Erden Ankay-Nachtwein zur Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion gewählt

Nach sechsjähriger Abstinenz ist ein Ratsmitglied aus Lüttringhausen wieder in den Vorstand der SPD-Ratsfraktion gewählt worden. Erden Ankay-Nachtwein, die bei der Kommunalwahl am 13. September für den Wahlbezirk Klausen-West direkt in den Rat der Stadt Remscheid gewählt worden war, wurde zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und wird in den kommenden fünf Jahren mit an der Spitze der 20-köpfigen SPD-Ratsfraktion stehen.

Erden Ankay-Nachtwein ist pensionierte Grundschullehrerin und seit mehreren Jahrzehnten im Schulausschuss aktiv. Darüber hinaus ist die langjährige Gewerkschafterin seit 2014 Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Remscheid. Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurde sie auch in die Bezirksvertretung Lüttringhausen gewählt.

Im Kommunalwahlkampf hatte Ankay-Nachtwein unter anderen mit den Themen Bildungschancen, flächendeckender Ausbau von Kindertagesstätten und für einen qualitativen und nachhaltigen Ausbau der schulischen Betreuungsangebote geworben.

„Wir freuen uns, dass wir als Lüttringhauser SPD künftig an der Spitze der Ratsfraktion vertreten sein werden“, nahm die Vorsitzende der SPD-Ortsvereins Lüttringhausen, Dr. Gerhilt Dietrich, die Wahl von Ankay-Nachtwein erfreut zur Kenntnis.

Für Dietrich gibt die Wahl von Erden Ankay-Nachtwein einen Trend wieder, der sich in einer steten Bedeutungszunahme der Lüttringhauser SPD widerspiegelt. „Bei der Kommunalwahl haben wir als Lüttringhauser SPD drei von vier Wahlbezirken direkt gewonnen und ein sehr gutes Ergebnis bei der Wahl zur Bezirksvertretung erzielt. Die Lüttringhauser SPD ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Team, das gut zusammenarbeitet. Das werden wir auch in den kommenden Jahren“, so Dietrich.

Zwei Verletzte und hoher Sachschaden bei Verkehrsunfall

Am Dienstag, 27. Oktober um 11 Uhr, ist es in Höhe der Einmündung Kürtener Straße / Strunder Delle im Bergisch Gladbacher Ortsteil Herrenstrunden zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Eine 69-jährige Bergisch Gladbacherin bog mit ihrem Mercedes von der Strunder Delle nach links in die Kürtener Straße (L 286) in Fahrtrichtung Bergisch Gladbach ein. Dabei übersah sie den Ford eines 21-jährigen Kürteners, der in Fahrtrichtung Kürten unterwegs war. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Einmündungsbereich.

Dabei wurde die Unfallverursacherin leicht verletzt, der Kürtener wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und verblieb dort zur weiteren Behandlung seiner Verletzungen stationär.

Der Sachschaden wird auf insgesamt 16.000 Euro geschätzt und der Mercedes wurde anschließend mit einem platten Reifen abgeschleppt. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Fahrbahn gesperrt. (ct)

Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in Lennep

Tante Paula entpuppte sich beim Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in der Stadtkirche Lennep als Publikumsliebling.

Vor knapp neun Monaten führte das Ehepaar Geßner in der evangelischen Stadtkirche zu Lennep den von Johannes Geßner komponierten Liederzyklus „Wenn jener Tag kommt“ auf. Der ernste Hintergrund der Kompositionen war der koreanische Widerstand gegen die japanische Besetzung des Landes vor dem 2. Weltkrieg (wir berichteten: „Johannes und Hae Min Geßner stellen Liederzyklus vor„).

Am Sonntag, dem 25. Oktober, gab es nun ein weiteres Konzert des musikalischen Paares, wenn auch ein gänzlich anderes. Schlager und Chansons rund um die 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts standen in der knapp einstündigen Mini-Revue auf dem Programm, Lieder aus der Zeit also, als schmissige Schlager noch als „Jazz“ bezeichnet wurden und der eine oder andere durchaus skurrile Text geschrieben wurde.

Hae Min Geßner singt in der Kirche vom Büsumer Keuschheitsverein

Dazu gehörte ohne Zweifel das von Ralph Benatzky komponierte Kleinod „In Büsum gibts einen Keuschheitsverein“, das Hae Min mit ihrem weittragenden Sopran songdienlich interpretierte. „Ich habe hier in der Kirche schon viel gesungen“, erzählte die Sängerin, „Bach-Kantaten, Schubert-Lieder und ähnliches. Aber so etwas noch nie.“ Das erfreulich zahlreiche Publikum äußerte seine Begeisterung durch anhaltenden Beifall.

Ein weiteres Highlight des Konzertes war das 1928 vom Odeon-Tanzorchester durchaus berühmt gemachte „Tante Paula liegt im Bett und ißt Tomaten“, das Ohrwurmcharakter hat und das man deshalb schwer wieder aus den Gehörgängen entfernen kann. Dazu ist der Text nicht nur schräg, sondern auch witzig.

Ohrwurm als Zugabe

Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs
Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs

Aber auch moderate Töne gab es im Konzert. Einige Operettenmelodien erklangen, so der Robert-Stolz-Walzer „Zwei Herzen im Dreivierteltakt“ oder „Im Salzkammergut kann man gut lustig sein“, ein Lied, bei dem Hae Min bewies, dass sie sehr wohl jodeln kann. Die eher nachdenklichen Songs „Frauen sind keine Engel (durch Margot Hielscher bekannt geworden) und „Frag‘ nicht warum ich gehe“ trugen das ihrige zur Balance des Konzertes bei.

Johannes Geßner bestach nicht nur durch erstklassiges Klavierspiel, sondern auch durch seine hin und wieder hinzugefügte zweite Stimme. Solo sang er „Ein Freund, ein guter Freund“, das man von den Comedian Harmonists kennt. Und mit „Ich tanze mit dir in den Himmel hinein“ endete die musikalische Stunde, wie sie begonnen hatte: Mit einem Walzer.

Die Konzertbesucher durften sich als Zugabe ein Lied aus dem Programm wünschen, und so lag Tante Paule mit ihren Tomaten zum zweiten Mal an diesem Abend im Bett.

WDR 5: Wurzeln des Zorns – Die Radikalisierung der US-Demokratie

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Seit Jahrzehnten radikalisieren sich die Verfeindeten Staaten von Amerika. Alte Narben brechen auf, viele fürchten um die Reste ihres Wohlstands. Gewehr und Bibel scheinen stets griffbereit. Zorn ist Teil der amerikanischen Seele geworden.

„In den Herzen der Menschen wachsen die Früchte des Zorns“, schrieb John Steinbeck schon 1939 in seinem berühmten Roman. Zorn mobilisiert Wählerstimmen, schlägt sich in Klicks und Auflagenzahlen nieder. Längst kennt die US-amerikanische Bevölkerung keine gemeinsame Wahrheit mehr, keinen Konsens über die Wirklichkeit.

Die Mobilisierung des Zorns gegen Institutionen, vermeintliche Eliten, gegen den Staat und das Ideal der liberalen Demokratie setzten schon lange vor Donald Trumps Einzug in das Weiße Haus ein. Spätestens seit einem Vierteljahrhundert radikalisiert sich die Republikanische Partei, die große Partei der Konservativen, befeuert von frustrierten Bürgern und mächtigen Lobbyinteressen, von christlichen Fundamentalisten, „Tea-Party“-Aktivisten und den Stars aus Talk-Radios, Fox News und einer Unzahl aggressiver Online-Foren.

Sendetermin

WDR 5 sendet am 1. November von 11.04 bis 12 Uhr das Feature „Wurzeln des Zorns – Die Radikalisierung der US-Demokratie“ von Tom Schimmeck. Regie: Thomas Wolfertz, Redaktion: Leslie Rosin, Produktion: WDR 2020

Vorerst kein DOC in Lennep

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in seiner heutigen Sitzung den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil es derzeit keine Rechtsgrundlage für den aktuellen Plan gebe. Somit kann das Designer Outlet Center vorerst nicht gebaut werden.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Lenneper Areal, auf dem das DOC Designer Outlet Center entstehen sollte, für unwirksam erklärt. Eine Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen. Vertretende der Stadt Remscheid und auch des Investors McArthurGlen haben unmittelbar erklärt, dass sie die Causa vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen wollen. Eine weitere Verzögerung des Baus ist durch diesen Schritt unabwendbar.

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf Antrag eines Anwohners den Bebauungsplan der Stadt Remscheid für die Errichtung eines Designer-Outlet-Centers (DOC) im Stadtteil Lennep für unwirksam erklärt.                                               

Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines DOC mit einer Verkaufsfläche von maximal 20.000 qm sowie des dazugehörigen Parkhauses durch die Beigeladene, ein zur McArthurGlen Gruppe gehörendes Unternehmen, geschaffen werden. Der Antragsteller machte unter anderem geltend, als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks werde er durch den durch das DOC ausgelösten Kraftfahrzeugverkehr und die damit einhergehende Geräusch- und Schadstoffbelastung sowie durch die optische Wirkung des Parkhauses beeinträchtigt.

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehle eine Rechtsgrundlage dafür, die Zahl der zugelassenen Nutzungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Sondergebiet auf nur ein Einkaufszentrum zu beschränken. Daraus folge die Unwirksamkeit der Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen, die der Rat der Stadt Remscheid zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche auch der Nachbarkommunen als erforderlich angesehen habe. Auch die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig seien, um sicherzustellen, dass das DOC in einem so genannten „Village-Stil“ als für ein DOC typische Bauform errichtet werde, ließen die baurechtlichen Vorschriften so nicht zu. Sie sei daher ebenfalls unwirksam. Hieraus folge die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans.

Über die von dem Antragsteller aufgeworfenen Fragen hatte das Oberverwaltungsgericht danach nicht mehr zu entscheiden.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 10 D 43/17.NE

Weitere Informationen: Die Beklagte hat bereits im April 2017 Baugenehmigungen für die Errichtung des DOC und eines Parkhauses erteilt. Hiergegen hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.

Offener Brief der DEHOGA: Wir sind Teil der Lösung, nicht das Problem!

DEHOGA NRW wendet sich in einem Brandbrief an Ministerpräsident Armin Laschet und fordert, alles dafür zu tun, dass es zu keinem Lockdown im Gastgewerbe kommt. In Bereichen wie dem Gastgewerbe, wo Infektionen nicht entstehen, darf es keine weitere Maßnahmen geben. Allen beteiligten Entscheidern muss klar sein, dass die Verluste der Branche vollumfänglich ausgeglichen werden müssen, unterstreichen die Unterzeichner.

Unter der Überschrift: „Wir sind Teil der Lösung, nicht des Problem! Deshalb kein Lockdown – weder light, rechtlich, faktisch“ haben sich gestern der Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen Bernd Niemeier und seine drei Vizepräsidenten Henning Graf von Schwerin, Andreas Büscher und Hans-Dietmar Wosberg in einem dringlichen Appell an Ministerpräsident Armin Laschet gewendet.

Gastronomie mit hohen Investitionen in Lösungen

Der DEHOGA sieht sich trotz gestiegener Infektionszahlen als Teil der Lösung und nicht des Problems, als das die Branche behandelt wird und verweist auf die durch das RKI bestätigte Nicht-Infektionsgefahr in der Branche. „Wir halten Mindestabstände ein, achten auf Mund-Nase-Bedeckungen bei Gästen und Mitarbeitern, bauen Plexi-Abtrennungen auf und übertreffen uns in hygienischen Vorkehrungen. Auch die Rückverfolgbarkeit steht oben auf der Agenda. Das alles sind Gründe, warum das negative Infektionsgeschehen der letzten Wochen mit uns nichts, allenfalls äußerst gering nur etwas zu tun hat. Wir glauben nicht, dass es uns und das Land in der jetzigen Situation weiterbringt, wenn man Sperrstunden einführt, Restaurantbesuche verbietet und das Reisen verteufelt“, machen die Unterzeichner deutlich.

Der DEHOGA verweist zudem auf die immer noch katastrophale wirtschaftliche Situation in vielen Restaurants, Kneipen, Hotels, Clubs- und Diskotheken, anderen Gaststätten und bei Caterern und fordert einen voll umfänglichen finanziellen Ausgleich für die betroffenen Betriebe, wenn es zu weiteren Beschränkungen kommen sollte und einen Beibehalt der Politik von „Maß und Mitte“, die „widerspruchsfrei, gut begründet und rechtmäßig“ sein müsse.

Der DEHOGA appelliert an den Ministerpräsidenten, Maßnahmen in den Fokus zu nehmen, wo Infektionsgeschehen tatsächlich besteht und es positiv beeinflusst werden kann, also im privaten Bereich.

Aktuelle Gesundheitslage führt zum Wiederaufbau des Notkrankenhauses

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Seitens des Remscheider Krisenstabes werden exponentiell steigende Fallzahlen erwartet. Auch sieht man insgesamt eine deutliche Zunahme der klinischen Fälle.

Aufgrund der zunehmenden Fallzahlen hat der Krisenstab der Stadt Remscheid heute in seiner 93. Sitzung beschlossen, das Notkrankenhaus an der Neuenkamper Straße wieder aufzubauen (Stufe 3 des Konzepts „SARS-CoV-2-Stufenkonzept zur Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten in Remscheid“, siehe Hintergrundinformation unten). Der Aufbau erfolgt ab heute durch Kräfte des Sportamtes und der Feuerwehr.

Im Gegensatz zum ersten Aufbau wird das Notkrankenhaus dieses Mal voll bestückt hergerichtet. Hierdurch kann es unmittelbar und ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden. Besetzt und betrieben wird es im Einsatzfall durch Kräfte der Berufsfeuerwehr, die alle über eine qualifizierte notfallmedizinische Ausbildung verfügen.

Das Corona-Notkrankenhaus in der Sporthalle Neuenkamp in Remscheid wird wieder aufgebaut Hier ein Bild vom Abbau. Screenshot: rs1.tv / Sinja Wappler
Das Corona-Notkrankenhaus in der Sporthalle Neuenkamp in Remscheid wird wieder aufgebaut Hier ein Bild vom Abbau. Screenshot: rs1.tv / Sinja Wappler

Zusätzliche Personalkapazitäten für die Kontaktpersonennachverfolgung in Remscheid

Als unmittelbare Reaktion auf die gestrige Ankündigung der Landesregierung, die Kommunen bei der Kontaktpersonennachverfolgung von COVID19-Infizierten mit dem Einsatz von Landesbediensteten und einer finanziellen Unterstützung stärken zu wollen (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/25-millionen-euro-fuer-die-kontaktpersonennachverfolgung-landesregierung-stellt), hat Corona-Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus das Land heute Vormittag um die Zuleitung der konkreten Förderkonditionen sowie des Budgets für Remscheid gebeten und im gleichen Zuge zehn Landesbedienstete zur Unterstützung der örtlichen Kontaktpersonennachverfolgung angefordert.

Hintergrundinformation: SARS-CoV-2-Stufenkonzept zur Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten in Remscheid

Der Krisenstab der Stadt Remscheid hat im Rahmen der aktuellen Situation ein umfangreiches Stufenkonzept zur Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten in Remscheid beschlossen. Als Orientierungshilfe diente hierbei das Grobkonzept „Infrastruktur Krankenhaus“, auf das sich der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. März geeinigt haben. Um diese Vorgaben zu erreichen, wurde in enger Zusammenarbeit mit allen klinischen Einrichtungen im Stadtgebiet Remscheid, unter Führung des Gesundheitsamtes der Stadt Remscheid, ein Stufenkonzept erarbeitet.

Der Fokus in diesem Konzept liegt auf der Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten im Sana Klinikum Remscheid. Für Patienten mit schweren Krankheitsverläufen ist es entscheidend, ob sie in einem Krankenhaus mit Intensivkapazitäten behandelt werden oder in nachgeordneten Klinikstrukturen. Durch geschickte Patientenverteilung in den Kliniken und Steigerung der Behandlungskapazitäten im Sana Klinikum konnte dies erreicht werden.

Für den Fall, dass eine Behandlung in klinischen Strukturen nicht mehr möglich ist, hat die Stadt Remscheid weitere Kapazitäten geschaffen. Durch Angebote der örtlichen Hoteliers ist es möglich, Patienten auch in Beherbergungsstätten vorübergehend zu pflegen. Die Infrastruktur solcher Beherbergungsstätten lassen eine schnelle und unkomplizierte Pflege für eine definierte „Patientengruppe“ zu. Personell sind diese Einrichtungen mit ausgebildeten Personal wie beispielsweise Altenpflegekräften zu ergänzen.

Im Rahmen der Katastrophenvorsorge wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um bei einem „Massenanfall von Verletzten und Erkrankten“ (definierter Begriff) als Stadt handlungsfähig zu bleiben. Die Sport- und Versammlungsstätte Neuenkamp wurde daher in ein „Notkrankenhaus“ umgebaut. Hier ist die Versorgung von bis zu 100 Patienten möglich. Diese Einrichtung dient nicht der kurativen Behandlung von Patienten, die an dem Erreger SARS-CoV-2 erkrankt sind, sondern vielmehr zur vorübergehenden Versorgung krankenhauspflichtiger Patienten, bis wieder Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern frei geworden sind. Hierfür hat der Katastrophenschutz in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Remscheid umfangreiche Anschaffungen getätigt, um die vorhandene Ausstattung des Rettungsdienstes und der Feuerwehr zu ergänzen. So wurden unter anderem die Sauerstoffkapazitäten deutlich erhöht und Beatmungsgeräte des Rettungsdienstes erhielten ein Softwareupdate, so dass auch Beatmungsformen der Intensivmedizin möglich sind.

Eine Mangelressource wird in dieser Stufe das ärztliche und pflegerische Personal sein. Daher wurde das „Notkrankenhaus“ so konzipiert, dass das wenige Personal viele Patienten überwachen und durch kurze Wege versorgen kann. Bedingt durch die Brandschutz- und rettungsdienstliche Ausbildung eines Berufsfeuerwehrangehörigen wird das „Notkrankenhaus“ von diesem städtischen Personal besetzt.

Intensive Verkehrskontrollen entlarven zahlreiche Verstöße

Am 26. Oktober führte der Verkehrsdienst der Polizei RheinBerg von 11 bis 15 Uhr intensive Verkehrskontrollen auf der Gladbacher Straße in Bergisch Gladbach durch.

Insgesamt wurden circa 120 Fahrzeuge kontrolliert, wobei 46 verschiedenste Verstöße festgestellt wurden. Unter anderem wurden vier Fahrer unter Betäubungsmitteleinfluss erwischt, die nun nach einer angeordneten Blutprobe ein hohes Bußgeld sowie ein Fahrverbot erwartet. Zwei Fahrer waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs und zwei weitere ohne gültigen Pflichtversicherungsschutz.

In 14 Fällen wurden Verkehrsteilnehmer dabei beobachtet, wie sie am Steuer ein Mobiltelefon bedienten. Neben mehreren Verstößen von Berufskraftfahrern auf dem Gebiet des Fahrpersonalrechts und der Ladungssicherung wurde eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz geschrieben.

Ein selbstumgebautes Pedelec. Foto: Polizei RheinBerg
Ein selbstumgebautes Pedelec. Foto: Polizei RheinBerg

Außergewöhnlich war an diesem Tag ein selbst umgebautes Pedelec, dessen Fahrer mit einem zusätzlichen Akku in einem Rucksack unterwegs war. Er wurde durch die Polizisten mit einer Geschwindigkeit von 44 km/h gemessen und steht zudem im Verdacht, unter Betäubungsmitteleinfluss gefahren zu sein. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen.

Insgesamt war die groß angelegte Kontrollstelle ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit in RheinBerg und wird auf jeden Fall wiederholt. (ct)

Bergische IHK warnt vor Branchen-Lockdown

Im heutigen „Corona-Gipfel“ zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder werden drastische Verschärfungen der Corona-Maßnahmen erwartet. Wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht, steht – zunächst befristet für den Monat November – eine komplette Schließung von Gastronomiebetrieben (ausgenommen Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen) und Freizeitstätten (wie etwa Theatern, Kinos, Freizeitparks und Sportanlagen) im Raum.

IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge warnt entschieden vor diesen Regelungen: „Eine komplette Schließung im Gastronomie- und Freizeitsektor kommt einem selektiven Lockdown für diese Branchen gleich und ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig. Gleiches gilt für das Verbot privater Übernachtungen in Hotels. Erfreulich ist, dass Schulen und Kindertagesstätten laut der Beschlussvorlage zumindest weiterhin geöffnet bleiben sollen.“

„Schließung von Gastronomiebetrieben und Freizeitstätten ist unverhältnismäßig.“

Michael Wenge, Hauptgeschäftsführer Bergische IHK

Damit stimmt die Bergische IHK in die Kritik von IHK NRW ein: „Seit Monaten kämpfen die Betriebe, um sich von den Auswirkungen des ersten Lockdowns zu erholen. Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen darf nicht erneut zum Stillstand kommen. Die Reserven sind aufgebraucht“, mahnt Guido Zakrzewski, Fachpolitischer Sprecher Tourismus der IHK NRW. Bei aller Sorge aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens sollte weiter an den Ursachen angesetzt werden. Denn es hat sich gezeigt, dass nicht einzelne Branchen wie die Hotellerie oder Gastronomie als Verursacher ausgemacht werden können. Die Wirtschaft habe flächendeckend sehr verantwortungsvoll reagiert. „Nicht nur hat das Gastgewerbe Erfahrungen im Umgang mit dem Infektionsschutz sammeln können“, betont Michael Wenge, „sondern auch in Außengastronomie und weitere Schutzmaßnahmen investiert.“

„Statt das Fehlverhalten Einzelner auf eine gesamte Branche abzuwälzen, müssen gezielte Maßnahmen getroffen werden“, so Wenge weiter. „Es drohen sonst zahlreiche Insolvenzen.“

Nun sollte anstelle pauschaler Einschränkungen weiter auf an die Gefährdungslage angepasste Vorgaben gesetzt werden. Wenge hofft, dass angesichts der geringen Infektionszahlen aus den Bereichen Hotel und Gastronomie der Gesetzgeber notfalls Hilfestellung leistet und eine weitere Öffnung ermöglicht.

Vorfahrt missachtet: Drei Verletzte und hoher Sachschaden

Gestern Nachmittag (27.10.) um 16.15 Uhr hat sich auf der Altenberger-Dom-Straße in Odenthal ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem drei Menschen leicht verletzt wurden.

Eine 50-jährige Fahrerin aus Lüdenscheid wollte mit ihrem VW aus der Zufahrt eines Altenwohnheims geradeaus über die Altenberger-Dom-Straße hinweg in die Einmündung An der Dhünn fahren.

Sie missachtete dabei die Vorfahrt des Citroen eines 75-jährigen Bergisch Gladbachers, der auf der Altenberger-Dom-Straße aus Richtung Osenau in Richtung An der Buchmühle unterwegs war. Bei dem Zusammenstoß im Kreuzungsbereich wurden beide Fahrzeuge stark beschädigt und sämtliche Airbags lösten aus. Der Citroen kam nach der Kollision auf der Mittelinsel zum Stehen, wobei er ein Verkehrszeichen unter sich begrub.

Sowohl die Unfallverursacherin als auch der Fahrer des Citroen und seine 73-jährige Ehefrau auf dem Beifahrersitz wurden leicht verletzt. Die Beifahrerin wurde zur ambulanten Behandlung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Der Sachschaden an den Pkw wird auf insgesamt 16.000 Euro geschätzt. Beide waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten wurde die Unfallstelle gesperrt. (ct)

Start-up bietet Schlüsseldienst zum Festpreis an

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Das 2019 gegründete Start-up mellon soll eine Alternative sein zu betrügerischen Schlüsselnotdiensten. Seit Oktober letzten Jahres vermittelt das Unternehmen aus Bochum Schlüsseldienste zum Festpreis, um Verbraucher vor hohen Kosten zu schützen. Die Buchung ist nun auch in Solingen möglich. Das Unternehmen kooperiert mit streng geprüften lokalen Anbietern, um kurze Anfahrtszeiten zu gewährleisten.

Der Buchungsablauf ist einfach gestaltet: Der Kunde wählt einen von vier möglichen Preisen. Die Kosten betragen 85 Euro für das Öffnen einer zugefallenen Tür. Der Höchstpreis liegt bei 155 Euro für eine abgeschlossene Tür in der Nacht. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht. Die Preise orientieren sich an den Richtlinien der Verbraucherzentrale und sind günstiger als die Empfehlungen des Bundesverbandes Metall (BMV). Der Kunde kann die Buchung telefonisch, per WhatsApp-Messenger oder auf der Internetseite tätigen. Der Auftrag wird innerhalb von 30 Minuten ausgeführt.

Die Idee hatte Gründer und Geschäftsführer Philip Schur, als seine Großmutter im vergangenen Jahr mehr als 400 Euro für eine Türöffnung zahlen musste. Schur beschäftigte sich daraufhin intensiv mit Schlüsseldiensten und sah sich mit Fragen konfrontiert: “Warum werden so viele Menschen abgezockt? Wie kommen intransparente Preise zustande? Was kann ich dagegen tun?” Schur entschied sich dazu, mit mellon eine zuverlässige Alternative zu entwickeln. “Von unserem Service profitieren sowohl Kunden als auch Schlüsseldienste. Den Schlüsseldiensten bieten wir faire Konditionen und ermöglichen eine höhere Auslastung ihres Dienstes. Den Kunden möchten wir – und dies ist unser Kernanliegen – die Angst vor Abzocke nehmen”, so Philip Schur.

Über Mellon

mellon wurde im August 2019 von Philip Schur in Bochum gegründet und ist seit Oktober 2019 aktiv. Das Unternehmen bietet eine faire und preislich transparente Alternative zu Schlüsseldiensten mit Wucherpreisen an. Zur Zeit ist mellon in über 80 Städten aktiv, im Laufe des Jahres soll der Service auf Deutschland insgesamt ausgeweitet werden. Auch ist eine Zusammenarbeit mit Versicherungen geplant, um Kostenerstattungen zu vereinfachen. Infos zu Solingen: Zur Webseite von mellon.

Rabiate Angriffe auf Zigarettenautomaten

In der Nacht vom 26. auf 27. Oktober versuchten rabiate Diebe jeweils einen Zigarettenautomaten in Hückeswagen-Scheideweg sowie in Waldbröl-Hermesdorf zu plündern; durch ihr Getöse schreckten sie allerdings Anwohner auf, so dass sie Ihre Taten nicht zu Ende führen konnten.

In Hückeswagen-Scheideweg gingen zwei Täter mit Hebelwerkzeugen einen an der Landstraße 68 stehenden Zigarettenautomaten an. Dabei verursachten sie so viel Lärm, dass sie damit Anwohner aus dem Schlaf rissen. Als die Täter dies bemerkten, flüchteten sie ohne Beute. Beide Personen waren etwa 160 bis 170 cm groß, einer mit einer Jeanshose und einem Kapuzenpullover bekleidet.

Noch rabiater waren zwei Täter, die es gegen 23.50 Uhr auf einen Zigarettenautomaten im Ernst-Wiechert-Weg abgesehen hatten. Diese fuhren mit einem kurz zuvor an einer Baustelle im Eichendorffweg entwendeten Radlader vor und rissen den Automaten mitsamt seiner Verankerung aus dem Boden. Als ein Anwohner die Verfolgung aufnahm, ließen die Täter den Automaten als auch den Radlader zurück und flüchteten zu Fuß. Hier wurden die Verdächtigen auf ein Alter von etwa 25 Jahren geschätzt, wobei ein Täter etwa 180 cm groß war und einen weißen Pullover trug.

Hinweise erbeten

Hinweise nehmen die Kriminalkommissariate Wipperfürth bzw. Waldbröl unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Flair-Weltladen: Durchgehend geöffnet

Mittagsschließung vom Flair-Weltladen in Lüttringhausen entfällt im November und Dezember 2020.

„Unsere Kunden müssen nicht mehr auf die Uhr sehen, um den Weltladen geöffnet vorzufinden,“ teilt der Vorsitzende des Trägervereins, der Ökumenischen Initiative Lüttringhausen, Johannes Haun, mit. Dank des großen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Flair-Weltladen Lüttringhausen ist es möglich, den Weltladen mit Buchhandlung, der auch Fachgeschäft für Herrnhuter Sterne ist, durchgehend von montags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr zu öffnen. Samstags ist weiterhin zwischen 10 und 13 Uhr geöffnet.

Änderungen gelten für November und Dezember

Die neuen Öffnungszeiten gelten für November und Dezember 2020. Die Lüttringhauser Fair-Trader möchten dazu beitragen, in Corona-Zeiten gelassen und mit Abstand und Ruhe die vielen Angebote im Weltladen wahrzunehmen und auszusuchen. „Gerade für Kunden aus anderen Stadtteilen lohnt es sich noch mehr, in die Gertenbachstraße 17 zu kommen“, lädt die Ökumenische Initiative ein.

Rollhockey: Spielbetrieb bundesweit eingestellt

Der Vorstand der Sportkommission Rollhockey hat in seiner gestrigen Videokonferenz die temporäre Aussetzung des bundesweiten Spielbetriebs beschlossen. Den Landesverbänden wurde empfohlen den eigenverantwortlich organisierten, regionalen Spielbetrieb ebenfalls auszusetzen. Der bundesweite Spielbetrieb wird bis einschließlich 30. November 2020 ausgesetzt.

Dies betrifft alle anstehenden Begegnungen der Rollhockey-Bundesligen sowie des DRIV-Pokals. Über die Wiederaufnahme oder die Verlängerung der Aussetzung des bundesweiten Spielbetriebs entschiedet der Vorstand der Sportkommission Rollhockey am 15. November 2020. Die Landesverbände entscheiden – im Falle einer Aussetzung der regionalen Wettbewerbe – entsprechend der für ihre Regionen bestehenden Möglichkeiten eigenständig über die Wiederaufnahme ihres regionalen Spielbetriebs.

Der DRIV U15-Länderpokal am 5. und 6. Dezember wird neu auf ein noch zu bestimmendes Wochenende im 1. Halbjahr 2021 terminiert. Die Ansetzung des DRIV U15-Länderpokals erfolgt in Abstimmung mit dem Ausrichter (RSC Gera / TERV) sobald die Wiederaufnahme des Spielbetriebs bekannt gegeben wurde. Während der Aussetzung des bundesweiten Spielbetriebs finden keine Trainingsmaßnahmen der Nationalmannschaften statt.

Die Vereine werden aufgerufen, ihre eigenen Trainingsmaßnahmen bestmöglich und entsprechend ihrer Hygiene-Konzepte aufrecht zu erhalten. Vereine, Teams und Schiedsrichter halten sich darüber hinaus stets bereit, um den Spielbetrieb ggfls. auch kurzfristig und mit nur wenig Vorlauf wieder aufnehmen zu können.

IGR Remscheid

Die Trainings der IGR Remscheid gehen wie gewohnt unter Einhaltung des Hygienekonzeptes weiter. Mit Ausnahme der zwei Fälle in Jugendteams im Juni sind bislang in der IGR keine weiteren Fälle aufgetreten. Im Sinne der Aktiven soll der Trainingsbetrieb so lange eben möglich aufrecht erhalten werden.