Grüne Remscheid: Nachruf Helmut Ruppert

Nachruf der Grünen Fraktion Remscheid auf Helmut Ruppert

Helmut Ruppert

21.12.1942 – 03.02.2021

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod von Helmut Ruppert erfahren.

Mit Helmut Ruppert verlieren wir einen politischen Freund und Mitstreiter für eine klimafreundliche Mobilitätswende. Noch im September letzten Jahres standen wir mit ihm auf der Straße und haben uns beim Parking Day für mehr Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen eingesetzt.

Seit vielen Jahren stand Helmut uns beratend zur Seite, wenn es um die Verbesserung des Nahverkehrs und die Belange der Radfahrer*innen ging. Gemeinsam hat er mit Parteikolleg*innen an einer Verlängerung der Balkantrasse gearbeitet, uns bei
Veranstaltungen als Experte und Referent unterstützt und stand uns bei allen Verkehrsfragen mit Rat und Tat zur Seite.

Helmut hat sich mit großem Engagement für unsere Stadt Remscheid, den Kremenholl und den VCD eingesetzt. Mit Leidenschaft hat er für seine Ziele gekämpft und beharrlich daran festgehalten den Verkehr in unserer zu Stadt zu verbessern.

Er wird uns und Remscheid von Herzen fehlen. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

David Schichel
Fraktionsvorsitzender

Ilka Brehmer
Kreisverbandssprecherin

Beatrice Schlieper
Bürgermeisterin

Neue Kryptos: Lösen Sie einen Hype in NRW aus?

Kryptowährungen haben im Zuge der jüngsten Entwicklungen enorm an Zulauf gewonnen. Dabei ist ein kontinuierlicher Wertanstieg nicht verwunderlich, denn immer mehr Menschen favorisieren die Abwicklung von Zahlungen über den digitalen Weg. Physisches Geld wirkt belastend, nimmt vor allen Dingen während der Zahlungsvorgänge an der Kasse mehr Zeit ein und ist mit den neuesten Errungenschaften unserer Technik und Wissenschaft nicht mehr konform.

Daher entstehen seit Jahren vermehrt digitale Währungen – auch als Kryptowährungen bekannt. Mittlerweile gibt es mehr als 4.000 verschiedene virtuelle Währungen, die auch in Deutschland und damit auch in NRW vermehrt zum Einsatz kommen. Neben den altbekannten Vertretern wie dem Bitcoin schaffen es 2021 auch neue Kryptos auf den Markt. Ein Beispiel ist Cardano (Kürzel: ADA), für den Käufer eine Cardano Wallet benötigen.

Cardano – zahlreiche Partnershops sagen (indirekt) Ja!

Wie der Bitcoin ist auch Cardano eine Kryptowährung mit einer künstlichen Verknappung. Diese liegt hier aktuell bei 45 Milliarden ADA Münzen. Dank dieser Begrenzung steigt das Interesse von Käufern und Tradern und auch bereits verfügbare renommierte Shops in NRW und ganz Deutschland erlauben die Bezahlung mit Cardano. Unternehmen wie Starbucks, Airbnb und der Versand-Gigant Amazon haben die Währung längst integriert.

Die Zahlung selbst geschieht jedoch nicht unmittelbar mit Cardano sondern mit dem Kauf von Geschenkkarten. Der Wert wird in Cardano übertragen an den Unternehmer gesendet. Eine schnelle Abwicklung des Zahlungsprozesses ist wie bei allen Währungen dieser Art inklusive.

Abgesehen von den genannten Anbietern gibt es noch mehr als 1200 weitere Shops, die sich für eine Inkludierung der blockchainbasierten Kryptowährung entschieden haben. Dies ist das Ergebnis einer langfristig positiven Kursentwicklung von Cardano, wenngleich es zwischenzeitlich zu kurzen Einbrüchen kam.

Polkadot – noch mehr Sicherheit beim Transfer

Polkadot gehört zu den größten neuen digitalen Währungen. Die Kryptowährung ist – wie dies auch bei den Konkurrenten der Fall ist – gänzlich auf die Blockchain ausgelegt. Aufgrund dieser Tatsache und der sicheren Struktur der Blockchain erfreut auch sie sich größter Beliebtheit. Im Unterschied zu Vergleichswährungen weiß Polkadot (DOT) sogar mehrere Blockchains miteinander zu verbinden. Die Verwirklichung dieser äußerst raffinierten Vorgehensweise dürfte weitaus mehr Unternehmen in NRW anziehen als andere Kryptos.

Aktuell ist Polkadot jedoch noch recht neu auf dem Markt, doch die Prognosen stehen ebenso wie bei fairen Lebensmitteln und anderen zeitgemäßen Produkten sehr gut. Derzeit strukturiert sich die gesamte Online Welt um und richtet sich auf Währungen wie Polkadot aus. Es ist also davon auszugehen, dass Polkadot bei weiterem Zuwachs zu einer der besten Kryptos heranwächst.

Theta –  die Revolution des Videostreamings

Theta hat den Finger am Puls der Zeit, denn hierbei geht es um virtuellen Content der Video-Streamingdienste. Alle User hatten bereits irgendwann einmal Schwierigkeiten bei der Übertragung audiovisueller Inhalte. Videos blieben plötzlich stehen oder Bild und Ton stockten. Mithilfe einer hybriden Architektur gilt es das Problem zu verhindern.

Möglich wird das durch eine Teilung des Speicherplatzes, sodass jeder User darauf zugreifen und den freien Platz gemeinsam mit anderen Usern nutzen kann. Zudem soll ein Belohnungssystem dafür sorgen, dass sich User beim Teilen der Kapazität sogar noch Geld dazuverdienen können. Das System ist absolut neu auf dem Markt, hat jedoch bereits viele Anhänger gefunden.

Zahlreiche Diskussionen führen zur Erkenntnis: Der mit Teta verbundene TFUEL ist eine aufstrebende Kryptowährung und wird 2021 viele Überraschungen mit sich bringen.

ChainLink – direkte Übertragung der Coins

ChainLink, auch als LINK bezeichnet, ist einer der Vorreiter von smarter Vertragsgestaltung. Unter Einbeziehung von Sicherheitsfaktoren sollen Verträge in der Zukunft so gestaltet werden, dass sie von den Teilnehmern im Nachhinein nicht manipuliert werden können. ChainLink strebt somit dezentrale Vertragsgestaltungen an, die Code-basiert über Oracle mit zentralen Systemen wie Banken in Verbindung stehen.

Sicherheit hat in einer Zeit wie dieser vor allem im Zuge der Verbreitung von Cyber-Kriminalität oberste Priorität. Neben diesem Aspekt offeriert ChainLink ein in sich geschlossenes System, das kein großartiges zutun von Unternehmern erfordert. Somit können sich Vorsteher anderen bedeutsamen Aufgaben widmen.

Bislang hat sich ChainLink in NRW noch nicht durchsetzen können. Das liegt vor allem daran, dass das System noch ziemlich neu ist. Neuartigen Dingen stehen Menschen generell erst einmal skeptisch gegenüber. Allerdings wird sich ChainLink durch geeignete Werbemaßnahmen zu einem höheren Stellenwert verhelfen.

Schließlich bietet ChainLink zahlreiche Vorteile, die jetzt und in der Zukunft dringend gebraucht werden. Trader sollten sich daher von den kürzlichen LINK Einbrüchen nicht beeinflussen lassen. Mittlerweile bewegt sich LINK in der Kursentwicklung wieder nach oben.

Mit Kryptowährungen dauerhaft bezahlen?

Immer mehr Händler bieten die Bezahlung mit Kryptowährungen an. Auch Zahlungsanbieter investieren und ermöglichen den Transfer der digitalen Währungen. Dabei gilt zu wissen: Nicht jeder Händler kooperiert mit jeder Kryptowährung. Aufgrund der Tendenz des Bitcoins hat dieser 2021 in einigen Online Shops und in lokalen Geschäften Einzug gehalten. Sogar gastronomische Betriebe setzen auf den Bitcoin, inkludieren ihn und beteiligen sich somit an Zahlungsverfahren und Währungen der Zukunft. Bald werden auch in NRW immer mehr Firmen ihre Tore für Kryptowährungen jeglicher Art öffnen.

Befragung: Sicherheit am Neuen Döppersberg

Mit einer stadtweiten Haushaltsbefragung soll in den kommenden Wochen die Perspektive der Wuppertalerinnen und Wuppertaler auf den Neuen Döppersberg und die Elberfelder Innenstadt untersucht werden.

Die Sicherheitspartnerschaft „Kooperation Sicherheit Innenstadt/Döppersberg (KoSID)“ begleitet die Umgestaltung des Döppersbergs bereits seit April 2019, um mit abgestimmten Maßnahmen Ordnung und Sicherheit in diesem zentralen Stadtraum der Elberfelder Innenstadt nachhaltig zu gewährleisten. Der Umbau zu einem attraktiven und sicheren Stadtplatz wird durch die Bergische Universität unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich und Dr. Tim Lukas wissenschaftlich begleitet. 

Die Bergische Universität führt in diesem Rahmen eine schriftlich-postalische Haushaltsbefragung zur „Aufenthaltsqualität und Sicherheit am Neuen Döppersberg und in der Elberfelder Innenstadt“ durch. 8.000 Wuppertalerinnen und Wuppertaler wurden dabei zufällig ausgewählt, um an der Befragung teilzunehmen, die in den kommenden Tagen beginnen wird. Fragen zur Sicherheitswahrnehmung werden darin ebenso gestellt wie Einstellungsfragen nach dem Vertrauen in verschiedene Institutionen oder dem eigenen Engagement in der Stadt. 

Durchdachte Lösungsansätze

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind begrüßt, „dass mit der Befragung ein zentraler Beitrag zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Wuppertals in diesem wichtigen Projekt ermöglicht wird“. Das Projekt führe zum weiteren Ausbau der Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Partnern und trage durch wissenschaftliche Begleitforschung dazu bei, durchdachte Lösungsansätze in die Praxis zu bringen. „Gemeinsam erarbeiten wir anwendungsorientierte Maßnahmen, die zu einem verbesserten Sicherheitsgefühl und zu einer höheren Aufenthaltsqualität für alle Menschen am Neuen Döppersberg beitragen sollen“, erläutert Saskia Kretschmer, Mitarbeiterin im Projekt KoSID. 

Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung unterstützen die weitere Entwicklung von Maßnahmen, für die auch die Sicherheitserwartungen der Bürgerinnen und Bürger wichtige Anhaltspunkte liefern. Von großer Bedeutung ist deshalb, dass sich möglichst viele der angeschriebenen Wuppertalerinnen und Wuppertaler an der Befragung beteiligen. „Jeder ausgefüllte Fragebogen hilft uns sehr“, sagt der Projektmitarbeiter Benjamin Coomann. Erste Ergebnisse der Befragung werden im Sommer dieses Jahres erwartet und sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. 

Der Busbahnhof Wuppertal Hauptbahnhof am Döppersberg. Foto: Sascha von Gerishem
Der Busbahnhof Wuppertal Hauptbahnhof am Döppersberg. Foto: Sascha von Gerishem

Quelle: Stadt Wuppertal

Polizei bittet um Mithilfe: Unbekannter Toter an Bahnstrecke in Engelskirchen

Mit der Veröffentlichung von Fotos (Bekleidung, Schlüssel) bittet die oberbergische Polizei um Mithilfe bei der Identifizierung des Toten.

Am Sonntagmorgen (21. Februar) hatte ein Triebfahrzeugführer der RB 25 der Polizei eine leblose männliche Person neben dem Gleisbett der Bahnstrecke in Engelskirchen-Loope gemeldet. Aufgrund der Art der Verletzungen ist davon auszugehen, dass die Person zuvor durch eine Kollision mit einem Zug verstorben ist. Die Schwere der Verletzungen und das Fehlen jeglicher Ausweisdokumente hat eine Identifizierung bislang nicht möglich gemacht. Die Polizei bittet deshalb nun die Öffentlichkeit um Mithilfe.

Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen?

Hinweise

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 3 Gummersbach unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Jacke des Verstorbenen: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg
Jacke des Verstorbenen: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg
Schlüsselanhänger mit Zahl: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg
Schlüsselanhänger mit Zahl: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg
Schlüsselanhänger mit der Aufschrift Gast: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg
Schlüsselanhänger mit der Aufschrift Gast: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg
Schlüssel: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg
Schlüssel: Wer kann Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort des Verstorbenen machen? Foto: Polizei Oberberg

Graffiti an Friedhofsmauer

Zwischen vergangenem Donnerstag (18. Februar) und Freitagmittag haben Unbekannte die am Verbindungsweg zwischen der Weierbachstraße und der Mozartstraße gelegene Friedhofsmauer mit großflächigen Graffiti besprüht. Wie hoch die Kosten für die Reinigung der Mauer ausfallen, konnte die Stadt Hückeswagen noch nicht beziffern. 

Hinweise

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat Wipperfürth unter der Telefonnummer 02261 81990 entgegen.

Gewährung von Wettbewerbsvorteilen für LNG-Terminal Brunsbüttel rechtswidrig

EU-Kommission muss über Wettbewerbsvorteile für LNG-Terminal entscheiden, über das Fracking-Gas importiert werden soll. Rechtsgutachten im Auftrag der DUH widerlegt Rechtmäßigkeit von Wettbewerbsvorteilen und Umweltauswirkungen und sinkender Gasbedarf in der Prüfung bisher unbeachtet; positiver Vorentscheid der Bundesnetzagentur beruht auf Gefälligkeitsgutachten für die German LNG GmbH.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die EU-Kommission auf, dem geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel keine Wettbewerbsvorteile zu gewähren. Die Kommission muss bis zum 30. März 2021 final über einen entsprechenden Antrag der German LNG GmbH entscheiden, den die Bundesnetzagentur vorab bereits positiv beschieden hatte. In einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten belegt die DUH, dass eine Befreiung von Wettbewerbsregeln rechtswidrig wäre: Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Prüfung die Umweltverträglichkeit vollständig ausgeklammert. Mangels entsprechender Gasnachfrage, wovon die Bundesregierung selbst ausgeht, würde das geplante Terminal zudem nicht zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen. Umweltverträglichkeit und Verbesserung der Versorgungssicherheit sind laut Energiewirtschaftsgesetz jedoch zwingende Voraussetzungen, um einer neuen Infrastruktur Wettbewerbsvorteile einzuräumen.

„Die bestehenden LNG-Terminals in der EU sind zu weniger als 50 Prozent ausgelastet.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel würde sich offensichtlich nur mit Subventionen und Ausnahmen bei der Regulierung rechnen. Durch die Gewährung von Wettbewerbsvorteilen versuchen Politik und Behörden das Projekt voran zu treiben – trotz der enormen Klimaschädlichkeit von Flüssigerdgas und einer mangelnden Nachfrage im Markt. In ihren eigenen Prognosen geht die Bundesregierung von einem Rückgang der Gasnachfrage aus, die bestehenden LNG-Terminals in der EU sind zu weniger als 50 Prozent ausgelastet: Es ist offensichtlich, dass ein neues LNG-Terminal keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Wir fordern die EU-Kommission deshalb auf, die Fehlentscheidung der Bundesnetzagentur zu revidieren und keine Wettbewerbsvorteile zu ermöglichen.“

Bereits im November 2020 hatte die Bundesnetzagentur den Antrag der German LNG GmbH positiv beschieden und zur Prüfung an die EU-Kommission übermittelt. Auf Druck der DUH wurde der Vorentscheid veröffentlicht und konnte deshalb nun auch rechtlich überprüft werden. Rechtsgrundlage für die Befreiung von Wettbewerbsregeln ist §28a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

„Die Bundesnetzagentur möchte Wettbewerbsvorteile auf Grundlage eines Geheimgutachtens gewähren. Sie übernimmt ohne erkennbare kritische Überprüfung wesentliche Aussagen aus dem Gutachten, das von der betroffenen Antragstellerin selbst bezahlt wurde.“

Constantin Zerger, Leiter Energie und Umweltschutz Deutsche Umwelthilfe

Rechtsanwalt Jörg Himmelreich, Autor des von der DUH in Auftrag gegebenen Gutachtens: „Aus dem Gesetzeszweck des Energiewirtschaftsgesetzes geht glasklar hervor, dass für die Verbesserung der Versorgungssicherheit auch die Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden muss. Dazu dürfen auch die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz formulierten energiepolitischen Ziele nicht völlig ausgeklammert werden, die eine ambitionierte Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger und die Klimaneutralität bis 2050 vorsehen. Dies bestätigen auch die Bestimmungen der europäischen Verträge. Eine Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit sowie der energiepolitischen Ziele von EnWG und EEG hat die Bundesnetzagentur jedoch in unzulässiger Weise ignoriert. Die Befreiung von der Regulierung wäre vor diesem Hintergrund rechtswidrig.“

Aus dem Vorentscheid der Bundesnetzagentur wird zudem deutlich, dass die Behörde die Auswirkungen des geplanten Terminals auf Versorgungssicherheit und Wettbewerb nicht hinreichend selbst geprüft hat, sondern sich vornehmlich ein Auftragsgutachten der Antragstellerin selbst zu eigen macht, das nicht veröffentlicht wurde. Das Gutachten stammt von Frontier Economics, einem Unternehmen, das der Gasindustrie nahesteht und deren Prognosen sich in Zusammenhang mit der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 bereits als falsch herausgestellt haben.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Die Bundesnetzagentur möchte Wettbewerbsvorteile auf Grundlage eines Geheimgutachtens gewähren. Sie übernimmt ohne erkennbare kritische Überprüfung wesentliche Aussagen aus dem Gutachten, das von der betroffenen Antragstellerin selbst bezahlt wurde. Dies offenbart einen eklatanten Mangel an Transparenz und kann nicht die Grundlage einer unabhängigen Verwaltungsentscheidung sein. So entsteht der Eindruck, als würden mit der Entscheidung ein politischer Auftrag erfüllt und Sonderregeln für eine Infrastruktur geschaffen, die energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch verheerend ist.“

Links

Rechtsgutachten zur Überprüfung der Regulierungsbefreiung: http://l.duh.de/p210223

Fahrer rammt geparkten Pkw und überschlägt sich

Gestern (22.02.) um 22:18 Uhr ist es auf der Straße Herrenstrunden zu einem Verkehrsunfall gekommen. Ein 26-jähriger Kürtener befuhr mit seinem VW die Straße Herrenstrunden aus Richtung Bergisch Gladbach kommend in Richtung Kürten. Aus unerklärlichen Gründen geriet er mit der vorderen rechten Fahrzeugecke gegen die hintere linke Fahrzeugecke eines am Fahrbahnrand geparkten Toyota.

Durch den Aufprall schleuderte der VW über die linke Fahrzeugseite auf das Dach und blieb anschließend auf der linken Fahrbahnseite auf dem Dach liegen. Der Unfallverursacher konnte sich sich selbständig aus dem Fahrzeug befreien. Der Toyota wurde durch den Aufprall einige Meter nach vorne und mit der rechten vorderen Fahrzeugecke auf den Gehweg geschoben.

Beide Fahrzeug wurden durch die Kollision stark beschädigt und waren anschließend nicht mehr fahrbereit. Sie mussten anschließend abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden wird auf 25.000 Euro geschätzt. Der Unfallverursacher war nach dem Unfall ansprechbar und äußerlich nur leicht verletzt. Er konnte sich nicht erklären, warum er den geparkten Pkw nicht gesehen hat. Sicherheitshalber wurde er zur weiteren Untersuchung und Beobachtung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und verblieb dort stationär. (ct)

Die Woche – KW08/2021

Diese Ausgabe vom Fernsehformat „Die Woche“ mit Lokalnachrichten aus Remscheid wird präsentiert von Nicole Dahmen und Daniel Pilz. Sendetermin ist immer montags ab 18.30 Uhr.

Das sind die Themen der aktuellen Sendung:

Sendetermin und Sendeorte

„Die Woche“ ist ein Kooperation vom Remscheider Stadtfernsehen rs1.tv und Lüttringhauser. Weltweit gesendet wird jeden Montag ab 18.30 Uhr auf den Plattformen Youtube, Facebook, Twitch und den Webseiten von rs1.tv und Lüttringhauser. „Die Woche“ wird außerdem landesweit auf NRWision im digitalen Kabelfernsehen in Nordrhein-Westfalen ausgestrahlt. Bundesweit ist NRWision auf Magenta TV (Programmplatz 492) und Zattoo (in der Senderliste „Regional“) zu sehen. Die nächsten Sendetermine finden Sie allein auf der Webseite von NRWision unter „nächste Sendetermine“.

So schauen wir Die Woche im TV

Pkw fährt vor einen Baum und landet auf dem Dach

Gestern (21.02.) um 17:25 Uhr ist es auf der Straße Oberauel (L 284) zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein Senior schwer verletzt wurde.

Ein 80-jähriger Lindlarer war mit seinem VW unterwegs in Richtung Löher Straße. Im Verlauf der Straße kam er in einer leichten Rechtskurve plötzlich und ohne Fremdeinwirkung nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte vor einen Baum. Er wurde mit seinem Pkw auf das Dach geschleudert und blieb dort quer zur Fahrbahn liegen.

Zufällig anwesende Zeugen halfen dem Verunfallten aus dem Fahrzeug und alarmierten den Rettungsdienst.

Der Fahrer wurde schwer verletzt mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Nach ersten Angaben ist ihm plötzlich schwarz vor Augen geworden. Der Sachschaden am Baum wird auf 500 Euro geschätzt, der Schaden am Pkw auf 15.000 Euro. Der Pkw musste anschließend abgeschleppt werden. Für die Dauer der Unfallaufnahme musste die Fahrbahn gesperrt bleiben. (ct)

Warnung vor Verkehrsbehinderungen: Autokorso in Bergisch Gladbach geplant

Am Samstag, 27. Februar, veranstalten mutmaßliche Coronaleugnende in Bergisch Gladbach ab 11 Uhr eine Versammlung in Form eines Autokorsos. Hält sich die Polonaise an die Absprachen, knattern sie sinnbefreit durch die Innenstadt, sowie durch die Stadtteile Bensberg, Frankenforst und Refrath. Mit der Versammlung wird gegen die Coronamaßnahmen gewettert, die die Regierung zum Schutz der Menschen aufgestellt hat.

Voraussichtlich bis etwa 13.30 Uhr wird der Verkehr behindert, um für gelebten Egoismus zu demonstrieren. Bürgerinnen und Bürger sollten sich frühzeitig auf etwaige Störungen im Straßenverkehr und im gesellschaftlichen Zusammenleben einstellen.

Hinweise bei antisemitischen Äußerungen

Wer den Autokorso sieht und Verstöße gegen die Maskenpflicht, Abstandsregelungen, holocaustleugnende oder rassistische und andere undemokratische Äußerungen der Coronaleugnenden feststellt, wendet sich bitte an die Polizei.

Kommentar von Sascha von Gerishem: Kritiker*innen an den Corona-Maßnahmen gehören nicht automatisch zum Kreis der antidemokratischen und faktenresistenten Querdenkenden. Schließlich gibt es auch echte Kritikpunkte am Coronakurs der Regierenden, etwa warum der Lockdown nicht früher und deutlich härter kam oder warum große Unternehmen trotz Gewinnen finanziell mit Millionenbeträgen unterstützt wurden, während kleine und mittelständische Betriebe trotz höchster Existenznot vom Wirtschaftsministerium, das tatsächlich im tiefen Lockdown zu sein scheint, trotz anderslautender Ankündigungen, im Stich gelassen werden. Wer sich aber zu einem Autokorso verabredet, möchte lediglich sein antidemokratisches und unsolidarisches Handeln und seine Faktenresistenz öffentlich demonstrieren. Sowas gipfelt etwa im Sturm auf den Reichstag. Wer aus seinen eigenen egomanen Motiven heraus mit Rechtsextremist*innen auftritt, um durch Fakten widerlegte Fakenews zu verbreiten, ist kein*e ernstzunehmende*r Kritiker*in, sondern zählt zu den Coronaleugnenden, die einem Verschwörungswahn anhängen und oftmals psychologische Hilfe brauchen. Wer den ideologisch von Rechtsextremist*innen geprägten Wahnzirkel verlassen möchte, muss sich nur an die Schulzeit zurückerinnern und Faktenevidenz wieder über Meinungen stellen. Für alle anderen gibt es www.exit-deutschland.de.

Update: 24.02.2021 um einen Kommentar ergänzt.
Update: 25.02.2021 Meldung neu formuliert.

Handel mit Betäubungsmitteln im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgedeckt

Am Sonntagabend (21.02.), um kurz vor Mitternacht, ist Polizisten der Wache Untereschbach ein mit zwei Personen besetzter Pkw mit französischen Kennzeichen aufgefallen, der auf der Olper Straße unterwegs war.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle erkannten die Polizisten, dass der Fahrer, ein 36-Jähriger aus Siegburg, möglicherweise unter Betäubungsmitteleinfluss steht. Hinzu kam, dass es im Innenraum des Fahrzeugs stark nach Betäubungsmitteln roch. Beim Aussteigen fiel dem Fahrer eine kleine Tüte mir Marihuana aus der Hose, womit sich dann auch der Geruch erklären ließ. Zur Auffindung weiterer Betäubungsmittel wurden sowohl der Pkw als auch die beiden Personen durchsucht und die Polizisten wurden auch umgehend fündig. Sie konnten mehrere kleine Tüten mit Kokain sowie weiteres Marihuana sicherstellen, zudem mehrere tausend Euro Bargeld. Sowohl der Fahrer als auch seine 22-jährige Beifahrerin aus Rumänien, wurden vorläufig festgenommen und zur Wache gebracht.

Gegen beide wird nun wegen Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt. Der Fahrer steht zudem im Verdacht, ohne Fahrerlaubnis unter Betäubungsmitteleinfluss gefahren zu sein. Der Pkw wurde samt Schlüssel beschlagnahmt und von einem Abschleppdienst zum Sicherstellungsgelände verbracht. (ct)

33 nachgewiesene britische Corona-Mutationen in Remscheid

Das Gesundheitsamt berichtet heute von insgesamt 33 PCR-bestätigten infizierten Remscheider Personen mit der britischen Coronavariante 1.1.7. (03. bis 22.02.). Die südafrikanische Variante wurde bislang noch nicht in Remscheid nachgewiesen. Ab heute werden Neufälle von Genmutationen im Rahmen der aktuellen Gesundheitslage berichtet.

Corona in Remscheid

Alle unsere Meldungen zu Corona in Remscheid und den Inzidenzwert Remscheid findet man auch direkt und einfach unter www.corona-remscheid.de.

Hotline für Ältere und Vorerkrankte verstärkt

Um den Service für Ältere und Vorerkrankte zu verbessern, wird ab Montag, 25. Januar 2021, eine weitere Telefonnummer freigeschaltet. Die Hotline ist von Montag – Freitag jeweils von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern (0 21 91) 4 64 53 51 und (0 21 91) 4 64 55 81  zu erreichen!

Unfall beim Abbiegen – Zwei Verletzte

Schwere Verletzungen hat sich am Freitag (19.Februar) ein 57-jähriger Reichshofer bei einem Unfall in Reichshof-Pochwerk zugezogen.

Eine 48-jährige Taxifahrerin fuhr zusammen mit einem Fahrgast um 12:50 Uhr auf der B55 aus Richtung Gummersbach-Derschlag kommend in Fahrtrichtung Zubringer A4 in Reichshof-Pochwerk. Sie wollte nach links auf den Zubringer abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden roten BMW eines 57-jährigen Reichshofers, der in Richtung Derschlag unterwegs war.

Durch die Wucht des Aufpralls zog sich der 57-Jährige schwere, der Fahrgast, ein 63-jähriger Reichshofer, leichte Verletzungen zu. Beide mussten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

An den beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden. Sie waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Wer ist im Moment Impfberechtigt und kann einen Impftermin beantragen?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese aktuelle Rechtsverordnung ist am 8. Februar 2021 in Kraft getreten.

Zur Zeit sind nach der Rechtsverordnung Impfberechtigt:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege von älteren Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden:
    • Tageseinrichtung
    • Wohngemeinschaften
    • Beschäftigte (auch ehrenamtlich) in Hospizen und ambulanten Hospizen
    • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
      (Ausgeschlossen sind Eingliederungshilfen)
  3. Personal aus ambulanten Pflegediensten für ältere Menschen
  4. Personal, das regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig ist:
    (Das können sein: PhysiotherapeutInnen, MasseurInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, FußpflegerInnen, WundversorgerInnen und WundmanagerInnen [1], Zahnärzte und Zahnärztinnen (eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal), Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind, BetreuungsrichterInnen, Prüf – und Begutachtungskräfte des Medizinischen Dienstes, Personal von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, FriseurInnen, SeelsorgerInnen, MedizinprodukteberaterInnen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern oder bei ambulanten Operationen, MitarbeiterInnen der ambulanten Spezialpflege z.B. Stoma und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird, Personal von Kliniken nach § 30 GewO (Privatkrankenanstalten), Personal aus Maßregelvollzugsanstalten) Bitte beachten Sie, entscheidend für die Impfberechtigung ist nicht der angegebene Beruf sondern der regelmäßige Einsatz in einer Vollstationären Einrichtung und muss durch diese schriftlich bestätigt werden. 
  5. HeilmittelerbringerInnen, in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege
  6. Personen, die in Bereichen med. Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko, in Bezug auf das Coronavirus, tätig sind:
    • Intensivstationen
    • Notaufnahmen
    • Rettungsdienste
    • Personal in den Impfzentren
  7. Personen, die regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht:
    • Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus der Transplantationsmedizin
    • Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus onkologischen Praxen
    • Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus Dialysepraxen
  8. Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln z.B. Bronchoskopie, Laryngoskopie, Abnahme von Sputumproben, In- und Extubation, zahnärztliche Tätigkeiten
    [1] Bei der Wundversorgung ist die Besonderheit, dass die Berufsgruppe dann zur Priorität 1 zuzurechnen ist, wenn die Behandlung in der vollstationären Einrichtung patientennah erbracht wird.

Ich gehöre zu den derzeit Impfberechtigten, wie bekomme ich einen Termin?

  • Ich bin über 80 Jahre alt: rufen Sie bitte die 0800/11611701 an und vereinbaren dort einen Termin.
  • Ich gehöre zum unter den Punkten 2 bis 8 genannten Personenkreis: Rufen Sie bitte NUR in diesem genannten Fall die 0202 563-4845 an. Diese Zugehörigkeit muss schriftlich über den Arbeitgeber oder die betreuende Einrichtung nachgewiesen werden.

Diese Nummer ist zu folgenden Zeiten freigeschaltet: Mo-Fr von 7 bis 19 Uhr, Sa, So und Feiertag von 10 bis 14 Uhr