Jugendstadtrat wählt neuen Vorstand

Konstituierende Sitzung des Gremiums fand per Zoom-Konferenz statt

„Wenn wir keinen Jugendstadtrat hätten, müssten ihn erfinden“: Mit diesen Worten begrüßte Oberbürgermeister Tim Kurzbach bei der konstituierenden Sitzung die Mitglieder des zwölften Jugendstadtrates. Er sei „stolz, dass wir in der Klingenstadt so engagierte Jugendliche haben, die nicht alles besser wissen wollen, sondern selbst mit anpacken, um unser Solingen immer besser zu machen“.

Erstmalig in der Geschichte des Jugendstadtrates fand die konstituierende Sitzung rein digital statt. Zum Vorsitzenden wurde Alexander Erkelenz gewählt. Den Vorstand komplettieren Sinja Waldmann, Désirée Barretta, Taha Kaya und Christos Konstantinidis. Letztgenannter, der mit 14 Jahren der jüngste Jugendstadtrat der aktuellen Legislaturperiode ist, wird das Gremium zudem im Jugendhilfeausschuss vertreten. Zu seiner Stellvertreterin wurde Tabitha Brandt gewählt. In der nächsten Sitzung am kommenden Montag werden die weiteren Vertreter:innen für Ausschüsse, Beiräte und Bezirksvertretungen sowie die Mitglieder der Projektgruppen bestimmt.

OB Kurzbach bot den Jugendlichen nicht nur seine Zusammenarbeit für die anstehenden drei Jahre an, sondern warb auch darum, „uns in Politik und Verwaltung häufiger mal auf die Füße zu treten“. Denn die besten Ideen entstünden, wenn man sich mit anderen zusammensetze und gemeinsam nach Lösungen suche.

Quelle: Stadt Solingen

Gewerbesteuer: Antrag jetzt stellen!

Vorauszahlung ist am 15. Februar fällig

Am 15. Februar werden die ersten Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021 fällig. Stadtkämmerer Ralf Weeke empfiehlt allen Gewerbetreibenden dringend, den letzten Gewerbesteuerbescheid noch einmal anzuschauen und zu prüfen, ob die dort genannte Vorausszahlung auch für 2021 noch korrekt ist oder angepasst werden muss.

Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben viele Steuerpflichtige coronabedingt einen Herabsetzungsantrag gestellt, dem aber nur für 2020 entsprochen wurde. Im neuen Jahr wird also wieder die höhere Vorauszahlung fällig. Ein Herabsatzungs- oder Stundungsantrag muss deshalb bei Bedarf jetzt neu gestellt werden. Das Antragsformular ist online verfügbar: https://www.solingen.de/de/dienstleistungen/gewerbesteuer-corona/

Das ausgefüllte Formular kann gerne per E-Mail oder Fax an den Stadtdienst Steuern übermittelt werden:

  • E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
  • Fax: 0212 – 290 3606

Wer ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss ich mit dem Antrag besonders beeilen: Der Abbuchungsauftrag wird am Abend des 9. Februar an die Banken übermittelt.

Quelle: Stadt Solingen

Wie Corona das Sterben verändert

Im ersten Jahr der Coronapandemie starben in Deutschland mehr als 50.000 Menschen durch das oder mit dem Virus. Und dieser Tod durch oder mit Corona findet häufig hinter verschlossenen Türen und in der Einsamkeit statt.

„ZDFzoom“ fragt: Wie gehen die Menschen damit um? Die Doku „Das Virus und seine Opfer – Wie Corona das Sterben verändert“ beleuchtet diese Frage am Mittwoch, 3. Februar 2021, 22.45 Uhr, im ZDF. Der Film von Nicola Albrecht und Susann von Lojewski steht ab Dienstag, 2. Februar 2021, 15.00 Uhr, in der ZDFmediathek zur Verfügung.

„Ich habe geweint und gedacht, wo bleibt die Menschlichkeit an der Stelle? Wo bleibt die Würde?“

Celine Pinkau, Intensivpflegerin aus Senftenberg

Die beiden Reporterinnen gehen der Frage nach, wie sich das Sterben durch Corona verändert. Sie haben mit Angehörigen gesprochen, wie Manu, der seine Verlobte Brittanya sehr jung durch Corona verloren hat – sie wurde gerade mal 29 Jahre alt. Noch von ihrem Krankenbett aus hatte die Rapperin über Instagram sich und ihren Fans Mut gemacht, den Kampf gegen die Krankheit gewinnen zu können. Wenige Tage später war sie tot.

Eine Intensivpflegerin auf einer COVID-19-Station im Klinikum München. Foto: ZDF / Kevin Radünz
Eine Intensivpflegerin auf einer COVID-19-Station im Klinikum München. Foto: ZDF / Kevin Radünz

Ralf Brepohl verlor seine Mutter und fragt sich seitdem, ob er es war, der sie angesteckt hat, denn das würde er sich nie verzeihen können. Oft sind Intensivpflegerinnen und -pfleger die Letzten, die an Corona erkrankte und sterbende Menschen begleiten dürfen. Und auch wenn sie es gewohnt sind, geraten sie bei COVID-19 an ihre Grenzen. Pflegerin Celine Pinkau aus Senftenberg beschreibt den Moment, als sie zum ersten Mal einen lieb gewonnenen Patienten in einem seuchensicheren Leichensack verpacken musste. „Ich habe geweint und gedacht, wo bleibt die Menschlichkeit an der Stelle? Wo bleibt die Würde?“, berichtet sie. Nicht immer können Seelsorger wie Stefan Pfeifer im Klinikum die Angehörigen trösten. Er hat Sorge, dass sie in eine große emotionale Not geraten, wenn sie sich nicht verabschieden können.

Der Film erzählt, wie Corona die Sterberituale verändert und was sich tun lässt, um auch in Zeiten von Corona das Sterben so würdevoll wie möglich zu gestalten.

Stockder Stiftung: Zweite Corona-Schutzimpfung

Pflegeeinrichtung Stockder Stiftung hat zweite Coronaschutz-Impfung erhalten. Mobiles Impfteam unter der Führung von Dr. Christoph Manske setzt 138 Zweitimpfungen.

Heute haben 63 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 62 Mitarbeitende der Alten- und Pflegeeinrichtung Stockder Stiftung mit der Gabe der zweiten Biontech/Pfizer-Impfdosis den vollen Impfschutz gegen das Coronavirus erhalten. Gleiches gilt für 13 weitere Personen der Impfkategorie 1: allesamt Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Feuerwehr beziehungsweise Mitglied des Impfteams (Impfarzt, Führungsdienst der Feuerwehr sowie Verwaltungskraft der Feuerwehr). Morgen werden zum letzten Mal Remscheider Alten- und Pflegerichtungen für die allgemeine Erstinjektion angesteuert.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Masterplan für eine Bibliothek der Zukunft

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 9. März 2021 und für die Sitzung des Rates am 22. April 2021.

Masterplan für eine Bibliothek der Zukunft

Beauftragung und Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die bestmögliche Realisierung der Bibliothek der Zukunft für Remscheid

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Humpert,

die Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNE und FDP bitten Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Gremiensitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt
    • a) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung den aktuellen Stand der Überlegungen zur Entwicklung der Bibliothek zu einem so genannten „Dritten Ort“, also einem offenen, gemeinsamen Ort der Kommunikation, vorzustellen.
    • b) unter Hinzuziehung externer Expertise zu prüfen, ob die Entwicklungsziele für die Bibliothek am derzeitigen Standort im Gebäude Scharffstraße 4-6 umgesetzt werden können oder ob dies besser an einem alternativen Standort, beispielsweise an der Alleestraße, möglich ist.
      Die Prüfung beinhaltet neben den konzeptionellen Aspekten ausdrücklich auch eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit und berücksichtigt die städtebauliche Perspektive im Sinne des Revitalisierungskonzepts für die Innenstadt und der aktuellen Überlegungen für die Zukunft der Alleestraße.
  2. Zu diesem Zwecke werden im Haushalt 2021/2022 einmalig Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Eine konsumtive Ermächtigungsübertragung in Höhe der zum Jahresabschluss ggf. nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2021 auf das Folgejahr 2022 ist sicherzustellen.

Begründung

In Konkretisierung des einstimmig gefassten Beschlusses des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung vom 16.06.2020 zur Drucksache 15/7200 ist es aufgrund der daraus resultierenden Anforderungen aus Sicht der Antragstellenden erforderlich, die erforderlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen unter Zuhilfenahme externer Expertise durchzuführen.

Unter Heranziehung von Vergleichswerten für die Beauftragung entsprechender Betrachtungen bzw. Begutachtungen halten die Antragstellenden einen einmaligen Aufwandsansatz in Höhe von 50.000 Euro für realistisch und angemessen. Dieser Aufwandsansatz wäre im Rahmen der noch ausstehenden Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2021/2022 entsprechend zu berücksichtigen.

Auf Basis der Genehmigung dieses Haushaltes durch die Kommunalaufsicht ist die Beauftragung der externen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, für deren Durchführung ein Zeitraum von max. sechs Monaten angemessen erscheint. Für den Fall, dass sich aus pandemiebedingten und/oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen ergeben sollte, dass das Projekt nicht im Jahr 2021 zum Abschluss gebracht werden kann, ist vorsorglich eine konsumtive Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr vorzusehen, um keinen Projektstillstand zu erzeugen.

Zwischenzeitliche Sachstandsberichte und das schlussendliche Ergebnis dieser Betrachtungen sind den fachlich zuständigen Ausschüssen durch die Verwaltung vorzulegen.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Beauftragung und des Umfangs der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird u. a. auf die begründenden Ausführungen der DS 15/7200 zzgl. der in der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 16.06.2020 hierzu festgehaltenen Ausführungen verwiesen, die hierfür insoweit maßgeblich sind.

gez. Sven Wolf, Fraktionsvorsitzender
gez. Ursula Wilberg, Sprecherin im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. Markus Kötter, Fraktionsvorsitzender
gez. Mathias Heidtmann, Sprecher im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. David Schichel, Fraktionsvorsitzender
gez. Beatrice Schlieper, Sprecherin im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

gez. Sven Chudzinski, Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Stamm, Sprecher im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

Unbelehrbarer Wiederholungstäter erneut aufgefallen: Pkw sichergestellt

Heute (02.02.) ist dem Verkehrsdienst der Polizei RheinBerg ein unbelehrbarer Autofahrer ins Netz gegangen.

Wie wir kürzlich berichtet haben, war der 32-jährige Bergisch Gladbacher am 27.01. mit einem VW gefahren, obwohl er nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und unter Drogeneinfluss stand. Auch heute um 11:45 Uhr stand er unter Drogeneinfluss, als er auf der Paffrather Straße angehalten wurde.

Ein Drogenvortest verlief erneut positiv auf THC, Amphetamine und Methamphetamine. Seine Fahrerlaubnis hat der Mann selbstverständlich immer noch nicht zurückerlangt.

Da sich der Mann als unbelehrbar zeigte, wurde sein Pkw sichergestellt, um die Weiterfahrt zu unterbinden. Über die Staatsanwaltschaft wird zudem in Kürze beantragt, den Pkw im Strafverfahren einzuziehen. Nun erwartet ihn ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss. Falls die Staatsanwaltschaft zustimmt, kommt als Nebenstrafe die Einziehung seines Pkw hinzu.

Da bei ihm auch eine kleine Menge an Betäubungsmitteln gefunden wurde, wurde noch eine Strafanzeige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln geschrieben. (ct)

Weißer Mitsubishi gestohlen

Ein weißer Mitsubishi Space Star ist am Montagabend (1. Februar) auf dem Edeka-Parkplatz an der Kölner Straße in Bergneustadt gestohlen worden.

Der Fahrer hatte den Mitsubishi mit den Kennzeichen GM – AA 130 gegen 20.00 Uhr auf dem Parkplatz abgestellt, aber den Fahrzeugschlüssel im Auto belassen. Diesen Umstand nutzte ein bislang unbekannter Dieb – als der Geschädigte nach etwa 20 Minuten wieder zum Abstellort zurückkehrte, war der Wagen verschwunden.

Hinweise

Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat Gummersbach unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Kontaktbeschränkung wird verlängert

Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat entschieden, die bestehende Kontaktbeschränkung für den privaten Raum zunächst bis zum 05.02.2021 zu verlängern.

Oberbergischer Kreis. Im Oberbergischen Kreis dürfen sich auch weiterhin im öffentlichen und privaten Raum nur Personen eines Hausstands und eine weitere Person treffen. Die Kontaktbeschränkung, die die Corona-Schutzverordnung NRW für den öffentlichen Raum vorgibt, wird im Oberbergischen Kreis auch weiterhin auf den privaten Raum ausgeweitet. Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises hat heute in Abstimmung mit dem Land entschieden, die Maßnahme bis einschließlich 05.02.2021 zu verlängern. Der Oberbergische Kreis veröffentlicht noch heute eine Allgemeinverfügung dazu (www.obk.de/corona-av).

Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren, ist nach wie vor erforderlich, um Neuansteckungen zu verhindern und einen erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern. „Das gilt ganz besonders, weil nun auch im Oberbergischen Kreis die britische Virusmutante B.1.1.7. in einem ersten Fall nachgewiesen wurde. Diese Mutante gilt als besonders ansteckend,“ gibt Landrat Jochen Hagt bekannt. Die weiteren Entwicklungen blieben abzuwarten.

Wie berichtet, wurde bereits Mitte Januar 2021 im Oberbergischen Kreis in 14 Fällen die Virusmutante H69/V70 nachgewiesen. Diese Mutante wurde unter anderem in Dänemark auf einer Nerz-Farm gefunden. Auch zukünftig führt der Oberbergische Kreis in enger Zusammenarbeit mit der Virologie der Uniklinik Köln und weiteren Laboren Untersuchungen auf Virus-Mutanten im Oberbergischen Kreis durch.

Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises berät am kommenden Freitag (05.02.2021) darüber, ob die Kontaktbeschränkung für den privaten Raum weiter aufrechterhalten wird.

FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen

Der Oberbergische Kreis veröffentlicht heute eine weitere Allgemeinverfügung, die bis einschließlich 14.02.2021 gültig ist  (www.obk.de/corona-av). Sie richtet sich an Pflegeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe. In diesen Einrichtungen wird wieder eine umfassende FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Diese gilt, wenn ein laborbestätigter Fall nachgewiesen wird. Der Oberbergische Kreis hatte in seiner derzeit gültigen Allgemeinverfügung vom 25.01.2021 zunächst auf diese Regelung verzichtet, weil zwischenzeitlich bundesweit und landesweit geltende Vorgaben gemacht worden waren. „Diese Vorgaben sind nicht so weitgehend, wie wir sie jetzt erneut einführen. So gilt die Pflicht auch für Kontakte unter den Beschäftigten oder zu Dritten, wenn in einer Einrichtung eine Person positiv getestet worden ist“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Hintergrund der Entscheidungen

Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist. „Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis ist weiter gesunken und liegt heute bei 98,9. Wenngleich sich die Inzidenz aktuell in die richtige Richtung bewegt, gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass wir das durch das Land vergebene Ziel ohne die Fortsetzung der Kontaktbeschränkung erreichen können“, sagt Landrat Jochen Hagt.

Frühere Bundesbahndirektion: Zentraler Service und Stärkung der Innenstadt

Der Umzug wichtiger Verwaltungseinheiten in die ehemalige Bundesbahndirektion wird konkreter: Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat jetzt ein konkretes Nutzungskonzept vor und möchte die Umsetzungsplanung und die Verhandlungen zum Mietvertrag durch externe Fachleute begleiten lassen.

Deshalb steht das Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 1. März. Der Rat hatte im Februar vorigen Jahres dem Umzug grundsätzlich zugestimmt. Demnach sollen in der früheren Bundesbahndirektion Teile des Jugendamtes, des Stadtbetriebes Schulen, des Schulamtes und des Sozialamtes untergebracht werden. Das Straßenverkehrsamt, der Bezirkssozialdienst Elberfeld und das Einwohnermeldeamt (ausgenommen die Bürger-Büros) sollen komplett dort einziehen. Sie sollen als zentraler, gut erreichbarer und moderner Standort gebündelt die Dienstleistungen der Stadt für die Bürger anbieten – nicht mehr orientiert nach einzelnen Ämtern sondern nach dem sogenannten Lebenslagenprinzip. Neben den städtischen Leistungseinheiten sollen auch das Jobcenter und die School of  Education der Bergischen Universität mit einziehen und so den Standort  zusätzlich aufwerten.

Der Rat entscheidet

Die Stadt will im Gegenzug durch Verkauf oder Abmietung der jetzt noch unterschiedlichen Standorte nicht nur den Service zu verbessern, sondern auch Einsparungen zu erzielen, die dann wiederum eine weitgehende Gegenfinanzierung für die Miete am zentralen Standort Döppersberg sicherstellen würden. Wie hoch unter dem Strich die jährliche Mehrbelastung wäre, soll jetzt mithilfe externer Experten konkret geprüft und mit dem Vermieter verhandelt werden. Der aktuelle Arbeitsauftrag sieht ausdrücklich auch vor, dass nach Prüfung aller Fakten auch das Ergebnis stehen kann, keinen Mietvertrag abzuschließen. Am Ende entscheidet der Rat.

Für Oberbürgermeister Uwe Schneidewind ist die Bundesbahndirektion ein Schlüsselprojekt: „Die kraftvolle Revitalisierung dieser stadtbildprägenden Immobilie unmittelbar am Döppersberg würde das neue Eingangstor unserer Stadt noch einmal ganz gewaltig aufwerten und viel zusätzliche Frequenz in diesen zentralen Bereich bringen. Ein weiter dauernder Leerstand an dieser Stelle ist eine schreckliche Vorstellung angesichts der positiven Entwicklung des gesamten Umfeldes, vom Empfangsgebäude des Hauptbahnhofes über das Köbo-Haus und den Schwebebahnhof bis zum Wupperpark mit dem Marketing-Pavillon, dem Café Cosa und dem Bunker. Ein erfolgreicher Abschluss wäre ein zentraler Schritt in der Kulisse meines Zukunftsprogramms für unsere Stadt:  ein perfekter Impuls für die Zukunftsaufgabe multifunktionale Innenstadt. Wir wollen die Innenstädte zu lebendigen Zentren machen. Das erreichen wir mit optimierten Service-Angeboten und mit mehr Menschen, die die Nachfrage nach Angeboten des Einzelhandels, der Gastronomie und anderer Dienstleistungen erhöhen. Elberfeld kann eine der attraktivsten multifunktionalen Innenstädte Deutschlands zu werden – in einer engen Kopplung von Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Kultur, Freizeit und Erholung.“

Der Busbahnhof Wuppertal Hauptbahnhof am Döppersberg. Foto: Sascha von Gerishem
Der Busbahnhof Wuppertal Hauptbahnhof am Döppersberg. Foto: Sascha von Gerishem

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig, in dessen Zuständigkeit die Planungen fallen, betont: „Die Bundesbahndirektion ermöglicht einen Quantensprung im Bürgerservice. Gleichzeitig schafft sie moderne Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiterinnen, zum Beispiel mit  Desk-Sharing und mobiler Arbeit oder Abläufen  nach dem Lebenslagenprinzip, also ein Beispiel für die moderne Arbeitsorganisation, die wir in der gesamten Verwaltung umsetzen wollen.“ Ihre Realisierung bedeute daher nicht, dass andere Verwaltungsstellen bei der Modernisierung auf der Strecke blieben. „In Kooperation mit dem Jobcenter könnten in der Bundesbahndirektion – wie vorbildlich im „Haus der Integration“ schon umgesetzt – Service-orientierte Frontoffice-Zonen entstehen. Dies ist aber noch lange nicht alles. Die Neuorganisation und Digitalisierung umfasst alle Verwaltungsbereiche –  zum Beispiel mit der digitalen Eingangspost und der elektronischen Akte. Auch für das Rathaus in Barmen und das Verwaltungshaus in Elberfeld sind mit zentralen Eingangszonen für die Angebote der Stadt Neuerungen geplant, die den Service verbessern sollen. Zudem wird Wuppertal seine Vorreiterrolle als Digitale Modellkommune weiter ausbauen und intensivieren.“ 

Bereits erfolgt ist eine erste Machbarkeitsuntersuchung. In ihr wurde durch eine Beratungsgesellschaft in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern und Leistungseinheiten ermittelt, welche Raum-Bedarfe bestehen, wie groß die zu erwartenden Besucherströme sind und welche Funktionalität der neue Standort haben muss.

Wenn der Rat zustimmt, geht die Verwaltung jetzt in die Umsetzungsplanung und in die Verhandlungen zum Mietvertrag. Dafür veranschlagt sie Kosten in Höhe von 180.000 Euro für die Planungen und 110.000 Euro für die rechtliche Begleitung der Mietverhandlungen. 

Weiterbetrieb der Kinderärztlichen Praxis Lüttringhausen

Mit vereinten Kräften wurde zum Ende des letzten Jahres zwischen der Diakonie Bethanien und der Stadt Remscheid eine Kooperation zum Erhalt der kinderärztlichen Praxis in der Richthofenstraße 21 möglich. So konnte die zum 31.12.2020 schon geplante endgültige Praxisschließung vermieden und der Betrieb in den ersten Wochen des laufenden Jahres unverändert fortgesetzt werden. Die ärztliche Besetzung ist bereits gesichert, weitere medizinische Fachangestellte werden in den nächsten Tagen eingestellt.

„Die gemeinsame Kooperation verläuft bereits sehr vertraut und partnerschaftlich“, so der Gesundheits- und Jugenddezernent Thomas Neuhaus und der Stellvertretende Geschäftsführer des MVZ Bethanien Kai Goetze unisono.

Vorübergehende Schließung bis März

Die bisherigen Praxisräume müssen in der letzten Januarwoche geräumt werden, eine Verlängerung des Mietverhältnisses war nicht weiter möglich. In der Gertenbachstraße 35 konnten neue Praxisräume gefunden werden, die allerdings noch einiges an Umbauarbeiten erfordern. Als ehemalige Zahnarztpraxis müssen in der Gertenbachstraße unter anderem Wasseranschlüsse aus der Mitte der Räume rückgebaut werden. Frühestens zum 1. März, spätestens zum 15. März sollen die neuen Räume erneut in Betrieb genommen werden. Im ersten Schritt werden dabei Bestandsmöbel Verwendung finden – in den folgenden Wochen soll eine komplett neue Praxisausstattung folgen. Für Notfälle und nicht aufschiebbare U-Untersuchungen stehen die Remscheider Kolleginnen und Kollegen aller Praxen nach Möglichkeit zur Verfügung. Die gilt nicht zuletzt auch für die Praxis für Kinder- und Jugendmedizin in der Peterstraße 20, die gemeinsam mit dem Sana Klinikum und der Stadt Remscheid betrieben wird und am 1.2.2021 seine Arbeit wieder aufnimmt. Auf den Internetseiten der Stadt (www.remscheid.de) sowie des MVZ Bethanien (www.mvz-bethanien.de/kinderarzt) finden Interessierte jeweils aktuelle Informationen. Dort wird in Kürze unter anderem veröffentlicht, ab wann Termine für die Gertenbachstraße vereinbart werden können.