Hasten: Provisorische Querungshilfe an Königstraße

Im Zusammenhang mit Leitungsverlegungen am Gehweg der Königstraße/Herderstraße wurde eine provisorische Querungshilfe für Fußgänger eingerichtet. Diese stellte sich im Zuge der Zeit als wichtiges Element für die Fußgängerverkehre insbesondere in das naheliegende Einkaufszentrum mit den Verbrauchermärkten heraus. Verkehrsplaner Jonas Rösner: „Viele Bürgerinnen und Bürger wie auch der Verein Hasten für Hasten haben der Stadt Remscheid die Wichtigkeit der Querung verdeutlicht“.

Verwaltung und Politik sind nun im Januar übereingekommen, die provisorische Querungshilfe bis zum Umbau der Königstraße erneut einzurichten und nach der Überplanung in eine ordentliche bauliche Lösung zu überführen. Die Planungen für die Erneuerung der Königsstraße sind für das Jahr 2021 im Arbeitsprogramm des Fachdienstes Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung gelistet.

Quelle: Stadt Remscheid

Weitere Quarantänen in Remscheider Kitas

Wegen eines Coronafalls wird heute die KTE Montessori Kinderhaus Hofstraße e.V. vorübergehend geschlossen. Neunzehn Kinder gehen in Quarantäne.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Verteilung von medizinischen Masken an bedürftige Menschen

Im Verlauf der Coronapandemie wurde die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) im öffentlichen Personenverkehr, beim Arztbesuch und in Geschäften eingeführt, um eine Ansteckungsgefahr zu verringern.

Damit bedürftige Menschen schnell und unbürokratisch einen Zugang zu Schutzmasken bekommen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Sofortprogramm beschlossen. Danach verteilt das Land NRW 5.000.000 medizinische Masken an Kommunen, die diese an Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weitergeben. Somit ergänzt das Land NRW entsprechende Programme der Bundesregierung.

33.000 Masken für Remscheid

Aus dem landesweiten Kontingent hat die Stadt Remscheid nun 33.000 medizinische Masken (16.500 OP/MSN-Masken und 16.500 KN95-Masken) für etwa 13.500 leistungsbeziehende Personen erhalten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes 3.33 – Zuwanderung – haben medizinische Masken bereits in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen an Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, verteilt.

Berechtigte nach dem SGB II und SGB XII (außerhalb von Einrichtungen) erhalten in den kommenden Tagen für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils 2 medizinische Masken (1 OP/MSN-Maske und 1 KN95-Maske). Im Rahmen einer Sonderaktion werden die medizinischen Masken seitens der Stadt Remscheid für die Haushalte zusammengestellt und mit einem Begleitschreiben in den nächsten Tagen verschickt. Leistungsberechtigte Personen brauchen daher nicht selbst tätig zu werden, um die medizinischen Masken zu erhalten.

3,6 Mio Masken für Tafel und Obdachlose

Ein danach verbleibendes Kontingent medizinischer Masken ist für die Verteilung an Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Wohngruppen sowie von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Tagespflege vorgesehen. Die Einrichtungsträger wurden darüber bereits informiert und können die medizinischen Masken zu den hierfür vorgesehenen Zeiten bei der Feuerwehr in Empfang nehmen.

Daneben werden weitere rund 3.600.000 medizinische Masken landesweit über die Tafeln und an obdachlose Menschen verteilt. Dies wird über den Landesverband der Tafeln bzw. den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. organisiert.

Um sich selbst und andere zu schützen bleiben die AHAL-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) weiterhin besonders wichtig. Durch die gute Einhaltung dieser Regeln konnte das Virus in den letzten Wochen in Remscheid wieder zurückgedrängt werden.

Quelle: Stadt Remscheid

Sportanlage Am Stadtpark an den Wochenenden geschlossen

Die Sportanlage Am Stadtpark wird bis auf weiteres an den Wochenenden (Samstag/Sonntag) geschlossen. Hintergrund sind unzählige Berichte, nach denen die Anlage für Vereinstraining genutzt wurde. Das ist nach wie vor nicht zulässig. Zudem kam es zu Belästigungen von Passanten.

Quelle: Stadt Remscheid

03.03.2021: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 140 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 3.678 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 3.406 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 132 Menschen sind leider verstorben. Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 681 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.

Es gibt aktuell insgesamt 62 PCR-bestätigte infizierte Remscheider Personen mit der britischen Coronavariante und den ersten bestätigten Fall der südafrikanischen Variante. Die brasilianische Variante wurde bislang nicht in Remscheid nachgewiesen.

Die Krankenhäuser vermelden 16 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter 4 intensivpflichtige Behandlungen (2 beatmet), Stand 03.03.2021 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

Quelle: Stadt Remscheid

Robert Koch Institut für Remscheid heute

Es gibt insgesamt 3.678 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. Inzidenzwert Remscheid: Die 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 90,7. 132 Menschen sind leider verstorben.

Fälle letzte 7 Tage101
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW90,7
Fälle gesamt3.678
Fälle gesamt/100.000 EW3.303,5
Todesfälle gesamt132
Einwohnerzahl111.338
BundeslandNordrhein-Westfalen

Corona in Remscheid

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Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Weitere Quarantänen in Remscheider Schulen und Kitas

Die Neuinfektionen in Schulen und Kitas nehmen wieder Fahrt auf. Betroffen von Corona-Quarantänen sind die Klasse 1b der Grundschule Reinshagen mit 14 Schüler*innen, die KiTa der AWO-Engelsberg – betroffen ist die gesamte Einrichtung mit 30 Kindern –, die Städt. KiTa Eisernstein mit 21 Kindern der Gruppe „Kleine Strolche“ sowie die Ev. KiTa Ringstraße. Auch diese Einrichtung ist komplett mit 38 Kindern betroffen.

Außerdem die Klasse 4 b (Gruppe lila) GGS Kremenholl mit 12 Schüler*innen und die Gruppe 4 der Kindertageseinrichtung Sterntaler in der Fritz-Ruhrmann-Straße. Bei der bereits betroffene Ev. Kita Ringstraße verlängern sich aufgrund weiterer positiver Befunde nun die Quarantänemaßnamen.

Betroffen von Corona-Quarantänen sind noch die Klasse 1c der Grundschule Julius-Spristersbach mit 12 Schüler*innen, die Grundschule Steinberg mit der Notbetreuung Grüne Gruppe – hier sind es 7 Kinder–, die Q2-Kurse des EMA-Gymnasiums mit 52 Schüler*innen sowie das Röntgen-Gymnasium mit Q2, Gruppe A des Englisch-LK1, Sowi-LK1, Mathe-GK2, Sport-GK1, Informatik-GK1, Deutsch-GK1 und Geschichte. Betroffen sind hier 37 Schüler*innen.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Schach: Haus der Jugend Mitte spielt digital

Schach hat aktuell an Bedeutung gewonnen – gerade bei jüngeren Menschen. Dazu tragen etwa die Netflixserie „Das Damengambit“ oder das Streamingportal Twitch bei. Das Haus der Jugend Mitte bietet deshalb seit gestern, 2. März, jeweils dienstags, 17 Uhr, Online-Schach für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Dort können alle mitmachen, die immer schon mal Schachspielen lernen wollten oder es schon können und ihre Skills verbessern möchten.

Genutzt wird dabei die Meeting-App Zoom, Gespielt wird über die kostenlose Schachplattform Lichess. Dazu gibt es eine Vielzahl spielerischer und kreativer Aktionen. Nach dem Lockdown sollen analoge Treffen folgen. Wer mitspielen möchte, muss sich vorher bei Luisa vom Steeg anmelden und erhält dann die Zugangsdaten:

Klimafit: Veranstaltungsreihe für den Klimaschutz vor der Haustür

Verständlich Forschung, Tipps für konkretes Handeln und Kontakt zu denen, die sich in der Stadt um den Klimaschutz kümmern: Das alles bietet eine Veranstaltungsreihe, die die Bergische Volkshochschule gemeinsam mit Partnern und Unterstützern anbietet.

Nach sechs Online-Veranstaltungen zum Thema Klimaschutz bekommen die Teilnehmer ein Zertifikat.

„Klimafit – Klimawandel vor der Haustür! Was kann ich tun?“ heißt die Veranstaltungsreihe, die am 23. März startet und bis zum 1. Juni dauert. Teilnehmen können alle Interessierten – sie benötigen für die Teilnahmen einen PC, Laptop, Smartphone oder Tablet. Über die Kosten kann jeder Teilnehmer selbst entscheiden: Die Veranstaltungsreihe fällt in die Rubrik „Pay what you like“. Eine Anmeldung ist ab sofort bei der Bergischen VHS unter https://www.bvhs.de/?10-3201w@121 möglich. Infos gibt es unter Tel.: 0202 563 2607.

An den einzelnen Termin geht es unter anderem darum, die Ursachen für den Klimawandel und die dadurch entstehenden Herausforderungen für die Stadt kennen zu lernen. Starkregen und lange Hitzeperioden haben in den vergangenen Sommern schon gezeigt, dass die Städte hier mit neuen Aufgaben rechnen müssen. Im Dialog mit Experten wird es um Klimaforschung gehen, im Gespräch mit Klimaschützern vor Ort um konkrete Projekte und Maßnahmen zum Klimaschutz. Expertentipps zu den Themen Energie, Ernährung und Mobilität ergänzen die Informationen rund ums Klima. Ein Zertifikat des Helmholtz-Forschungsverbandes Regionale Klimaänderungen bestätigen nach den sechs Terminen die Teilnahme.

Quelle: Stadt Wuppertal

Kleiner Pieks für mehr Schutz

Praxisteams aus dem Oberbergischen Kreis berichten von ihrer Impfung.

Oberbergischer Kreis. Im Impfzentrum für den Oberbergischen Kreis werden aktuell Personen im Alter von über 80 Jahren geimpft. Darüber hinaus erhalten Personen ein Impfangebot, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit priorisiert worden sind. Berücksichtigt werden unter anderem (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sowie deren medizinisches Fachpersonal.

„Damit für jeden von uns möglichst schnell wieder das alte Leben beginnen kann, sollten wir uns alle impfen lassen“.

Dr. Florian Hammer

Am vergangenen Freitag erschien das Praxisteam des Pneumologen Dr. Frank Richling zum Impftermin. Der Gummersbacher Lungenfacharzt spricht sich klar für die Corona-Schutzimpfung aus: „Wer die lebenslangen Folgen kennt, die mit COVID-19 einhergehen können, ist motiviert, sich impfen zu lassen.“ Der Mediziner behandelt täglich Patientinnen und Patienten, die an den Folgen der Viruserkrankung leiden. Das seien zum Teil junge Leute, die einen leichten Verlauf hatten: „Auch sie kämpfen jetzt mit Langzeitfolgen wie Luftnot oder beständigem Reizhusten. Diese Folgen werden vielleicht nie verschwinden. Wer das sieht, weiß genau, warum man sich impfen lassen sollte.“

Dr. Susanne Flock: „Ich vertraue dem Vektor-Impfstoff.“ Foto: OBK
Dr. Susanne Flock: „Ich vertraue dem Vektor-Impfstoff.“ Foto: OBK

Wie die anderen priorisierten Personen unter 65 Jahren erhielt Dr. Frank Richling den Impfstoff von AstraZeneca. Während der Arzt in der Impfkabine Platz nimmt, erklärt er: „Das ist ein guter Impfstoff, sonst würde ich mir den nicht spritzen lassen. Auch wenn die Wirkung im Vergleich zum BioNTech-Impfstoff etwas geringer ist, schützt der Impfstoff zuverlässig vor einem schweren Verlauf. Die Verunsicherung, die durch die öffentliche Diskussion geschaffen wurde, finde ich schade.“

 „Ich lasse mich impfen, weil wir nur durch eine Impfung der Pandemie Herr werden können! Außerdem ist es eine gesellschaftliche Verpflichtung.“

Dr. Herbert Flock

An der Anmeldung übergibt Dr. Florian Hammer derweil die erforderlichen Unterlagen und nimmt anschließend im Wartebereich Platz. Während der Zahnarzt auf den Aufruf in die Impfkabine wartet, berichtet er, weshalb er mit seinen acht Mitarbeiterinnen geschlossen zur Impfung gekommen ist: „Weil die Impfung im Moment erste Bürgerpflicht ist. Damit für jeden von uns möglichst schnell wieder das alte Leben beginnen kann, sollten wir uns alle impfen lassen.“ Praxismitarbeiterin Sabrina Krümmel findet es wichtig, dass die Mitarbeitenden von Zahnarztpraxen ihr Impfangebot annehmen: „Wir arbeiten nah an den Patientinnen und Patienten und kommen mit Aerosolen in Kontakt. Ich möchte mich und andere durch die Impfung schützen.“  

Die zahnärztliche Fachangestellte Diana Muresan (Zahnarztpraxis Dr. Hammer) lässt sich impfen, "weil ich hoffe, dass wir wieder unser altes Leben führen können, wenn sich viele Menschen impfen lassen." Foto: OBK
Die zahnärztliche Fachangestellte Diana Muresan (Zahnarztpraxis Dr. Hammer) lässt sich impfen, „weil ich hoffe, dass wir wieder unser altes Leben führen können, wenn sich viele Menschen impfen lassen.“ Foto: OBK

Die kieferorthopädische Praxis Dr. Flock aus Gummersbach kam am vergangenen Samstag ins oberbergische Impfzentrum. Im Wartebereich verriet das Praxisteam, warum es sich einig war, das Impfangebot anzunehmen. Dr. Herbert Flock machte deutlich: „Ich lasse mich impfen, weil wir nur durch eine Impfung der Pandemie Herr werden können. Außerdem ist es eine gesellschaftliche Verpflichtung.“ Dr. Susanne Flock stimmte zu. Sie habe keine Bedenken, mit AstraZeneca geimpft zu werden: „Ich vertraue dem Vektor-Impfstoff.“ Assistenzärztin Anna-Lena Kirchbach drückte das noch diplomatischer aus: „Ich lasse mich impfen, egal welcher Impfstoff – rein damit!“

„Wir möchten doch einfach unser altes Leben zurück. Ich möchte einfach wieder so sein können, wie ich möchte.“

Gabi Breidenbach, Praxisteam Dr. Flock

Auch einige Tage nach der Erstimpfung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis noch überzeugt von der Impfung. Starke Impfreaktionen seien ausgeblieben. „Einige Personen unseres Teams hatten minimale Reaktionen, wie Kopf- oder Gliederschmerzen, die man z.B. auch nach einer Grippeimpfung kennt. Das war auch so zu erwarten und ist in jedem Fall besser als an COVID-19 zu erkranken“, sagt Kieferorthopäde Dr. Herbert Flock. In der Praxis von Lungenfacharzt Dr. Richling bemerkten die Mitarbeitenden keine Reaktionen. Auch in der Zahnarztpraxis Hammer blieben Reaktionen weitestgehend aus. Einzig die beiden jüngsten Mitarbeiterinnen hatten am Folgetag Kopf- und Gliederschmerzen.

Dr. Johannes Schlechtingen, Ärztlicher Leiter des Impfzentrums für den Oberbergischen Kreis, ordnet die vorübergehenden Beschwerden der Impflinge ein: „Es handelt sich hierbei nicht um Komplikationen. Unser Körper zeigt uns mit seiner Reaktion, dass er gut auf den Impfstoff anspricht. Das Immunsystem läuft auf Hochtouren und produziert Antikörper. Jüngere Personen reagieren in der Regel stärker als ältere auf Impfstoffe, weil ihr Immunsystem stärker ist.“

Quelle: Oberbergischer Kreis – Stand: 02.03.2021

Impfangebot für erste Personen der Priorisierungsgruppe 2

Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, wird sukzessive ein Impfangebot unterbreitet.

Oberbergischer Kreis. Das Land NRW öffnet das Impfangebot für die Priorisierungsgruppe 2. Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, wird sukzessive ein Impfangebot unterbreitet.

Zunächst soll folgenden Personengruppen ein Impfangebot gemacht werden:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

Der Oberbergische Kreis geht über die Arbeitgeber der priorisierten Personen aktiv auf die Personen zu und stimmt die Impftermine ab.

Die Impfungen von Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind oder Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe inkl. Frühförderung tätig sind, und nunmehr auch geimpft werden können, haben im Kreisgebiet bereits in der letzten Woche begonnen. Zudem haben seit vergangenem Freitag im Vorgriff auf den Erlass und die Ankündigungen des Landes bereits ca. 100 Polizei- und Ordnungskräfte im Außendienst ein Impfangebot erhalten.  

Darüber hinaus ist eine Impfung von Berufsgruppen die zur Priorisierungsstufe 1 gehören, wie z. B. regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätiges Personal, Personal in der ambulanten Pflege und Personal in medizinischen Einrichtungen der Stufe 1 weiterhin möglich. Die Arbeitgeber interessierter impfberechtigter Personen können sich in diesen Fällen an die ihnen bekannten Kontakte zur Vergabe eines Termins an das Impfzentrum wenden. 

Ab 8. März erhalten zudem folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (inklusive Frühfördereinrichtungen)

Auch hier geht der Oberbergische Kreis über die Arbeitgeber der priorisierten Personen aktiv auf die Personen zu und stimmt die Impftermine ab.

Impfung von vorerkrankten Personen der Priorisierungsstufe 2 startet voraussichtlich Ende März

Nach aktuellen Planungen des Landes NRW sollen dann folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits-verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, ein Impfangebot erhalten (siehe § 3 der Coronavirus-Impfverordnung):

  • Personen mit Trisomie 21,
  • Personen nach Organtransplantation,
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

Weitere Vorgaben des Landes z. B. zur Terminvereinbarung liegen derzeit noch nicht vor. Die Erkrankung ist jedenfalls durch ein einfaches ärztliches Attest nachzuweisen. Eine gesonderte Antragstellung über den Oberbergischen Kreis ist nicht erforderlich!

Antrag auf Einzelfallentscheidung möglich

Personen mit Vorerkrankungen, die nicht ausdrücklich in der Priorisierungsstufe 2 oder 3 aufgezählt sind, können einen Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Kreis stellen. Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes bereits einer bestimmten Priorisierungsstufe zugeordnet sind (siehe § 3 und § 4 der Coronavirus-Impfverordnung).

Voraussetzungen für die Antragstellung sind, dass

  • die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Kreisgebiet hat und
  • ein eindeutiges ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, das nach Vorgabe des Landes NRW nicht vor dem 08.02.2021 ausgestellt sein darf. 

Sofern die Zugehörigkeit zu der Priorisierungsstufe 2 zweifelsfrei bescheinigt wird, erhält der Antragstellende einen Impftermin ab dem Zeitpunkt, an dem das Land NRW die Impfung der Gruppe der Vorerkrankten aus Stufe 2 freigibt (=voraussichtlich Ende März).

Im Oberbergischen Kreis können entsprechende Anträge ab dem 8. März 2021 unter www.obk.de/impftermin eingereicht werden.

Die Internetseite www.obk.de/impftermin wird am 8. März 2021 freigeschaltet. Der Oberbergische Kreis bittet schon jetzt um Geduld, falls die Internetseite aufgrund der zu erwartenden großen Nachfrage zeitweise nur eingeschränkt erreichbar sein sollte.

Bitte sehen Sie von Einzelanfragen auf anderen Wegen im Gesundheitsamt, Impfzentrum, Bürgertelefon oder anderen Stellen des Oberbergischen Kreises ab.

Impfung von bettlägerigen Personen mit Pflegegrad 5 in der eigenen Häuslichkeit

Das Land NRW hat darüber mit Erlass vom 01.03.2021 die Kreise dazu aufgefordert, Strukturen zur Impfung von bettlägerigen Personen mit Pflegegrad 5 in der eigenen Häuslichkeit durch die Hausärzte zu schaffen. Aufgesucht werden dürfen zunächst ausdrücklich nur bettlägerige Personen mit Pflegegrad 5. In diesen Fällen können ebenfalls bis zu zwei Personen in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person geimpft werden. Der Oberbergische Kreis wird die hierfür erforderliche Abstimmung zeitnah zwischen dem Impfzentrum und der Hausärzteschaft koordinieren und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abstimmen.

Impfungen weiterer Personen der zweiten Priorisierungsstufe

„Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten“, gab Minister Karl-Josef Laumann gestern in einer Pressekonferenz bekannt.

Quelle: Oberbergischer Kreis – Stand: 02.03.2021