdown ist da – Und es trifft die Falschen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassten nach einer gemeinsamen Videokonferenz am 28. Oktober 2020 einen Beschluss.

Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt. Aktuell verdoppeln sich die Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der Fälle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je später die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto länger bzw. umfassender sind Beschränkungen erforderlich.

Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller Länder.

Bund und Ländern ist bewusst, dass die Beschränkungen für die Bevölkerung eine große Belastung darstellen. Deshalb gebührt der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung großer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und Länder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

2. Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

3. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

7. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

9. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

10. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.

12. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch.

14. Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet. Die Krankenhäuser sollen weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern werden zeitnah praktikable Lösungen erarbeiten, die auch die Fortführung finanzieller Unterstützungen enthalten soll. Krankenhäuser, die aufgrund der Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, können wie in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den Vorgaben abweichen.

15. Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.

16. Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.