Pilze suchen in schöner Landschaft

Wanderung zur Ökologie der Pilze. Diese Pilzwanderung dient nicht dem Aufsammeln essbarer Pilze! Das Körbchen muss deshalb zu Hause bleiben.

Die ergiebigen Niederschläge dieser Tage haben dazu geführt, dass etliche Pilzarten ihre Fruchtkörper ausbilden, die in ihrer Formenvielfalt und mit beeindruckenden Farben faszinierend sind.

Diplom-Biologe Jörg Liesendahl von der Natur-Schule Grund stellt bei einer Wanderung im Gebiet zwischen Grund und dem Gelpetal bei Westen die Ökologie der Pilze und ihre Bedeutung für die Abläufe in der Natur dar. Aus der Vielfalt von inzwischen weit über 200 aus dem Gebiet bekannten Pilzarten werden einige häufige und einige seltenere Pilzarten vorgestellt.

Die ökologische Pilzwanderung startet am Samstag, dem 24. Oktober 2020, um 14:30 Uhr an der Natur-Schule Grund, Grunder Schulweg 13, in 42855 Remscheid-Grund. Die Wanderung ist auch für Familien mit Kindern ab ca. 8 Jahren geeignet und wird etwa 3 Stunden dauern. Wetterfeste, ggf. auch wärmende Kleidung und wasserfeste Schuhe werden empfohlen. 

Anmeldung und Kosten

Die Teilnahme kostet für Kinder bis 15 Jahren 3,50 Euro und für Erwachsene 7,- Euro. Familien mit mehr als einem eigenen Kind erhalten einen Rabatt.

Zur Erstellung einer Corona-kompatiblen TeilnehmerInnen-Liste ist eine verbindliche Anmeldung NUR per Mail zwingend erforderlich: info@natur-schule-grund.de. Bitte geben Sie zu jedem Namen einer angemeldeten Person auch die Anschrift und eine persönliche Telefon-Nr. an.

Zeugenaufruf nach Unfall in Bergisch Born

Das Verkehrskommissariat Remscheid sucht Zeugen nach einem Verkehrsunfall auf der Bornefelder Straße am Mittwoch (14.10.2020), gegen 14:30 Uhr.

Ein LKW fuhr in Richtung Bergisch Born, als ihm in Höhe der Einfahrt Niederlangenbach in einer Linkskurve ein LKW auf seiner Fahrbahn entgegen kam. Um einen Unfall zu verhindern, lenkte der Dürener nach rechts und kam von der Fahrbahn ab. Dabei überfuhr er ein Verkehrszeichen. Der LKW des 44-Jährigen wurde bei der Kollision derart beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Es soll sich bei dem flüchtigen Fahrzeug um einen größeren LKW mit Plane handeln.

Zeugen, die Hinweise zu dem gesuchten Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich telefonisch unter der 0202-2840 zu melden. (hm)

Kleintransporter fährt in Unfallstelle – schwer verletzt

Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Köln mit Beteiligung mehrerer Fahrzeuge sind am Donnerstagmorgen (15. Oktober) der 27 Jahre alte Fahrer eines VW Jetta und seine Beifahrerin (23) schwer verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen wechselte der 27-Jährige gegen 5.10 Uhr in Höhe der Rastanlage Remscheid vom mittleren auf den rechten Fahrstreifen, fuhr dort ungebremst auf das Heck eines langsamer fahrenden Sattelzuges auf und kam auf dem mittleren Fahrstreifen zum Stehen. Ein nachfolgender Fiat-Kleintransporter kollidierte mit dem stehenden Jetta und wurde durch den Aufprall nach rechts gegen den Sattelzug geschleudert. Rettungskräfte brachten den schwer verletzten VW-Fahrer in ein Krankenhaus. Seine Beifahrerin erlitt eine Rippenprellung. Die Autobahn in Richtung Köln war bis zum Abschluss der Unfallaufnahme voll gesperrt. (al/de)

Reisenden Straftätern auf der Spur

Fahnder nehmen per Haftbefehl gesuchten Dieb fest und stellen Drogerieartikel im Wert von rund 2000 Euro sicher.

Überregional tätigen Straftätern, die in großen Teilen der Bevölkerung das Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinträchtigen, waren am Mittwoch (14.10.), Zivilfahnder aus Hessen und dem Saarland ganztägig gemeinsam auf den Hauptverkehrsrouten im Bereich der südhessischen Autobahnen auf der Spur.

Hierbei gingen den Ordnungshütern gegen 19.30 Uhr, auf der A 67 bei Lorsch, zwei Tatverdächtige eines räuberischen Diebstahls zwei Tage zuvor in Remscheid ins Netz. In einer dortigen Drogerie riss sich einer der Täter, der nun kontrollierte 31-Jähriger Fahrer des Autos, nach dem Festhalten durch eine Kassiererin los, konnte aber anschließend von der Polizei festgenommen werden. Der 31-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Remscheid später wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein weiterer an dem Diebstahl Beteiligter konnte flüchten. Ob es sich hierbei um den 32 Jahre alten Beifahrer des Mannes gehandelt hat, müssen nun die weiteren polizeilichen Ermittlungen zeigen. Der 32-Jährige dürfte sich nach derzeitigem Ermittlungsstand zudem illegal im Bundesgebiet aufhalten. Im Fahrzeug fanden die Beamten Drogerieartikel und Rasierklingen im Wert von rund 2000 Euro. Die Polizei stellte das mutmaßliche Diebesgut sicher und nahm das Duo fest. Die beiden Männer werden im Laufe des Donnerstags (15.10.) einem Haftrichter vorgeführt.

Bereits gegen 19.00 Uhr stoppten die Zivilfahnder auf der A 5 bei Weiterstadt ein Fahrzeug, mit einem 43 Jahre alten Insassen auf der Rückbank. Eine Überprüfung ergab anschließend, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen 14-fachen Diebstahls der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg über eine Geldstrafe von 2700 Euro vorlag. Der 43-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Seine Arbeitgeberin beglich später den Betrag, worauf der Festgenommene wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.

Insgesamt überprüfte die Polizei im Rahmen der Kontrolle 39 Fahrzeuge sowie 81 Personen und erstattete zudem unter anderem vier Strafanzeigen wegen Diebstahls, illegalen Aufenthalts und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Schloss Burg: Absage vom Basar der Kunsthandwerker

Auf Schloss Burg wurde der Basar der Kunsthandwerker abgesagt wurde. Folgende Begründung wurde uns vom Schlossbauverein übermittelt:

„Die aktuellen Infektionszahlen schränken die Obergrenze der max. zugelassen Besucher um ein Weiteres ein. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Zahlen in den nächsten Tagen und Wochen weiterhin verschlechtern, so dass die Gefahr einer behördlichen Absage des Marktes im Raum steht. Um uns und vor allem auch die Aussteller vor einer Schließung im laufenden Betrieb zu schützen, war eine Absage zum jetzigen Zeitpunkt die vernünftigste Lösung. Hinzu kommt, dass bereits im Vorfeld immer mehr Aussteller ihre Teilnahme abgesagt haben, dies besonders vor dem Hintergrund der Besucherbegrenzungen und der damit verbundenen finanziellen Einbußen.“

Die verkauften Tickets für den Markt können über den Anbieter Solingen-Live zurückgegeben werden und werden erstattet. Zur Durchführung des Adventsbasars konnte der Schlossbauverein zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage machen.

Ausbau des Knotenpunktes Ringstraße/Rader Straße B 51/B 229 in Lennep

Die Baumaßnahme am Knotenpunkt Ringstraße/Rader Straße tritt in die letzte Phase. Geplantes Bauende ist Ende November.

Die Kreuzung Ringstraße/Rader Straße und der Anschlussbereich Neuenteich/Rader Straße sind fertig gestellt. Die neuen Ampelanlagen werden am Freitag, 16. Oktober, in Betrieb genommen.

Die Arbeiten in der Ringstraße sind noch nicht abgeschlossen. Am Montag, 26. Oktober, erfolgt in der Ringstraße der Fahrbahnwechsel in das finale Baufeld. Zudem wird der Einmündungsbereich der Straße Am Stadion bis kurz vor der Friedrichstraße neu ausgebaut.

Bis zum Ende der Bauarbeiten bleibt die Ringstraße ab der Kreuzung Talsperrenweg/Rospattstraße bis zur Kreuzung Rader Straße in Fahrtrichtung Lüttringhausen eine Einbahnstraße. Damit ist in der Kreuzung Ringstraße/Rader Straße die Ringstraße in Richtung Remscheid-Zentrum weiterhin gesperrt. Der Verkehr in Richtung Remscheid-Zentrum wird weiterhin umgeleitet über die Rader Straße/Wupperstraße/Kölner Straße. Die Zufahrt zu Anliegern, Tankstelle, Restaurant und Funbox ist weiterhin möglich.

Eine Durchfahrt der Straße Am Stadion ist nicht möglich. Die Umleitungsbeschilderung ist eingerichtet.

Die Fußgänger werden entlang der fertig gestellten Lärmschutzwand sicher über die fertig hergestellte Fahrbahn umgeleitet.

Die Bushaltestellen in der Rader Straße in und aus Richtung Altstadt sind in Betrieb genommen. Die Wartehallen werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt.

Kampagne STADTRADELN erfolgreich beendet

Remscheid radelt 91.000 km für den Klimaschutz

Rund 490 Radlerinnen und Radler haben vom 19. September bis zum 09. Oktober 2020 an der Kampagne STADTRADELN in Remscheid teilgenommen. Sie fuhren in 42 Teams, wobei das teilnehmerstärkste Team aus 127 Mitgliedern bestand. Gemeinsam legten sie in dem Aktionszeitraum rund 91.000 km mit dem Fahrrad zurück und sparten damit im Vergleich zum Autofahren 13 Tonnen CO2 ein. Dies entspricht den jährlichen CO2-Emissionen von vier PKW und trägt somit zu einem klimafreundlicheren Remscheid bei!

Verglichen mit der Teilnahme an der STADTRADELN Kampagne im Jahr 2019, die bereits gut angenommen wurde, kann die diesjährige Teilnahme als voller Erfolg angesehen werden. Denn anders als im vergangenen Jahr hat STADTRADELN nicht im Juni und bei angenehmen Temperaturen und an langen Tagen stattgefunden, sondern musste Corona bedingt in den Herbst verschoben werden. Die Witterungsbedingungen im diesjährigen Kampagnenzeitraum waren, abgesehen von ein paar sonnigen Tagen in der ersten Kampagnenwoche, nicht sonderlich angenehm. Regen, Wind und herbstliche Temperaturen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedoch nicht davon abgehalten, ihre Fahrräder ausgiebig zu nutzen und rund 30.000 km mehr zurück zu legen als im vergangenen Jahr.

Teilnehmen konnten alle, die in Remscheid wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch)Schule besuchen. Das Teilnehmerfeld war daher bunt gemischt und es nahmen sowohl Vereine, Unternehmen als auch sechs Mandatsträgerinnen- und –träger teil. Im Durchschnitt legten die Radelnden 9 km am Tag mit dem Fahrrad zurück.

Die Ergebnisübersicht finden Interessierte unter dem folgenden Link: www.stadtradeln.de/remscheid

Die aktivsten Teams und Einzelpersonen werden am 20. November um 17 Uhr im großen Ratssaal des Remscheider Rathauses von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz unter Beachtung der dann gültigen Corona-Regeln ausgezeichnet.

Eröffnet wurde die Kampagne mit einer Auftaktradtour am 19. September, die von dem Fachdienst Umwelt in Kooperation mit dem RV Adler Lüttringhausen organisiert wurde. An der zweistündigen Fahrradtour, die bei strahlendem Sonnenschein durch Remscheid führte, nahmen rund 40 Personen teil.

Hintergrund für die Teilnahme an der STADTRADELN Kampagne ist die vom Stadtrat beschlossene gesamtstädtische Mobilitätsstrategie sowie das Radverkehrskonzept. Damit verpflichtet sich die Stadt Remscheid u.a. zur Radverkehrsförderung sowie zur Umsetzung von Informations- und Motivationskampagnen zur klimafreundlichen Mobilität.

Die Stadt Remscheid bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement und wird die Kampagne aufgrund der großen Resonanz auch im kommenden Jahr durchführen.

Öffentliche Bibliothek bietet wieder einzelne Lese- und Arbeitsplätze

Seit dieser Woche haben Besucherinnen und Besucher der Zentralbibliothek und der Stadtteilbibliotheken Lennep und Lüttringhausen wieder die Möglichkeit, sich etwas länger in ihrer Bibliothek aufzuhalten und auch vor Ort zu lesen und zu arbeiten.

Die Wiederöffnung der Öffentlichen Bibliothek an allen drei Standorten ist in den letzten Wochen und Monaten problemlos verlaufen.  Allerdings waren die Corona-bedingten Einschränkungen weitreichend. So standen keine Lese- und Arbeitsplätze zur Verfügung und es fanden keine Veranstaltungen und Führungen statt. Da sich immer deutlicher gezeigt hat, dass die Bibliothek als Ort des Verweilens, des Lesens und Lernens dringend benötigt wird, wurde ein umfassendes überarbeitetes Hygiene- und Schutzkonzept erstellt, das vergangene Woche genehmigt worden ist.

In den Stadtteilbibliotheken stehen nun wieder einzelne Sitz- und Verweilmöglichkeiten zur Verfügung. In Lennep dürfen sich ab sofort wieder sechszehn, in Lüttringhausen acht Nutzerinnen und Nutzer gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten.

Für die Zentralbibliothek in der Scharffstraße gilt, dass auch hier wieder eine begrenzte Anzahl an Lese- und Arbeitsplätzen zur Verfügung steht. So darf ab sofort für die Dauer von maximal zwei Stunden wieder in der Bibliothek geschmökert und gelernt werden – wobei die Nutzung der Lese- und Arbeitsplätze auf maximal zwei Personen pro Gruppentisch begrenzt ist. Die Anzahl der Besucherinnen und Besucher, die sich gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten dürfen, wurde auf dreißig Personen erhöht. Erste kleinere Veranstaltungen sind in Planung und werden in Kürze bekanntgegeben.

Weitere Informationen unter: www.remscheid.de/bibliothek!

Die LINKE: Coronaschutzverordnung anwenden!

DIE LINKE hat in ihrer Medienmitteilung vom 8. Oktober 2020 den Polizeipräsidenten Markus Röhrl und die Rechtsdezernentin der Stadt Remscheid, Barbara Reul-Nocke, aufgefordert zur Demonstration der Coronaleugner vom Montag, 5. Oktober eine Erklärung abzugeben. Mittlerweile ist eine Erklärung der Polizei in der Presse erfolgt. Inhaltlich steht wie zu erwarten war eine „Zurückweisungsrethorik“ im Mittelpunkt der Äußerungen. Bezüglich der nicht durchgesetzten Auflagen räumt die Polizei in der Presse ein: „Dass das für die eingesetzten Kräfte vor Ort so gut wie nicht zu kontrollieren und erst recht nicht durchzusetzen war.“ Das kann als Eingeständnis fehlerhaften Verhaltens gewertet werde.

Frau Reul-Nocke, die Verantwortliche der örtlichen Ordnungsbehörde, hat sich bisher allerdings nicht geäußert, obwohl sie am Rathausplatz zugegen war. Der Fraktionsvorsitzende der Remscheider LINKEN, Fritz Beinersdorf, kommentiert das wie folgt: „Die Bürger*innen unserer Stadt haben ein Recht auf transparente Informationen aus der Ordnungsbehörde. Hat doch diese Behörde auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung NRW besondere Befugnisse und Verpflichtungen. Ich erinnere hier an den §17 o.g. Verordnung. Dort heißt es: „Die nach dem Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 73 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei gemäß den allgemeinen Bestimmungen unterstützt.“ Nach einer mir vorliegenden, nicht bestätigten Information, planen die Coronaleugner, gegen Ende Oktober Remscheid wieder „heimzusuchen“, eine Gegendemonstration soll geplant sein. Ich hoffe, dass für diesen Fall die Ordnungsbehörde und die Polizei besser gerüstet sind und im Interesse der Bürger*innen entsprechend den Inhalten des §17 der Coronaschutzverordnung handeln.“

16.10.2020: Aktuelle Gesundheitslage in Remscheid

Leider müssen wir für Remscheid den zwanzigsten Todesfall vermelden: Eine 88jährige Remscheiderin mit multiplen Vorerkrankungen ist in einem auswärtigen Krankenhaus mit einer Corona-Infektion verstorben. Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 100 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.

Damit gibt es insgesamt 663 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 544 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 20 Menschen sind leider verstorben.

Auf dieser Basis meldet das RKI aktuell für Remscheid:

Fälle663
Fälle/100.000 EW595,5
Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW51,2
Todesfälle20
Einwohnerzahl111.338
Aktualisierung16.10.2020, 00:00
  
Meldungen des RKI für Remscheid.

Zusätzlich gibt es mit heutigem Datum 448 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Krankenhäuser vermelden zehn positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter zwei intensivpflichtige Behandlungen, Stand 15.10.2020 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

Corona: Spielabsage FCR gegen Wermelskirchen

Nach Positivtestung eines Spielers hat der FC Remscheid am heutigen Vormittag beim Staffelleiter der Landesliga-Gruppe 3 den Antrag auf Absetzung/Verlegung des Auswärtsspiels beim SV 09/35 Wermelskirchen beantragt.

Ein Spieler des Landesliga-Kaders wurde in dieser Woche positiv auf den Covid19 Virus getestet. Das zuständige Gesundheitsamt hat dem Spieler eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Weitere Spieler klagten in dieser Woche über grippeähnliche Symptome. Auch diese Spieler haben sich einem Corona-Test unterzogen. Bislang gibt es keine weiteren Positivmeldungen. Jedoch werden nicht alle Ergebnisse bis zum Spieltag am Sonntag vorliegen. „Im Namen des Vorstandes wünsche ich allen Betroffenen das Allerbeste. Diejenigen, die durch unsere Situation Unannehmlichkeiten haben, bitten wir um Entschuldigung – in der Hoffnung, dass niemand ernsthaft erkrankt. Ich wünsche uns allen baldige Rückkehr zur Normalität“, so Ralf Niemeyer, 1. Vorsitzender des FCR.

Gesundheit geht vor

Thorsten Greuling, 2. Vorsitzender, ergänzt: „Der Sport wird plötzlich zur Nebensache. Das wichtigste Gut ist unsere Gesundheit. Somit blieb uns nichts anderes übrig als das Spiel zu verlegen. Dafür haben hoffentlich alle Verständnis! Wir werden das Spiel nachholen, wenn alle Spieler wieder gesund sind und keine Ansteckungsgefahr mehr herrscht.“

Durch die angeordnete Quarantäne und die aktuell unsichere Situation der noch nicht vorliegenden Testergebnisse, hat sich der Vorstand in Abstimmung mit der sportlichen Leitung dafür entschieden einen Antrag auf Verlegung des Bergischen Derbys zu stellen. Aktuell ist es dem FC Remscheid aus oben genannten Gründen nicht möglich 15 einsatzfähige Spieler zu stellen. „Wir haben uns schon alle auf das Derby gefreut, aber die Gesundheit steht an erster Stelle“, macht auch Trainer und Sportlicher Leiter Marcel Heinemann deutlich.

Wie die Saison 2020/2021 für den FC Remscheid fortgesetzt wird, wird der Verein in der kommenden Woche nach Erhalt der weiteren Testergebnisse entscheiden.

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung

Im Sinne der regionalen Anpassung an das Infektionsgeschehen gemäß § 15a Coronaschutzverordnung hat die Stadt Remscheid heute eine neue Allgemeinverfügung zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen und damit über die Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen für das Stadtgebiet Remscheid angeordnet. Die Allgemeinverfügung mit bereits bekannten und auch neuen kontaktreduzierenden Maßnahmen tritt morgen in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 29. Oktober.

Diese Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 1. Oktober werden weiter fortgeführt:

Ziffer 1

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen in Remscheid besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Die Schulleitung kann im Einzelfall Ausnahmen aus medizinischen oder sonst wichtigen Gründen zulassen.

Ziffer 2

An den Primarschulen in Remscheid besteht im Unterrichtsraum, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht an ihren Sitzplätzen sitzen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Schulleitung kann im Einzelfall Ausnahmen aus medizinischen oder sonst wichtigen Gründen zulassen.

Ziffer 4

Kulturveranstaltungen, Konzerte und Aufführungen sind auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2 b CoronaSchVO nur bis maximal 200 Zuschauern zulässig. Es besteht die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (auch am Sitzplatz).

Ziffer 5

Bei Zusammenkünften mehrerer Personen im öffentlichen Raum wird die in § 1 Abs. 2 Ziffer 5 CoronaSchVO genannte Gruppengröße für Remscheid auf 5 Personen begrenzt.

Ziffer 6

Für private Feste nach § 13 Abs. 5 CoronaSchVO (mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragendem Anlass) außerhalb von Wohnungen gilt eine generelle Anzeigepflicht. Anzeigepflichtig und damit Veranstalter*innen sind die Personen, die zu einem solchen Fest einladen.

Ziffer 8

Die Überlassung von gewerblichen Räumlichkeiten, Nebenräumen von Gaststätten, Vereinsheimen, Freizeiteinrichtungen oder ähnlichen Räumen für die in Ziffer 6 und 7 genannten Veranstaltungen ist von den Inhabern der Räume bei der Ordnungsbehörde in Remscheid schriftlich oder per Mail (leitstelle.ordnungsamt@remscheid.de) anzuzeigen.

Ziffer 9

Die Verpflichtung in Ziffer 6 – 8 ist mindestens 3 Werktage vor dem Fest zu erfüllen. Die Anzeige oder der Genehmigungsantrag ist schriftlich oder per Mail an die Ordnungsbehörde Remscheid (leitstelle.ordnungsamt@remscheid.de) zu richten. Dabei ist eine Liste der voraussichtlichen Teilnehmenden mit Adressen und Telefonnummern vorzulegen. Die tatsächlichen Teilnehmenden sind am Veranstaltungstag mit Namen, Adressen und Telefonnummern zu dokumentieren.

Das sind die neuen Regelungen, die ab morgen gelten:

Ziffer 3: Jetzt auch Mund-Nasen-Schutz auf festen Sitzplätzen

Das Betreten von Sport- oder Wettbewerbsanlagen ist nur durch maximal 150 gleichzeitig anwesende Zuschauer zulässig, sofern geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Steuerung des Zutritts sichergestellt sind.  Auf allen Sport- und Wettbewerbsanlagen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ziffer 7: Genehmigungsmöglichkeit erst bei 7-Tage-Inzidenz, die an mehreren aufeinander folgenden Tagen unter 50 bleibt

Für private Feste nach § 13 Abs. 5 CoronaSchVO (mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragendem Anlass) außerhalb von Wohnungen mit zeitgleich 11 bis 25 erwarteten Personen gilt eine Genehmigungspflicht. Sofern die 7-Tage-Inzidenz in Remscheid an mehreren aufeinander folgenden Tagen auf einen Wert unter 50 gesunken ist, kann die Genehmigung für bis zu 50 Teilnehmer erteilt werden.

Ziffer 10: Personenbegrenzung und Maskenschutz bei Beerdigungen, standesamtlichen Trauungen und Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung

Für Beerdigungen wird der zugelassene Teilnehmerkreis abweichend von § 13 (6) CoronaSchVO auf 50 Personen begrenzt. Bei mehr als 25 Personen sind alle Teilnehmenden verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Regelung gilt entsprechend für standesamtliche Trauungen und Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung.

Ziffer 11: Sperrstunde

Sollte der Wert der Neuinfektionen eine Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (=Inzidenzwert) binnen sieben Tagen überschreiten, dürfen gastronomische Einrichtungen nach dem Gaststättengesetz innerhalb geschlossener Gebäude sowie nach dem Gaststättengesetz einbezogene Bereiche außerhalb geschlossener Gebäude (Außengastronomie) in der Zeit von 23.00 Uhr – 06.00 Uhr nicht betrieben werden. Maßgeblich für die Beurteilung des Inzidenzwertes ist die tagesaktuelle Bekanntgabe des Robert-Koch-Institutes.

Ziffer 12: Alkoholverkauf

Sollte der Wert der Neuinfektionen eine Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (=Inzidenzwert) binnen sieben Tagen überschreiten, ist sämtlichen Handelseinrichtungen innerhalb des Stadtgebiets in der Zeit von 23.00 Uhr – 06.00 Uhr der Verkauf alkoholischer Getränke untersagt.  Maßgeblich für die Beurteilung des Inzidenzwertes ist die tagesaktuelle Bekanntgabe des Robert-Koch-Institutes.

Link-Tipp:

Link zur neuen Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.30-15Oktober-Sonderausgabe.pdf.