Handyraub in der Innenstadt

Auf der Sauerbreystraße Ecke Hansastraße in Solingen forderten Mittwochabend, 28. Oktober 2020 gegen 18:30 Uhr, drei jugendliche Täter zwei Minderjährige (12 und 13 Jahre alt) auf, ihr Mobiltelefon auszuhändigen.

Als der 12-Jährige sein Handy aus der Tasche nahm, entriss es ihm einer der Täter und schrie das Opfer aggressiv an, um den Entsperrcode des Mobiltelefons zu erhalten. Nachdem der 12-jährige Solinger ihm auch den Code nannte, flüchtete das Trio über die Hansastraße.

Hilfe von Passanten

Ein Passant wurde auf die Situation aufmerksam und nahm gemeinsam mit den Opfern die Verfolgung der Täter auf. Der 27-Jährige konnte den 13-jährigen Haupttäter auf der Mozartstraße stellen und hielt ihn bis zum Eintreffen der hinzugerufenen Polizei fest. Das Handy konnte noch vor Ort an den 12-Jährigen zurückgegeben werden. Die Beamten ermittelten im Anschluss auch die zwei Mittäter. Das Trio erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Räuberischer Erpressung. (hm)

Kein Remscheider Weihnachtstreff 2020

Der Veranstalter des Remscheider Weihnachtstreffs, Marcel Müller, und die Stadtverwaltung Remscheid bedauern es sehr, dass der beliebte Remscheider Weihnachtstreff in diesem Jahr nicht stattfinden kann. Die derzeit stetig steigenden Corona-Infektionszahlen und die sich hieraus ergebenden Vorgaben und Einschränkungen der Bundes- und Landesregierung sowie die wirtschaftlichen Risiken für den Veranstalter lassen eine Corona-konforme Durchführung des Weihnachtsmarktes in 2020 nicht zu.

Marcel Müller verdeutlicht, dass bis zuletzt im engen Austausch mit der Stadtverwaltung an Corona-gerechten Durchführungskonzepten gearbeitet wurde, welche sich letztlich aber nicht umsetzen lassen.

Veranstalter und Stadtverwaltung betonen die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und sehen dem Remscheider Weihnachtstreff in 2021 in gewohnter Form inklusive der großen Eisbahn mit Freude entgegen.

Umstellung der Heizungsanlagen auf Winterzeit

Wer seine Heizungsanlage im Blick hat, spart Energie und Geld.

Am 25. Oktober sind die Uhren von drei auf zwei Uhr auf Normalzeit zurückgestellt worden. Während viele technische Geräte die Umstellung längst automatisch vollziehen, sollte die Zeitschaltuhr der Heizungsanlage auf jeden Fall überprüft werden. Ist diese noch auf Sommerzeit programmiert, springt die Heizung morgens eine Stunde früher an als nötig.

„Zu Beginn einer neuen Heizperiode ist es immer wichtig, einen kurzen Check-Up des Heizsystems vorzunehmen“, empfiehlt Monika Meves von der Stadt Remscheid. „Neben der Zeitschaltuhr sollten Sie auch die Heizungspumpe überprüfen, den Wasserdruck im Heizkreislauf kontrollieren und gegebenenfalls die Heizkörper entlüften.“ All diese Maßnahmen helfen letztlich Energie und damit Kosten zu sparen.

Der Schornsteinfeger prüft regelmäßig Abgase und nimmt eine Immissionsschutzmessung vor. Dennoch wird geraten, die Heizungsanlage einmal im Jahr von einem Fachbetrieb warten und reinigen zu lassen. Auch diese Leistung kann sich positiv auf den Verbrauch und die Lebensdauer der Anlage auswirken.

Energieeffizienz und Wärmenutzung sind zentrale Themen des Internetportals ALTBAUNEU, das neben der Sanierung von Altbauten auch umfassend über die Möglichkeiten der Heizungsoptimierung informiert.

Weitere Informationen gibt es unter www.alt-bau-neu.de/remscheid.

Ein kostenfreies Infopaket mit Informationen zur Heizungsoptimierung und eine Anleitung zur Heizungsentlüftung inklusive Heizungs-Entlüfter-Schlüssel erhalten interessierte Personen bei der Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt, Monika Meves, Telefon (02191) 16 33 13 und E-Mail umweltamt@remscheid.de.

29.10.2020: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 313 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 1.003 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 670 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 20 Menschen sind leider verstorben.

Fälle1.003
Fälle/100.000 EW900,9
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW206,6
Todesfälle20
Einwohnerzahl111.338
Aktualisierung29.10.2020, 00:00
Meldung des RKI.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 585 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen.

Die Krankenhäuser vermelden 29 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter acht intensivpflichtige Behandlungen, Stand 29.10.2020 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

DOC: Unverständnis bei der Stadt

OVG NRW erklärt Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam. Stadt und Investor gehen in Revision.

Das OVG NRW hat heute den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam erklärt. Die Stadt Remscheid bedauert diese Entscheidung, die auf einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht. Diese konnte logischerweise im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden.

Die Stadt Remscheid hat hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.

Noch schwerer ist dabei zudem für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend anwendet. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.

Künftig erschwerte Stadtentwicklungsplanung

Mit dieser Entscheidung wird eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung noch schwerer bis unmöglich, da eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Baurecht in den Bauleitplanverfahren nicht vorhersehbar ist und entsprechend berücksichtig werden kann.

Positiv ist, dass das OVG die Revision gegen das Urteil zugelassen hat. Damit eröffnet das OVG auch von sich aus eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht.

Investor und Stadt Remscheid haben heute gemeinsam erklärt, in Revision gehen zu wollen. Gemeinsam mit dem Investor wird die Stadt Remscheid außerdem weitere Schritte prüfen und abstimmen.

Die vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung des OVG NRW keinerlei Rolle gespielt.

Erden Ankay-Nachtwein zur Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion gewählt

Nach sechsjähriger Abstinenz ist ein Ratsmitglied aus Lüttringhausen wieder in den Vorstand der SPD-Ratsfraktion gewählt worden. Erden Ankay-Nachtwein, die bei der Kommunalwahl am 13. September für den Wahlbezirk Klausen-West direkt in den Rat der Stadt Remscheid gewählt worden war, wurde zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und wird in den kommenden fünf Jahren mit an der Spitze der 20-köpfigen SPD-Ratsfraktion stehen.

Erden Ankay-Nachtwein ist pensionierte Grundschullehrerin und seit mehreren Jahrzehnten im Schulausschuss aktiv. Darüber hinaus ist die langjährige Gewerkschafterin seit 2014 Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Remscheid. Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurde sie auch in die Bezirksvertretung Lüttringhausen gewählt.

Im Kommunalwahlkampf hatte Ankay-Nachtwein unter anderen mit den Themen Bildungschancen, flächendeckender Ausbau von Kindertagesstätten und für einen qualitativen und nachhaltigen Ausbau der schulischen Betreuungsangebote geworben.

„Wir freuen uns, dass wir als Lüttringhauser SPD künftig an der Spitze der Ratsfraktion vertreten sein werden“, nahm die Vorsitzende der SPD-Ortsvereins Lüttringhausen, Dr. Gerhilt Dietrich, die Wahl von Ankay-Nachtwein erfreut zur Kenntnis.

Für Dietrich gibt die Wahl von Erden Ankay-Nachtwein einen Trend wieder, der sich in einer steten Bedeutungszunahme der Lüttringhauser SPD widerspiegelt. „Bei der Kommunalwahl haben wir als Lüttringhauser SPD drei von vier Wahlbezirken direkt gewonnen und ein sehr gutes Ergebnis bei der Wahl zur Bezirksvertretung erzielt. Die Lüttringhauser SPD ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Team, das gut zusammenarbeitet. Das werden wir auch in den kommenden Jahren“, so Dietrich.

Vier Einbrüche in Wuppertal

In den Mittagstunden des 27.10.2020 gelangten Unbekannte in eine Wohnung in der Marienstraße und stahlen Bargeld sowie ein Mobiltelefon. An der Märkische Straße blieb es in der Nacht vom 25.10.2020 zum 26.10.2020 bei einem Einbruchversuch. Die Täter scheiterten bei dem Versuch, eine Wohnung gewaltsam zu öffnen. An der Horather Straße wurde ein Einfamilienhaus zum Ziel von Einbrechern. Am späten Nachmittag des 27.10.2020, gelangten sie in die Wohnräume. Die Ermittlungen zur Beute sind noch nicht abgeschlossen. Im Laufe des 27.10.2020 gelangten Straftäter in eine Wohnung in der Mirker Straße. Angaben zum Diebesgut liegen noch nicht vor.

Zeugen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Einbruch in Raststätte

In der Nacht vom 26.10.2020 zum 27.10.2020, öffneten bislang Unbekannte eine Raststätte an der Ohligser Heide. Aus den Räumen stahlen sie Bargeld.

Zeugen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Digitalisierungsausschuss kommt

Die Freien Demokraten begrüßen die Einrichtung eines Ausschusses, der die Zuständigkeit für die Digitalisierung erhalten wird. Damit wird diesem wichtigen Thema in der Arbeit der kommenden Jahre eine zentrale Stellung zukommen.

Fraktionsvorsitzender Sven Chudzinski sieht damit eine Forderung der Freien Demokraten erfüllt: „Wir haben uns dafür eingesetzt, die Digitalisierung an zentraler Stelle in der künftigen Rats- und Ausschussarbeit zu verankern. Der Hauptausschuss wird in der nächsten Wahlperiode für die Digitalisierungsstrategie zuständig sein und damit das Thema Digitalisierung in seinem Bereich bündeln. Gleichzeitig fanden wir es wichtig, die Fachausschüsse weiter einzubeziehen. Die Digitalisierung an Schulen etwa sollte auch weiterhin im Schulausschuss diskutiert werden.“

Aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten wird der hohe Stellenwert, den die Digitalisierung damit auch in der laufenden Arbeit erhält, dem Thema gerecht: „Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Dazu gehört es, die Verwaltung einfacher, schneller, kundenfreundlicher und damit leistungsstärker aufzustellen. Die Einrichtung einer zeitgemäßen digitalen und technischen Infrastruktur in den Remscheider Schulen beschäftigt uns zurecht. Aber auch in anderen Bereichen, wie dem ÖPNV, können wir digitale Technologien nutzen, um Herausforderungen zu begegnen“, so Chudzinski.

Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in Lennep

Tante Paula entpuppte sich beim Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in der Stadtkirche Lennep als Publikumsliebling.

Vor knapp neun Monaten führte das Ehepaar Geßner in der evangelischen Stadtkirche zu Lennep den von Johannes Geßner komponierten Liederzyklus „Wenn jener Tag kommt“ auf. Der ernste Hintergrund der Kompositionen war der koreanische Widerstand gegen die japanische Besetzung des Landes vor dem 2. Weltkrieg (wir berichteten: „Johannes und Hae Min Geßner stellen Liederzyklus vor„).

Am Sonntag, dem 25. Oktober, gab es nun ein weiteres Konzert des musikalischen Paares, wenn auch ein gänzlich anderes. Schlager und Chansons rund um die 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts standen in der knapp einstündigen Mini-Revue auf dem Programm, Lieder aus der Zeit also, als schmissige Schlager noch als „Jazz“ bezeichnet wurden und der eine oder andere durchaus skurrile Text geschrieben wurde.

Hae Min Geßner singt in der Kirche vom Büsumer Keuschheitsverein

Dazu gehörte ohne Zweifel das von Ralph Benatzky komponierte Kleinod „In Büsum gibts einen Keuschheitsverein“, das Hae Min mit ihrem weittragenden Sopran songdienlich interpretierte. „Ich habe hier in der Kirche schon viel gesungen“, erzählte die Sängerin, „Bach-Kantaten, Schubert-Lieder und ähnliches. Aber so etwas noch nie.“ Das erfreulich zahlreiche Publikum äußerte seine Begeisterung durch anhaltenden Beifall.

Ein weiteres Highlight des Konzertes war das 1928 vom Odeon-Tanzorchester durchaus berühmt gemachte „Tante Paula liegt im Bett und ißt Tomaten“, das Ohrwurmcharakter hat und das man deshalb schwer wieder aus den Gehörgängen entfernen kann. Dazu ist der Text nicht nur schräg, sondern auch witzig.

Ohrwurm als Zugabe

Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs
Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs

Aber auch moderate Töne gab es im Konzert. Einige Operettenmelodien erklangen, so der Robert-Stolz-Walzer „Zwei Herzen im Dreivierteltakt“ oder „Im Salzkammergut kann man gut lustig sein“, ein Lied, bei dem Hae Min bewies, dass sie sehr wohl jodeln kann. Die eher nachdenklichen Songs „Frauen sind keine Engel (durch Margot Hielscher bekannt geworden) und „Frag‘ nicht warum ich gehe“ trugen das ihrige zur Balance des Konzertes bei.

Johannes Geßner bestach nicht nur durch erstklassiges Klavierspiel, sondern auch durch seine hin und wieder hinzugefügte zweite Stimme. Solo sang er „Ein Freund, ein guter Freund“, das man von den Comedian Harmonists kennt. Und mit „Ich tanze mit dir in den Himmel hinein“ endete die musikalische Stunde, wie sie begonnen hatte: Mit einem Walzer.

Die Konzertbesucher durften sich als Zugabe ein Lied aus dem Programm wünschen, und so lag Tante Paule mit ihren Tomaten zum zweiten Mal an diesem Abend im Bett.

Vorerst kein DOC in Lennep

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in seiner heutigen Sitzung den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil es derzeit keine Rechtsgrundlage für den aktuellen Plan gebe. Somit kann das Designer Outlet Center vorerst nicht gebaut werden.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Lenneper Areal, auf dem das DOC Designer Outlet Center entstehen sollte, für unwirksam erklärt. Eine Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen. Vertretende der Stadt Remscheid und auch des Investors McArthurGlen haben unmittelbar erklärt, dass sie die Causa vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen wollen. Eine weitere Verzögerung des Baus ist durch diesen Schritt unabwendbar.

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf Antrag eines Anwohners den Bebauungsplan der Stadt Remscheid für die Errichtung eines Designer-Outlet-Centers (DOC) im Stadtteil Lennep für unwirksam erklärt.                                               

Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines DOC mit einer Verkaufsfläche von maximal 20.000 qm sowie des dazugehörigen Parkhauses durch die Beigeladene, ein zur McArthurGlen Gruppe gehörendes Unternehmen, geschaffen werden. Der Antragsteller machte unter anderem geltend, als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks werde er durch den durch das DOC ausgelösten Kraftfahrzeugverkehr und die damit einhergehende Geräusch- und Schadstoffbelastung sowie durch die optische Wirkung des Parkhauses beeinträchtigt.

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehle eine Rechtsgrundlage dafür, die Zahl der zugelassenen Nutzungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Sondergebiet auf nur ein Einkaufszentrum zu beschränken. Daraus folge die Unwirksamkeit der Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen, die der Rat der Stadt Remscheid zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche auch der Nachbarkommunen als erforderlich angesehen habe. Auch die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig seien, um sicherzustellen, dass das DOC in einem so genannten „Village-Stil“ als für ein DOC typische Bauform errichtet werde, ließen die baurechtlichen Vorschriften so nicht zu. Sie sei daher ebenfalls unwirksam. Hieraus folge die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans.

Über die von dem Antragsteller aufgeworfenen Fragen hatte das Oberverwaltungsgericht danach nicht mehr zu entscheiden.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 10 D 43/17.NE

Weitere Informationen: Die Beklagte hat bereits im April 2017 Baugenehmigungen für die Errichtung des DOC und eines Parkhauses erteilt. Hiergegen hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.

Aktuelle Gesundheitslage führt zum Wiederaufbau des Notkrankenhauses

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Seitens des Remscheider Krisenstabes werden exponentiell steigende Fallzahlen erwartet. Auch sieht man insgesamt eine deutliche Zunahme der klinischen Fälle.

Aufgrund der zunehmenden Fallzahlen hat der Krisenstab der Stadt Remscheid heute in seiner 93. Sitzung beschlossen, das Notkrankenhaus an der Neuenkamper Straße wieder aufzubauen (Stufe 3 des Konzepts „SARS-CoV-2-Stufenkonzept zur Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten in Remscheid“, siehe Hintergrundinformation unten). Der Aufbau erfolgt ab heute durch Kräfte des Sportamtes und der Feuerwehr.

Im Gegensatz zum ersten Aufbau wird das Notkrankenhaus dieses Mal voll bestückt hergerichtet. Hierdurch kann es unmittelbar und ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden. Besetzt und betrieben wird es im Einsatzfall durch Kräfte der Berufsfeuerwehr, die alle über eine qualifizierte notfallmedizinische Ausbildung verfügen.

Das Corona-Notkrankenhaus in der Sporthalle Neuenkamp in Remscheid wird wieder aufgebaut Hier ein Bild vom Abbau. Screenshot: rs1.tv / Sinja Wappler
Das Corona-Notkrankenhaus in der Sporthalle Neuenkamp in Remscheid wird wieder aufgebaut Hier ein Bild vom Abbau. Screenshot: rs1.tv / Sinja Wappler

Zusätzliche Personalkapazitäten für die Kontaktpersonennachverfolgung in Remscheid

Als unmittelbare Reaktion auf die gestrige Ankündigung der Landesregierung, die Kommunen bei der Kontaktpersonennachverfolgung von COVID19-Infizierten mit dem Einsatz von Landesbediensteten und einer finanziellen Unterstützung stärken zu wollen (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/25-millionen-euro-fuer-die-kontaktpersonennachverfolgung-landesregierung-stellt), hat Corona-Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus das Land heute Vormittag um die Zuleitung der konkreten Förderkonditionen sowie des Budgets für Remscheid gebeten und im gleichen Zuge zehn Landesbedienstete zur Unterstützung der örtlichen Kontaktpersonennachverfolgung angefordert.

Hintergrundinformation: SARS-CoV-2-Stufenkonzept zur Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten in Remscheid

Der Krisenstab der Stadt Remscheid hat im Rahmen der aktuellen Situation ein umfangreiches Stufenkonzept zur Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten in Remscheid beschlossen. Als Orientierungshilfe diente hierbei das Grobkonzept „Infrastruktur Krankenhaus“, auf das sich der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 17. März geeinigt haben. Um diese Vorgaben zu erreichen, wurde in enger Zusammenarbeit mit allen klinischen Einrichtungen im Stadtgebiet Remscheid, unter Führung des Gesundheitsamtes der Stadt Remscheid, ein Stufenkonzept erarbeitet.

Der Fokus in diesem Konzept liegt auf der Aufrechterhaltung der Behandlungskapazitäten im Sana Klinikum Remscheid. Für Patienten mit schweren Krankheitsverläufen ist es entscheidend, ob sie in einem Krankenhaus mit Intensivkapazitäten behandelt werden oder in nachgeordneten Klinikstrukturen. Durch geschickte Patientenverteilung in den Kliniken und Steigerung der Behandlungskapazitäten im Sana Klinikum konnte dies erreicht werden.

Für den Fall, dass eine Behandlung in klinischen Strukturen nicht mehr möglich ist, hat die Stadt Remscheid weitere Kapazitäten geschaffen. Durch Angebote der örtlichen Hoteliers ist es möglich, Patienten auch in Beherbergungsstätten vorübergehend zu pflegen. Die Infrastruktur solcher Beherbergungsstätten lassen eine schnelle und unkomplizierte Pflege für eine definierte „Patientengruppe“ zu. Personell sind diese Einrichtungen mit ausgebildeten Personal wie beispielsweise Altenpflegekräften zu ergänzen.

Im Rahmen der Katastrophenvorsorge wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um bei einem „Massenanfall von Verletzten und Erkrankten“ (definierter Begriff) als Stadt handlungsfähig zu bleiben. Die Sport- und Versammlungsstätte Neuenkamp wurde daher in ein „Notkrankenhaus“ umgebaut. Hier ist die Versorgung von bis zu 100 Patienten möglich. Diese Einrichtung dient nicht der kurativen Behandlung von Patienten, die an dem Erreger SARS-CoV-2 erkrankt sind, sondern vielmehr zur vorübergehenden Versorgung krankenhauspflichtiger Patienten, bis wieder Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern frei geworden sind. Hierfür hat der Katastrophenschutz in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Remscheid umfangreiche Anschaffungen getätigt, um die vorhandene Ausstattung des Rettungsdienstes und der Feuerwehr zu ergänzen. So wurden unter anderem die Sauerstoffkapazitäten deutlich erhöht und Beatmungsgeräte des Rettungsdienstes erhielten ein Softwareupdate, so dass auch Beatmungsformen der Intensivmedizin möglich sind.

Eine Mangelressource wird in dieser Stufe das ärztliche und pflegerische Personal sein. Daher wurde das „Notkrankenhaus“ so konzipiert, dass das wenige Personal viele Patienten überwachen und durch kurze Wege versorgen kann. Bedingt durch die Brandschutz- und rettungsdienstliche Ausbildung eines Berufsfeuerwehrangehörigen wird das „Notkrankenhaus“ von diesem städtischen Personal besetzt.