DOC: Unverständnis bei der Stadt

OVG NRW erklärt Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam. Stadt und Investor gehen in Revision.

Das OVG NRW hat heute den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid für unwirksam erklärt. Die Stadt Remscheid bedauert diese Entscheidung, die auf einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht. Diese konnte logischerweise im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016, also 2 ½ Jahre vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Oktober 2019, nicht berücksichtigt werden.

Die Stadt Remscheid hat hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war.

Noch schwerer ist dabei zudem für die Stadt Remscheid nachvollziehbar, dass das OVG NRW entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2019 noch verschärfend anwendet. Eine planerhaltende Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes wäre insofern auch für den Bebauungsplan Nr. 657 der Stadt Remscheid durchaus möglich gewesen.

Künftig erschwerte Stadtentwicklungsplanung

Mit dieser Entscheidung wird eine rechtsichere Stadtentwicklungsplanung noch schwerer bis unmöglich, da eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Baurecht in den Bauleitplanverfahren nicht vorhersehbar ist und entsprechend berücksichtig werden kann.

Positiv ist, dass das OVG die Revision gegen das Urteil zugelassen hat. Damit eröffnet das OVG auch von sich aus eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht.

Investor und Stadt Remscheid haben heute gemeinsam erklärt, in Revision gehen zu wollen. Gemeinsam mit dem Investor wird die Stadt Remscheid außerdem weitere Schritte prüfen und abstimmen.

Die vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit haben bei der Entscheidung des OVG NRW keinerlei Rolle gespielt.

Erden Ankay-Nachtwein zur Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion gewählt

Nach sechsjähriger Abstinenz ist ein Ratsmitglied aus Lüttringhausen wieder in den Vorstand der SPD-Ratsfraktion gewählt worden. Erden Ankay-Nachtwein, die bei der Kommunalwahl am 13. September für den Wahlbezirk Klausen-West direkt in den Rat der Stadt Remscheid gewählt worden war, wurde zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt und wird in den kommenden fünf Jahren mit an der Spitze der 20-köpfigen SPD-Ratsfraktion stehen.

Erden Ankay-Nachtwein ist pensionierte Grundschullehrerin und seit mehreren Jahrzehnten im Schulausschuss aktiv. Darüber hinaus ist die langjährige Gewerkschafterin seit 2014 Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Remscheid. Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurde sie auch in die Bezirksvertretung Lüttringhausen gewählt.

Im Kommunalwahlkampf hatte Ankay-Nachtwein unter anderen mit den Themen Bildungschancen, flächendeckender Ausbau von Kindertagesstätten und für einen qualitativen und nachhaltigen Ausbau der schulischen Betreuungsangebote geworben.

„Wir freuen uns, dass wir als Lüttringhauser SPD künftig an der Spitze der Ratsfraktion vertreten sein werden“, nahm die Vorsitzende der SPD-Ortsvereins Lüttringhausen, Dr. Gerhilt Dietrich, die Wahl von Ankay-Nachtwein erfreut zur Kenntnis.

Für Dietrich gibt die Wahl von Erden Ankay-Nachtwein einen Trend wieder, der sich in einer steten Bedeutungszunahme der Lüttringhauser SPD widerspiegelt. „Bei der Kommunalwahl haben wir als Lüttringhauser SPD drei von vier Wahlbezirken direkt gewonnen und ein sehr gutes Ergebnis bei der Wahl zur Bezirksvertretung erzielt. Die Lüttringhauser SPD ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Team, das gut zusammenarbeitet. Das werden wir auch in den kommenden Jahren“, so Dietrich.

Zwei Verletzte und hoher Sachschaden bei Verkehrsunfall

Am Dienstag, 27. Oktober um 11 Uhr, ist es in Höhe der Einmündung Kürtener Straße / Strunder Delle im Bergisch Gladbacher Ortsteil Herrenstrunden zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Eine 69-jährige Bergisch Gladbacherin bog mit ihrem Mercedes von der Strunder Delle nach links in die Kürtener Straße (L 286) in Fahrtrichtung Bergisch Gladbach ein. Dabei übersah sie den Ford eines 21-jährigen Kürteners, der in Fahrtrichtung Kürten unterwegs war. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Einmündungsbereich.

Dabei wurde die Unfallverursacherin leicht verletzt, der Kürtener wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und verblieb dort zur weiteren Behandlung seiner Verletzungen stationär.

Der Sachschaden wird auf insgesamt 16.000 Euro geschätzt und der Mercedes wurde anschließend mit einem platten Reifen abgeschleppt. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Fahrbahn gesperrt. (ct)

Lkw-Scheibe eingeschlagen

Unbekannte haben in Bergisch Gladbach eine Autoscheibe einschlagen und ein Tabaketui gestohlen.

Ein 33-Jähriger aus Bergisch Gladbach hat am 27.10. gegen 18:30 Uhr einen Firmenwagen auf einem Parkplatz an der S-Bahnhaltestelle in der Damaschkestraße geparkt. Als er gegen 20:15 Uhr zu seinem Lkw zurückkehrte, musste er feststellen, dass die Scheibe der Beifahrertür des IVECO eingeschlagen worden war. Aus dem Lkw fehlte lediglich ein Etui gefüllt mir Tabak im Wert von etwa 5 Euro.

Hinweise und Zeugen

Wer kann Aussagen treffen oder sachdienliche Hinweise geben? Bitte an die Polizei RheinBerg unter der Rufnummer 02202 205-0 wenden.

Vier Einbrüche in Wuppertal

In den Mittagstunden des 27.10.2020 gelangten Unbekannte in eine Wohnung in der Marienstraße und stahlen Bargeld sowie ein Mobiltelefon. An der Märkische Straße blieb es in der Nacht vom 25.10.2020 zum 26.10.2020 bei einem Einbruchversuch. Die Täter scheiterten bei dem Versuch, eine Wohnung gewaltsam zu öffnen. An der Horather Straße wurde ein Einfamilienhaus zum Ziel von Einbrechern. Am späten Nachmittag des 27.10.2020, gelangten sie in die Wohnräume. Die Ermittlungen zur Beute sind noch nicht abgeschlossen. Im Laufe des 27.10.2020 gelangten Straftäter in eine Wohnung in der Mirker Straße. Angaben zum Diebesgut liegen noch nicht vor.

Zeugen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Einbruch in Raststätte

In der Nacht vom 26.10.2020 zum 27.10.2020, öffneten bislang Unbekannte eine Raststätte an der Ohligser Heide. Aus den Räumen stahlen sie Bargeld.

Zeugen gesucht und Hinweise erbeten

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, sich unter der Telefonnummer 0202/284-0 zu melden.

Digitalisierungsausschuss kommt

Die Freien Demokraten begrüßen die Einrichtung eines Ausschusses, der die Zuständigkeit für die Digitalisierung erhalten wird. Damit wird diesem wichtigen Thema in der Arbeit der kommenden Jahre eine zentrale Stellung zukommen.

Fraktionsvorsitzender Sven Chudzinski sieht damit eine Forderung der Freien Demokraten erfüllt: „Wir haben uns dafür eingesetzt, die Digitalisierung an zentraler Stelle in der künftigen Rats- und Ausschussarbeit zu verankern. Der Hauptausschuss wird in der nächsten Wahlperiode für die Digitalisierungsstrategie zuständig sein und damit das Thema Digitalisierung in seinem Bereich bündeln. Gleichzeitig fanden wir es wichtig, die Fachausschüsse weiter einzubeziehen. Die Digitalisierung an Schulen etwa sollte auch weiterhin im Schulausschuss diskutiert werden.“

Aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten wird der hohe Stellenwert, den die Digitalisierung damit auch in der laufenden Arbeit erhält, dem Thema gerecht: „Wir müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Dazu gehört es, die Verwaltung einfacher, schneller, kundenfreundlicher und damit leistungsstärker aufzustellen. Die Einrichtung einer zeitgemäßen digitalen und technischen Infrastruktur in den Remscheider Schulen beschäftigt uns zurecht. Aber auch in anderen Bereichen, wie dem ÖPNV, können wir digitale Technologien nutzen, um Herausforderungen zu begegnen“, so Chudzinski.

Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in Lennep

Tante Paula entpuppte sich beim Konzert von Johannes und Hae Min Geßner in der Stadtkirche Lennep als Publikumsliebling.

Vor knapp neun Monaten führte das Ehepaar Geßner in der evangelischen Stadtkirche zu Lennep den von Johannes Geßner komponierten Liederzyklus „Wenn jener Tag kommt“ auf. Der ernste Hintergrund der Kompositionen war der koreanische Widerstand gegen die japanische Besetzung des Landes vor dem 2. Weltkrieg (wir berichteten: „Johannes und Hae Min Geßner stellen Liederzyklus vor„).

Am Sonntag, dem 25. Oktober, gab es nun ein weiteres Konzert des musikalischen Paares, wenn auch ein gänzlich anderes. Schlager und Chansons rund um die 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts standen in der knapp einstündigen Mini-Revue auf dem Programm, Lieder aus der Zeit also, als schmissige Schlager noch als „Jazz“ bezeichnet wurden und der eine oder andere durchaus skurrile Text geschrieben wurde.

Hae Min Geßner singt in der Kirche vom Büsumer Keuschheitsverein

Dazu gehörte ohne Zweifel das von Ralph Benatzky komponierte Kleinod „In Büsum gibts einen Keuschheitsverein“, das Hae Min mit ihrem weittragenden Sopran songdienlich interpretierte. „Ich habe hier in der Kirche schon viel gesungen“, erzählte die Sängerin, „Bach-Kantaten, Schubert-Lieder und ähnliches. Aber so etwas noch nie.“ Das erfreulich zahlreiche Publikum äußerte seine Begeisterung durch anhaltenden Beifall.

Ein weiteres Highlight des Konzertes war das 1928 vom Odeon-Tanzorchester durchaus berühmt gemachte „Tante Paula liegt im Bett und ißt Tomaten“, das Ohrwurmcharakter hat und das man deshalb schwer wieder aus den Gehörgängen entfernen kann. Dazu ist der Text nicht nur schräg, sondern auch witzig.

Ohrwurm als Zugabe

Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs
Johannes Geßner und seine Gattin Hae Min brachten ungewöhnliche Stücke in die Lenneper Stadtkirche. Foto: Peter Klohs

Aber auch moderate Töne gab es im Konzert. Einige Operettenmelodien erklangen, so der Robert-Stolz-Walzer „Zwei Herzen im Dreivierteltakt“ oder „Im Salzkammergut kann man gut lustig sein“, ein Lied, bei dem Hae Min bewies, dass sie sehr wohl jodeln kann. Die eher nachdenklichen Songs „Frauen sind keine Engel (durch Margot Hielscher bekannt geworden) und „Frag‘ nicht warum ich gehe“ trugen das ihrige zur Balance des Konzertes bei.

Johannes Geßner bestach nicht nur durch erstklassiges Klavierspiel, sondern auch durch seine hin und wieder hinzugefügte zweite Stimme. Solo sang er „Ein Freund, ein guter Freund“, das man von den Comedian Harmonists kennt. Und mit „Ich tanze mit dir in den Himmel hinein“ endete die musikalische Stunde, wie sie begonnen hatte: Mit einem Walzer.

Die Konzertbesucher durften sich als Zugabe ein Lied aus dem Programm wünschen, und so lag Tante Paule mit ihren Tomaten zum zweiten Mal an diesem Abend im Bett.

Werkzeuge aus Transporter gestohlen

Um an in einem Transporter gelagerte Werkzeuge zu gelangen, haben Unbekannte in Bergneustadt das Blech einer seitlichen Schiebetür aufgeschnitten. Der Werkstattwagen einer Firma war gegen 15.30 Uhr am Montag (26. Oktober) im Bereich der Längestenstraße abgestellt worden. Als der Fahrer am nächsten Morgen zu dem Fahrzeug zurückkehrte, fehlten mehrere Elektrowerkzeuge aus dem Transporter. In das Blech der seitlichen Schiebetür hatten die Diebe ein Loch geschnitten, so dass sie anschließend die Türverriegelung manipulieren und die Türe öffnen konnten.

Eine ähnliche Beschädigung fand sich an einem weiteren Transporter, der am Montag zwischen 07.30 und 16.15 Uhr an verschiedenen Stellen in Bergneustadt geparkt war. Hier gelang es den Tätern aber nicht, den Wagen zu öffnen.

Hinweise

Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat Gummersbach unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Alarmanlage sollte sich schnell lohnen

In ein Wohn- und Geschäftshaus an der Bergischen Straße in Engelskirchen sind am frühen Mittwochmorgen (28. Oktober) Einbrecher eingestiegen; sie brachen ihr Vorhaben ab, nachdem eine erst am Vortag installierte Alarmanlage in Aktion trat. Gegen 04.20 Uhr hatte die Alarmanlage angeschlagen, nachdem Unbekannte eine Terrassentüre eines im Erdgeschoss befindlichen Büros aufgebrochen hatten. Diese trieb die Einbrecher nach bisherigen Erkenntnissen so frühzeitig in die Flucht, dass sie keine Beute machten.

Hinweise

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Mehrere Transporter aufgebrochen

Nachdem am Wochenende bereits aus Transportern in Radevormwald Werkzeuge gestohlen worden sind, waren vermutlich die gleichen Täter in der vergangenen Nacht (27./28. Oktober) in Hückeswagen aktiv. Dabei stachen die Diebe wiederum mit einem Gegenstand in die Schlösser der Hecktüren von zwei in der Fürstenbergstraße abgestellten Transportern. In einem Fall waren die Diebe erfolgreich und erbeuteten dabei sieben Elektrowerkzeuge sowie sonstiges Handwerkzeug.

In Radevormwald wurde indes noch ein weiterer Fall vom Wochenende angezeigt. Zwischen 22.30 und 23.30 Uhr am Sonntag (25. Oktober) öffneten Diebe auf die beschriebene Weise einen an der Elberfelder Straße in Bergerhof abgestellten Werkstattwagen; hierbei erbeuteten sie mehrere Bohrmaschinen und Elektrosägen.

Hinweise zu den Taten nimmt die Kriminalpolizei in Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Vorerst kein DOC in Lennep

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in seiner heutigen Sitzung den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil es derzeit keine Rechtsgrundlage für den aktuellen Plan gebe. Somit kann das Designer Outlet Center vorerst nicht gebaut werden.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Lenneper Areal, auf dem das DOC Designer Outlet Center entstehen sollte, für unwirksam erklärt. Eine Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen. Vertretende der Stadt Remscheid und auch des Investors McArthurGlen haben unmittelbar erklärt, dass sie die Causa vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bringen wollen. Eine weitere Verzögerung des Baus ist durch diesen Schritt unabwendbar.

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf Antrag eines Anwohners den Bebauungsplan der Stadt Remscheid für die Errichtung eines Designer-Outlet-Centers (DOC) im Stadtteil Lennep für unwirksam erklärt.                                               

Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines DOC mit einer Verkaufsfläche von maximal 20.000 qm sowie des dazugehörigen Parkhauses durch die Beigeladene, ein zur McArthurGlen Gruppe gehörendes Unternehmen, geschaffen werden. Der Antragsteller machte unter anderem geltend, als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks werde er durch den durch das DOC ausgelösten Kraftfahrzeugverkehr und die damit einhergehende Geräusch- und Schadstoffbelastung sowie durch die optische Wirkung des Parkhauses beeinträchtigt.

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehle eine Rechtsgrundlage dafür, die Zahl der zugelassenen Nutzungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Sondergebiet auf nur ein Einkaufszentrum zu beschränken. Daraus folge die Unwirksamkeit der Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen, die der Rat der Stadt Remscheid zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche auch der Nachbarkommunen als erforderlich angesehen habe. Auch die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig seien, um sicherzustellen, dass das DOC in einem so genannten „Village-Stil“ als für ein DOC typische Bauform errichtet werde, ließen die baurechtlichen Vorschriften so nicht zu. Sie sei daher ebenfalls unwirksam. Hieraus folge die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans.

Über die von dem Antragsteller aufgeworfenen Fragen hatte das Oberverwaltungsgericht danach nicht mehr zu entscheiden.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen: 10 D 43/17.NE

Weitere Informationen: Die Beklagte hat bereits im April 2017 Baugenehmigungen für die Errichtung des DOC und eines Parkhauses erteilt. Hiergegen hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.